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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2025/2016 |
30.4.2025 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Sicherung einer nachhaltigen Lebensmittelerzeugung und eines angemessenen Einkommens für die europäischen Landwirte angesichts der Herausforderungen in den Bereichen Markt, Umwelt und Klima
(Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des polnischen EU-Ratsvorsitzes)
(C/2025/2016)
Berichterstatterinnen : Joe HEALY
Piroska KÁLLAY
Arnold PUECH d’ALISSAC
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Berater |
Amaryllis BLIN (für den Berichterstatter, Gruppe I) Atilla KUNSZABO (für die Berichterstatterin, Gruppe II) |
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Kevin KINSELLA (für den Berichterstatter, Gruppe III) |
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Befassung |
Schreiben des polnischen EU-Ratsvorsitzes, 6.9.2024 |
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Rechtsgrundlage |
Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
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Zuständiges Arbeitsorgan |
Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umwelt |
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Annahme im Arbeitsorgan |
29.1.2025 |
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Verabschiedung im Plenum |
27.2.2025 |
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Plenartagung Nr. |
594 |
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Ergebnis der Abstimmung (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen) |
186/0/1 |
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) empfiehlt,
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1.1. |
kurz- und langfristige Instrumente zur Stützung der Einkommen der Landwirte und zur Absicherung gegen Preisschwankungen sowohl im Rahmen der GAP als auch darüber hinaus zu entwickeln und umzusetzen; |
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1.2. |
auf EU-Ebene ein auf öffentlich-privaten Partnerschaften basierendes Versicherungsmodell zu erarbeiten, das die GAP-Instrumente ergänzt und den Bedürfnissen aller Landwirte unter Berücksichtigung von Größe und Spezialisierung der landwirtschaftlichen Betriebe gerecht wird; |
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1.3. |
die Möglichkeiten, Vorteile und Hindernisse für die Entwicklung innovativer Maßnahmen wie eines parametrischen Versicherungs- und Einkommensstabilisierungsinstruments zu prüfen und die Bestimmungen zur Berechnung des olympischen Durchschnitts so zu überarbeiten, dass die zwei schlechtesten der letzten fünf Jahre nicht berücksichtigt werden; |
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1.4. |
die Aufnahme antizyklischer Elemente in die GAP-Instrumente nach 2027 in Erwägung zu ziehen, um auf den erheblichen Marktdruck zu reagieren, dem der Agrarsektor häufig aufgrund niedriger oder stark schwankender Preise ausgesetzt ist; |
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1.5. |
die Verwendung der 3 % der Direktzahlungen, die als Beiträge für Landwirte zum Risikomanagementinstrument verwendet werden können, auf Ebene der Mitgliedstaaten zu verbessern und zu fördern. Dadurch sollten die landwirtschaftlichen Fonds auf Gegenseitigkeit für Gesundheits- und Umweltrisiken gestärkt werden; |
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1.6. |
die Reserve für Krisen im Agrarsektor auf EU-Ebene als kohärentes europäisches Krisenmanagementinstrument neu zu konzipieren und aufzustocken; |
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1.7. |
die Investitionskapazität der Landwirte durch einfache, maßgeschneiderte und unbürokratische Finanzinstrumente in Verbindung mit Finanzprodukten, die von Banken, aber auch von anderen Einrichtungen angeboten werden (Zuschüsse, Investmentfonds, Aufruf zur Interessenbekundung, Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen usw.) zu unterstützen; |
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1.8. |
eine Ausweitung der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken um ein Verbot des Verkaufs unter dem Selbstkostenpreis zu erwägen, indem Käufern (wie in den spanischen Rechtsvorschriften zur Lebensmittelkette) untersagt wird, zu Preisen unterhalb der Kosten zu kaufen. Hierfür müssen zunächst die Auswirkungen dieses Verbots auf alle Akteure der Lebensmittelkette sorgfältig geprüft werden; |
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1.9. |
ein digitales EU-Zentrum zur Meldung von Marktpreisen, Kosten und Gewinnspannen in der gesamten Lebensmittelkette einzuführen; |
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1.10. |
neue Maßnahmen auf europäischer Ebene zu ergreifen, damit die Landwirte gemeinsam Preise aushandeln können; |
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1.11. |
die Unterstützung für Genossenschaften sowie für Gründungs- und Betriebskosten von Erzeugerorganisationen auszuweiten; |
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1.12. |
Direktzahlungen an aktive Landwirte im Rahmen der nächsten GAP zu schützen, zu erhöhen und gezielter auszurichten; |
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1.13. |
zu berücksichtigen, dass Primärerzeuger beim Übergang zu einer klimaneutralen Produktion zusätzliche Hilfe entweder im Rahmen der GAP oder auf anderen Wegen benötigen, beispielsweise durch einen Nachhaltigkeitsbeitrag für den Übergang; |
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1.14. |
den GAP-Haushalt im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) wieder auf 0,5 % des BIP der EU zu bringen, um den gesellschaftlichen Erfordernissen in der EU zu entsprechen und die wesentlichen Ambitionen wie Ernährungssicherheit und -souveränität der EU, angemessene und tragfähige landwirtschaftliche Einkommen, Klimaschutzziele, biologische Vielfalt und andere öffentliche Dienstleistungen, die nicht vom Markt vergütet werden, beizubehalten; |
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1.15. |
sicherzustellen, dass die Lebensmittelerzeugungssysteme CO2-effizient sind und die Länder dabei unterstützt werden, weiterhin Lebensmittel bei möglichst minimalen Emissionen zu erzeugen und eine Verlagerung von CO2-Emissionen zu vermeiden; |
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1.16. |
die Gleichwertigkeit der Standards für die Lebensmittelerzeugung in allen Handelsabkommen zu gewährleisten; |
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1.17. |
die GAP-Beihilfevorschriften zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für Landwirte, insbesondere in Bezug auf verschiedene Genehmigungsanträge, zu verringern; |
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1.18. |
eine sektorspezifische partizipative Governance zu fördern, u. a. durch die Einrichtung eines Europäischen Rates für Ernährungspolitik und einen verstärkten sozialen Dialog im Agrar- und Lebensmittelsektor; |
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1.19. |
den ökologischen und gerechten Wandel der europäischen Landwirtschaft zu ermöglichen, indem Anreize für nachhaltigere Produktionsverfahren einschließlich des Zugangs zu Saisonarbeitskräften (1) und zu erschwinglicher grüner Energie geschaffen werden, ohne dass hierdurch Wettbewerbsnachteile entstehen; |
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1.20. |
die Landwirte vor Wettbewerbsnachteilen im Zuge internationaler Handelsabkommen mit Drittländern zu schützen, die zu unausgewogenen Bedingungen führen. |
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1.21. |
Hochwertige Agrarforschung und Investitionen in Bildung können dabei behilflich sein, die Herausforderungen für den Agrarsektor zu bewältigen und seine Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Daher müssen die Mittel für Agrarforschung im EU-Haushalt für Forschungspolitik erheblich aufgestockt werden. |
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1.22. |
Es ist wichtig, eine dynamische landwirtschaftliche Erzeugung in ganz Europa, auch in weniger günstigen Gebieten, aufrechtzuerhalten. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Versorgungssicherheit und muss eines der Grundprinzipien der gemeinsamen Agrarpolitik der EU bleiben. |
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1.23. |
Dynamische, wohlhabende, zugängliche und widerstandsfähige ländliche Gebiete in der EU sind für eine erfolgreiche Landwirtschaft von entscheidender Bedeutung. Daher muss die Entwicklung des ländlichen Raums ein Hauptziel der gemeinsamen Agrarpolitik bleiben, und es müssen ausreichende Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums bereitgestellt werden. |
2. Einleitung
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2.1. |
Mit dieser Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des polnischen Ratsvorsitzes werden frühere Stellungnahmen ergänzt, insbesondere die auf Ersuchen des ungarischen Ratsvorsitzes erarbeitete Stellungnahme Förderung nachhaltiger und resilienter Lebensmittelsysteme in Zeiten zunehmender Krisen. |
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2.2. |
Der polnische Ratsvorsitz will eine Reihe von Instrumenten und Mechanismen bereitstellen, um Landwirte in Krisenzeiten zu unterstützen, ihr Einkommen zu sichern und ihre Verhandlungsposition sowie die Umsetzung des EU-Rechtsrahmens zu verbessern. So betont er, dass die bestehenden Maßnahmen zur Krisenbewältigung verstärkt werden müssen, um die Auswirkungen der stets häufiger eintretenden Krisensituationen wie extreme Wetterbedingungen, geopolitische Instabilität und Spannungen auf den internationalen Märkten zu bewältigen. Besondere Beachtung verdient auch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Angesichts der neuen Herausforderungen und Krisen muss ihre Wirksamkeit in Bezug auf den Haushalt, die Instrumente zur Einkommensstützung und die Anforderungen des Grünen Deals bewertet werden. |
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2.3. |
Es werden praktische Beispiele aus verschiedenen Ländern angeführt und untersucht, um aufzuzeigen, wie die EU aktuelle und neue politische Initiativen in einer Reihe von Bereichen annehmen und umsetzen könnte, die zur Stützung der landwirtschaftlichen Einkommen und zur Stärkung der Verhandlungsposition der Landwirte in der Lebensmittelkette beitragen würden. Der EWSA schlägt vor, dass die Europäische Kommission prüft, wie diese Vorschläge angenommen und im gesamten Binnenmarkt umgesetzt werden können. |
3. Instrumente zur Unterstützung von Landwirten in Krisenzeiten
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3.1. |
Es besteht Einigkeit darüber, dass das Einkommen der europäischen Erzeuger angesichts der Tatsache, dass die landwirtschaftliche Produktion naturgemäß Schwankungen unterliegt, gewährleistet werden muss. Ertrag, Produktqualität und Preise können von mehreren Faktoren beeinflusst werden: dem Klimawandel und dem hiermit verbundenen Anstieg von Extremereignissen, wodurch die landwirtschaftlichen Erträge volatiler werden; Umwelt- und Gesundheitserwägungen; den Tendenzen auf den Agrarmärkten; handelspolitische Spannungen und geopolitische Ereignisse. |
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3.2. |
Daher empfiehlt der EWSA angesichts wachsender, häufiger auftretender und schwerwiegenderer Risiken, Instrumente zur Stützung der Einkommen der Landwirte und zur Absicherung gegen Preisschwankungen zu entwickeln und umzusetzen. Die meisten Instrumente dienen zur Bewältigung von Klimarisiken. Der EWSA betont jedoch, dass Instrumente zur Abdeckung von Marktrisiken geschaffen werden müssen, deren Auswirkungen ebenso groß sein können. Während einige Modelle auf die Bewältigung kurzfristiger Herausforderungen durch eine schnelle Reaktion auf Schocks ausgelegt sind, sind andere auf langfristige Herausforderungen ausgerichtet mit dem Ziel, die Resilienz der Landwirte zu stärken. Aus Sicht des EWSA muss auf europäischer Ebene unbedingt für Kohärenz zwischen diesen beiden einander ergänzenden Dimensionen gesorgt werden. |
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3.3. |
Nach Ansicht des EWSA sind diese Einkommensstützungsregelungen auch dann relevant, wenn es darum geht, die europäischen Erzeuger bei der Weiterentwicklung ihrer landwirtschaftlichen Praktiken im Einklang mit den neuen marktbezogenen, sozialen, ökologischen und klimatischen Herausforderungen zu unterstützen. Er erinnert daran, dass wirtschaftliche und ökologische Leistungen miteinander kombiniert werden müssen. Für den EWSA ist es unerlässlich, dass die Risiken nicht allein vom Erzeuger getragen, sondern über die gesamte Lebensmittelkette verteilt werden. |
Versicherungssysteme zur Absicherung gegen Klima- und Umweltkatastrophen
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3.4. |
Die Nutzung privater Versicherungssysteme in der Landwirtschaft ist in den einzelnen Ländern der Welt ungleich verteilt. Von den insgesamt 30 Mrd. USD entfallen 10 Mrd. USD auf Nordamerika, 10 Mrd. USD auf China und 5 Mrd. USD auf Indien. In Europa ist der Versicherungsmarkt mit 0,7 Mrd. USD für Spanien und 0,6 Mrd. USD für Frankreich und Italien kleiner. In den meisten dieser Länder werden die Prämien infolge der starken Zunahme der Risiken in den letzten 15 Jahren in hohem Maße staatlich subventioniert (2). |
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3.5. |
In Europa ist jedes einzelne Modell für das landwirtschaftliche Risikomanagement einzigartig und an die Gegebenheiten des jeweiligen Landes angepasst. Der EWSA hebt die Wirksamkeit des Ende der 1970er Jahre ins Leben gerufenen spanischen Systems hervor, das bis heute das wichtigste agrarpolitische Instrument des spanischen Staates ist und das darüber hinaus für die Reform der Ernteversicherung in Frankreich im Jahr 2022 richtungweisend war. |
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3.6. |
Das spanische System ist bereichsübergreifend und passt sich an eine Vielzahl von Gebieten und klimatischen Bedingungen an, was es wettbewerbsfähig und effizient macht. Es beruht auf einer öffentlich-privaten Partnerschaft in Form einer hybriden Vereinbarung: die Risiken werden auf private Versicherungsgesellschaften übertragen, die Landwirte zahlen einen Teil der Prämien, und der Staat übernimmt die übrigen Kosten (3). |
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3.7. |
Es gibt jedoch ein Hindernis für die erfolgreiche Einführung von Versicherungssystemen, nämlich die Notwendigkeit, die Methode zur Bestimmung der historischen Referenzerträge zu ändern. Die Häufung klimatischer Widrigkeiten führt zu einem Rückgang der Durchschnittserträge und damit zu niedrigen Referenzwerten. Die Regulierung des olympischen Durchschnitts und des Dreijahresdurchschnitts (4) erfolgt supranational und hängt von der EU, aber auch von der WTO (5) ab. Daher empfiehlt der EWSA, so bald wie möglich eine WTO-Konsultation zu dieser Frage einzuleiten, um eine neue Berechnung des durchschnittlichen Dreijahresertrags vorzuschlagen, bei der die zwei schlechtesten Jahre der letzten fünf Jahre nicht berücksichtigt und die drei anderen Jahre für die Berechnung des Durchschnitts herangezogen werden. |
Versicherungssysteme zur Absicherung gegen Spannungen auf den Märkten
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3.8. |
Der EWSA hebt die Vorteile parametrischer Versicherungen hervor, wenn es darum geht, die Beschränkungen der herkömmlichen Versicherungen zu überwinden und die Landwirte kurzfristig vor Marktvolatilität zu schützen. Auf der Grundlage eines Indexes (Niederschlag, Eiweißrate usw.) wird bei Überschreitung eines Schwellenwerts auf der Indexskala automatisch eine Entschädigung ausgezahlt. Dank verfeinerter Risikomodelle sorgt dies für Schnelligkeit, Transparenz und gerechtere Preise. Das System bleibt jedoch komplex, setzt zehn Jahre Datenhistorie voraus und ist oft kostspielig. Der EWSA fordert, diese Art von Versicherungen für die Landwirte weiterzuentwickeln und entsprechend anzupassen. |
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3.9. |
Im Jahr 2014 wurden in den USA entkoppelte Beihilfen per Gesetz abgeschafft. Stattdessen setzt man dort seither auf antizyklische Beihilfen (6). Mit diesem System werden Ernteversicherungshilfen der US-Regierung (85 % der Hauptanbauflächen sind versichert) mit antizyklischen Beihilfen auf der Grundlage eines olympischen Durchschnitts kombiniert. Ist der prognostizierte Marktpreis zum Zeitpunkt der Aussaat niedrig, wird die Versicherung das landwirtschaftliche Einkommen zum Zeitpunkt der Ernte nicht wirksam schützen, während antizyklische Beihilfen einen Preis, den Absatz und langfristig sogar eine Marge garantieren können. Zwischen 2019 und 2023 belief sich die Höhe der Krisenhilfe in den USA auf 77 Mrd. EUR (7). |
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3.10. |
Der EWSA weist erneut darauf hin, wie wichtig eine starke, widerstandsfähige und nachhaltige Lebensmittelerzeugung in Europa ist, die in der Lage ist, künftige Krisen zu bewältigen, was durch eine Auslagerung ihrer Produktion nicht möglich wäre. Der EWSA ist der Auffassung, dass diese Vorbereitung auf die Zukunft mit einem marktbasierten Ansatz allein nicht möglich ist. Er ist überzeugt, dass der Übergang zu einem antizyklischen Ansatz zur strategischen Autonomie Europas beitragen kann. Dies geht Hand in Hand mit dem Aufbau strategischer Reserven, die 1) zur Deckung des Grundbedarfs der europäischen Bevölkerung an Nahrungsmitteln, 2) zur Sicherung der industriellen Versorgung durch ein hohes Produktionsniveau und 3) zur Unterstützung der Nachbarländer im Falle einer wirtschaftlichen/geopolitischen Krise (wie z. B. in der Ukraine) von wesentlicher Bedeutung sind. Der EWSA schlägt der Kommission daher vor, die Aufnahme antizyklischer Elemente in die GAP-Instrumente nach 2027 in Erwägung zu ziehen, um auf den erheblichen Marktdruck zu reagieren, dem der Agrarsektor häufig aufgrund niedriger oder stark schwankender Preise ausgesetzt ist. |
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3.11. |
Schließlich unterstützt der EWSA die Einrichtung eines in Italien und Frankreich bereits erprobten Präventionsfonds als „Instrument zur Stabilisierung der Einkommen“ (8). Dieser Fonds auf Gegenseitigkeit kann schwere Einkommensverluste ausgleichen, die durch Marktrisiken (Wechselkurse, Preise für Betriebsmittel) entstehen. Er ergänzt andere Programme und kann von Landwirten, nachgelagerten Wirtschaftsakteuren, Regionen der Mitgliedstaaten und Europa gemeinsam finanziert werden. In Italien (9) kann der Fonds bis zu 70 % aus öffentlichen Mitteln (GAP/ELER und/oder nationale Mittel) finanziert werden. |
GAP: die Risiko- und Krisenmanagementinstrumente stärken
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3.12. |
Der EWSA bekräftigt, dass es Versicherungssysteme geben muss, die die GAP-Instrumente ergänzen und ihre Risikomanagementinstrumente stärken. Direktzahlungen stellen zwar eine erste Stufe der Einkommensstabilisierung dar, sind jedoch nicht für die Bewältigung plötzlich auftretender Klima- oder Marktkrisen ausgelegt. Die GAP bietet eine gewisse Unterstützung für Instrumente zur Versicherung gegen klimabedingte Schäden und zur Einkommensstabilisierung, allerdings war ihre Umsetzung in der EU zu bescheiden und uneinheitlich. Zwischen 2014 und 2017 wurden über die GAP nur 380 Mio. EUR zur Unterstützung von Risikomanagementinstrumenten ausgezahlt, d. h. weniger als 1 % des GAP-Haushalts (10). |
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3.13. |
Gemäß Artikel 19 der GAP-Verordnung „kann ein Mitgliedstaat beschließen, dass bis zu 3 % der einem Landwirt zu gewährenden Direktzahlungen als Beitrag des Landwirts einem Risikomanagementinstrument zugeteilt werden.“ Diese Möglichkeit wird von den Mitgliedstaaten jedoch nur selten genutzt. Der EWSA hält es für wichtig, die Nutzung dieses Instruments durch die Mitgliedstaaten zu verbessern und zu fördern, um die Anwendung bestimmter Instrumente, insbesondere die Einrichtung von Fonds auf Gegenseitigkeit, auszuweiten. |
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3.14. |
Andererseits wird in dem im Januar 2024 eingeleiteten strategischen Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft in der EU (11) empfohlen, die derzeitige Agrarreserve zu reformieren, um außergewöhnliche Risiken und mögliche Katastrophen gezielter anzugehen. Laut Farm Europe entspricht dieser mit einem geschätzten Kapital von 2 Mrd. EUR ausgestattete Fonds der Notwendigkeit, neue praktische Methoden des Risikomanagements zu entwickeln und gleichzeitig eine ausreichende Direktfinanzierung aufrechtzuerhalten. Bislang umfasst die reformierte GAP eine neue Finanzreserve von mindestens 450 Mio. EUR pro Jahr. Nach Ansicht des EWSA sollte die Agrarreserve erheblich aufgestockt werden, um wirksame Preisstützungs- und Krisenmanagementinstrumente (12) zu gewährleisten. |
Fonds auf Gegenseitigkeit
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3.15. |
Der EWSA bekräftigt, dass die Gesundheitsgefahren, die sich auf die landwirtschaftliche Erzeugung auswirken, als echtes kollektives Risiko und nicht als individuelles Risiko betrachtet werden müssen, das Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft haben kann. Der EWSA betont ferner die Bedeutung von Präventionsmaßnahmen, die unerlässlich sind, um unkontrollierbare Ausbrüche zu verhindern, die die Kosten der Prävention bei Weitem übersteigen. Der EWSA schlägt vor, dass die EU die Einrichtung nationaler Fonds auf Gegenseitigkeit für die Landwirtschaft für Gesundheits- und Umweltrisiken auf Ebene der Mitgliedstaaten nach dem Vorbild des entsprechenden französischen Fonds (Fonds national agricole de mutualisation du risque sanitaire et environnemental, FMSE) erwägt und konzipiert. Dieses in Europa einzigartige Risikomanagementmodell ist in Frankreich zu einem wesentlichen Instrument für die Tier- und Pflanzengesundheit geworden. Es deckt sowohl Gesundheits- als auch auf Umweltprobleme ab und wird von Landwirten, dem Staat und der EU finanziert. |
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3.16. |
Auch im Rahmen von Gesundheitsprogrammen von allgemeinem Interesse kann auf den Fonds zurückgegriffen werden. Diese von Fachleuten unterstützten und gesteuerten Programme können zur Förderung der Prävention, Erhebungen und Schädlings- bzw. Krankheitsbekämpfung dienen. Sie umfassen eine Diagnose der Gesundheitslage, Einzelheiten der geplanten Maßnahme sowie Kosten- und Finanzierungsmechanismen. Die Maßnahme kann durch Beiträge der Mitglieder finanziert werden, während eine Finanzierung durch zentralstaatliche und/oder lokale Behörden ebenfalls möglich ist. |
Von der GAP und von Banken angebotene Finanzinstrumente
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3.17. |
Der Zugang zu Finanzmitteln ist eine wesentliche Voraussetzung für die Anpassung des Agrarsektors an den Klimawandel und seine Widerstandsfähigkeit sowie für Bewältigung der europaweiten Frage des Generationswechsels. Der EWSA empfiehlt, die Investitionskapazität der Landwirte durch einfache, unbürokratische Finanzinstrumente zu steigern. Der EWSA weist vor allem darauf hin, dass die Finanzierungsinstrumente mit geteilter Mittelverwaltung im Rahmen der freiwilligen und flexiblen Instrumente der GAP (ELER, EFRE, ESF+) den Zugang der Landwirte zu Finanzmitteln durch Darlehen, Garantien und Kapital verbessern können, denn sie bieten bessere Bedingungen als der Markt (niedrigerer Zinssatz, bessere Sicherheiten usw.). |
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3.18. |
Was die von den Banken bereitgestellten Finanzinstrumente betrifft, so haben mehrere französische Banken innovative Instrumente zur Unterstützung der Investitionskapazität der Landwirte, wie z. B. die „Pilotdarlehen“ und die zinsfreien Darlehen von Crédit Agricole. |
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3.19. |
Pilotdarlehen bieten eine größere Flexibilität bei der Finanzierung, da sie es einem Landwirt im Falle von finanziellen Schwierigkeiten ermöglichen, die Höhe seiner Ratenzahlungen vertraglich um bis zu 30 % zu ändern. Eine weitere Modalität ermöglicht die Aussetzung von Kreditrückzahlungen für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten mittels zwei Bankverfahren: eine Verlängerung der Zahlungen um ein Jahr oder eine Erhöhung der monatlichen Ratenzahlung bei gleichbleibender Laufzeit der Darlehens. Andererseits sollen zinsfreie Darlehen dazu dienen, Cashflow-Probleme zu lösen und die Finanzierung zu erleichtern, insbesondere im Hinblick auf die Betriebsgründung. Bei Darlehen über 150 000 EUR oder mehr können 50 000 EUR als zinsfreies Darlehen gewährt werden. |
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3.20. |
Junglandwirte haben bei der Beschaffung der für die Gründung und den Fortbestand eines landwirtschaftlichen Betriebs erforderlichen Mittel nach wie vor erhebliche Probleme. Im Allgemeinen zögern die Banken, jungen Menschen, die in die Landwirtschaft einsteigen, Geld zu leihen, vor allem weil mit dieser Art von Investitionen viele Risiken verbunden sind und die Renditen oft erst Jahre später erzielt werden und nicht hoch genug sind, um sehr attraktiv zu sein. |
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3.21. |
Die Bank Crédit Mutuel Alliance Fédérale bietet ein Darlehen für landwirtschaftliche Betriebsgründungen zu einem ermäßigten Zinssatz von 2 % an. Es ist Leiterinnen und Leitern landwirtschaftlicher Projekte vorbehalten, die anerkanntermaßen zum agrarökologischen Wandel im Rahmen der GAP 2023–2027 beitragen. Sie bietet auch spezifische Subventionen für Umweltdiagnosen und -zertifizierungen an. |
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3.22. |
Der EWSA begrüßt ferner mehrere Empfehlungen des strategischen Dialogs zur Zukunft der Landwirtschaft in der EU (13), in denen die Notwendigkeit folgender Maßnahmen hervorgehoben wird: 1) Ermittlung klarer Indikatoren für den Wandel und von Referenzkriterien innerhalb eines kohärenten und vereinfachten Rechtsrahmens (bei einem Bankgeschäft muss die langfristige Dimension der Landwirtschaft und ihrer Investitionen berücksichtigt werden, und dies erfordert die Festlegung klarer, erreichbarer Pfade für den Wandel auf der Grundlage zuverlässiger Daten); 2) Stärkung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Akteuren (EIB, EIF, öffentliche Investitionsbanken) und privaten Finanzakteuren in den EU-Mitgliedstaaten; 3) Erwägung eines neuen Rahmens, der den mit Wandel verbundenen Risiken besser Rechnung trägt; 4) Förderung des Zugangs zu landwirtschaftlichen Versicherungen. Hierfür bedarf es eines Dialogs zwischen der Kommission und den Versicherungsunternehmen. |
4. Instrumente zur Sicherung des Einkommens der Landwirte und zur Verbesserung ihrer Verhandlungsposition
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4.1. |
Durch die neuen spanischen Rechtsvorschriften über die Lebensmittelkette, die über die EU-Vorschriften über unlautere Handelspraktiken hinausgehen, wird die Funktionsweise der Lebensmittelkette erheblich verbessert. Gemäß dem spanischen Gesetz ist der Verkauf unter Selbstkosten verboten; jedes Glied der Lebensmittelkette muss die Erzeugungskosten decken. Darüber hinaus muss es für alle Transaktionen über 1 000 EUR einen schriftlichen Vertrag geben, und alle Verträge sind in einem digitalen Register zu erfassen. Die spanische Lebensmittelinformations- und -kontrollbehörde AICA sammelt Beschwerden, überwacht die Einhaltung der Vorschriften und veröffentlicht die bei Verstößen verhängten Sanktionen. Ferner gibt es eine Lieferkettenbeobachtungsstelle, die für die Kosten- und Preisanalyse zuständig ist. Die Geldbußen für Verstöße gegen die Rechtsvorschriften werden erst dann veröffentlicht, wenn alle verfügbaren Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Hiermit soll eine Rufschädigung im Falle von Praktiken vermieden werden, die als unlauter verdächtigt werden, sich letztlich jedoch als unbedenklich erweisen. |
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4.2. |
Ein wesentlicher Bestandteil des spanischen Gesetzes über die Lebensmittelkette ist das Verbot des Verkaufs unter Selbstkosten, wobei dem Käufer untersagt wird, mit Verlust oder unter den Kosten des vorgeschalteten Betreibers zu kaufen. Die Ermittlung der Produktionskosten für verschiedene Produkte, Sorten, Größen, Tierrassen und Sektoren ist schwierig und wurde im Rahmen der spanischen Verordnung noch nicht entwickelt. |
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4.3. |
Nach Ansicht des EWSA sollten das spanische und das französische Modell dahingehend gründlich untersucht werden, ob die großen Probleme in der Lebensmittelkette wirksam angegangen werden. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die Position der Landwirte gestärkt und faire Preise in der Lebensmittelkette sichergestellt werden können. Auf der Grundlage der Vorschläge des Strategischen Dialogs zur Zukunft der Landwirtschaft in der EU fordert der EWSA die Kommission auf, die Auswirkungen dieser nationalen Regulierung der Agrarpreise auf die Landwirte und andere Akteure in der Kette, ihre Wettbewerbsfähigkeit sowie auf den Wettbewerb entlang der Versorgungskette und auf die Verbraucher zu bewerten. |
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4.4. |
Der EWSA schlägt vor, dass die Kommission die Auswirkungen untersucht, die eine Erweiterung der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken um ein EU-weites Verbot des Verkaufs unter Selbstkosten auf die Wettbewerbsfähigkeit der Akteure der Lebensmittelkette und die Rechtssicherheit haben könnte (14). Dies würde für fairere und tragfähige Preise sorgen und es den Primärerzeugern ermöglichen, ein angemessenes Einkommen auf dem Markt zu erzielen und die zusätzlichen Kosten der Regulierung und der von der EU geforderten höheren Standards zu decken. Die Auswirkungen auf die gesamte Lebensmittelversorgungskette, einschließlich der Verbraucher, sollten jedoch eingehend bewertet werden. Es stünde im Einklang mit dem im strategischen Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft in der EU festgelegten Ziel, die wichtigsten Einnahmen auf dem Markt zu erzielen und nachhaltige Produktionsmethoden zu fördern (15). |
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4.5. |
Als Beispiel für einen ganzheitlicheren Ansatz für nachhaltige Lieferkettenverträge kann das freiwillige Modell der italienischen Gewerkschaft Coldiretti dienen, das ein umfassenderes, integriertes Gesamtkonzept für die Wertschöpfungskette vom Hersteller bis zum Verbraucher enthält. Dieses Modell fördert Transparenz und gute Geschäftsbeziehungen entlang der gesamten Lieferkette, was wiederum die Rentabilität stärkt und den Landwirten einen Mindestpreis garantiert. |
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4.6. |
Die Kenntnis der tatsächlichen Produktionskosten, Preise und Gewinnspannen in allen Segmenten der Lebensmittelkette ist im Sinne der Transparenz, der Umsetzung der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken und der Marktkriseninstrumente unerlässlich. Der EWSA begrüßt den Vorschlag der Kommission, eine Beobachtungsstelle für Produktionskosten, Gewinnspannen und Handelspraktiken in der Lebensmittelkette einzurichten (16). |
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4.7. |
Der EWSA schlägt vor, dass die Kommission ihr bereits bestehendes digitales Zentrum für die Erhebung von Marktpreisen und Gewinnspannen in der gesamten Lebensmittelkette unter Wahrung der Vertraulichkeit und der EU-Wettbewerbsvorschriften sowie unter Berücksichtigung anderer internationaler Beispiele wie die US-amerikanische Agentur Agricultural Marketing Service verbessert (17). |
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4.8. |
Auch bedarf es unbedingt einer Stärkung der Position der Landwirte in Strukturen wie Erzeugerorganisationen, Genossenschaften und Branchenverbänden zur Ausweitung ihrer Verhandlungsmacht in der Lebensmittelkette, um fairere Preise und tragfähige Einkommen für Primärerzeuger zu erzielen. Einzelne Landwirte, so sie nicht Genossenschaften oder Erzeugerorganisationen angeschlossen sind, verfügen als Preisnehmer lediglich über eine begrenzte Verhandlungsmacht beim Verkauf ihrer Erzeugnisse an viel größere Verarbeiter oder Einzelhändler. |
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4.9. |
Das französische Egalim-Gesetz (18) beispielweise zielt auf ausgewogenere Handelsbeziehungen in der Agrar- und Lebensmittelkette durch gerechtere Preise für Landwirte ab. Ebenso soll die Erzeugung hochwertiger und nachhaltiger Lebensmittel gefördert werden. Durch das Gesetz soll auch die Verhandlungsposition der Landwirte gestärkt werden, indem der Preisbildungsprozess umgekehrt wird und die Primärerzeuger über ihre Vertretungsorgane Verträge mit den Käufern aushandeln können, denen die Produktionskosten zugrunde liegen. |
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4.10. |
Der EWSA schlägt der Kommission vor, ein neues Modell einzuführen, mit dem die Verhandlungsposition des Agrarsektors in der Lebensmittelkette formal anerkannt und gestärkt wird, indem Genossenschaften, Branchenverbände und Erzeugerorganisationen hinzugezogen werden. Darüber hinaus schlägt der EWSA die Einrichtung eines Streitbeilegungsverfahrens vor (19). Der EWSA begrüßt den Vorschlag der Kommission zur Änderung der GMO-Verordnung, mit der die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, einen Vermittlungsmechanismus für die Parteien zur Beilegung von Streitigkeiten über den Abschluss schriftlicher Verträge vorzusehen, hält jedoch einen Entscheidungsmechanismus für unerlässlich. Durch von Genossenschaften und Erzeugerorganisationen geführte Preisverhandlungen können die zusätzlichen Kosten der hohen Umwelt-, Arbeits- und Tierschutzstandards in der EU in die Preisverträge einbezogen werden (20). |
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4.11. |
In der EU gibt es 22 000 Agrargenossenschaften, die sich im Besitz von 7 Millionen Landwirten befinden (21). Eine verbesserte Position der Genossenschaften und die stärkere Unterstützung für die Gründung und den Betrieb von Erzeugerorganisationen werden ebenfalls dazu beitragen, die Verhandlungsposition der Landwirte in der Lebensmittelkette zu stärken. |
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4.12. |
Die Weiterentwicklung von Mechanismen für Vertragspreisbildung, künftige Preisgestaltung und Absicherung kann dazu beitragen, Risiken zu verringern und die Sicherheit in Bezug auf faire Preise und tragfähige Einkommen für Landwirte zu erhöhen. |
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4.13. |
Weitere Instrumente, die zur Stärkung der Verhandlungsmacht und zu höheren Einkommen landwirtschaftlicher Betriebe beitragen können, sind:
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4.14. |
Partnerschaften zwischen Städten und ländlichen Gebieten im Bereich der nachhaltigen Lebensmittelversorgung können zu einer Erhöhung des Einkommens der Landwirte beitragen, wie z. B. die Initiativen der lokalen Gebietskörperschaften im Rahmen der ICLEI-Programme (22). Die wichtigsten Aspekte sind Zugang, Teilhabe und Chancen. Modelle, die auf kurzen Lebensmittelversorgungsketten und Bio-Regionen sowie auf solidarischer Landwirtschaft beruhen, sollten gefördert werden. Gute Beispiele für Fortschritte in diesem Bereich sind verbindliche Rechtsvorschriften für die nachhaltige Vergabe öffentlicher Aufträge für Lebensmittel und Catering in Italien und das Konzept der Stadt Gent für fairen Handel. |
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4.15. |
Der EWSA erinnert daran, dass Primärerzeuger beim Übergang zu einer klimaneutralen Produktion zusätzliche Hilfe benötigen (23). Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, z. B. indem die Steuerzahler in der EU gebeten werden, einen angemessenen zusätzlichen Beitrag zu einer wertvollen Umweltdienstleistung zu leisten, die andernfalls nicht erbracht würde, oder indem ein Nachhaltigkeitsbeitrag für den Übergang eingeführt wird, der offensichtlich nicht vollständig durch die nächste GAP finanziert wird. Des Weiteren ist der EWSA der Auffassung, dass Nachhaltigkeit auch durch die Märkte vorangetrieben und finanziert werden sollte, damit die zusätzlichen Kosten nicht auf den Primärerzeuger als das schwächste Glied in der Kette abgewälzt werden. |
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4.16. |
Sensibilisierung für Lebensmittel ist unerlässlich, damit sich die Verbraucher bewusst für gesunde und nachhaltig erzeugte Produkte entscheiden können. Schulen sollten der Ernährungserziehung einen vorrangigen Platz einräumen, wobei der Schwerpunkt auf wissenschaftlich fundierten Kenntnissen und Kompetenzen in den Bereichen Ernährung und Lebensmittelsicherheit sowie auf der Aufklärung darüber liegen sollte, was unter lokalen und saisonalen Erzeugnissen zu verstehen ist und wie verantwortungsbewusste Kaufentscheidungen getroffen werden können. Auch bedarf es einer EU-weiten vertrauenswürdigen, umfassenden, wissenschaftlich fundierten, vergleichbaren und transparenten Lebensmittelkennzeichnung. Um die Rolle der Verbraucher und der Marktbedürfnisse bei der Unterstützung der Erzeugnisse der europäischen Landwirte hervorzuheben, müssen die Vorlieben der Verbraucher, insbesondere ihre Erwartungen und Anforderungen an die Kennzeichnung dieser Lebensmittel, untersucht werden. Dazu gehören die Ermittlung der herauszustellenden Qualitäten, wirksame Vermarktungsstrategien für die Erzeugnisse und geeignete Kennzeichnungspraktiken. Auch sollten Verbrauchersegmente und länderspezifische Merkmale ermittelt werden. Dies könnte die Durchführung einer EU-weiten Umfrage auf der Grundlage eines qualitativen Ansatzes und eines Verbraucherfragebogens zur Ermittlung länderspezifischer Bedürfnisse und Verbrauchersegmente umfassen. Bestehende bewährte Verfahren für Geschäftsmodelle, die auf kurzen Lebensmittelversorgungsketten in der EU beruhen, sollten erfasst und Verbrauchersegmente ermittelt werden, die in solche Initiativen einbezogen werden könnten (z. B. Bio-Regionen (24), solidarische Landwirtschaft und Verträge für kurze Lieferketten (25)). |
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4.17. |
Gemäß Artikel 39 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union besteht ein zentrales Ziel der GAP darin, eine angemessene Lebenshaltung der Landwirte zu gewährleisten. Das landwirtschaftliche Einkommen liegt um rund 40 % unter dem in anderen Branchen erzielten Einkommen (26). Das wichtigste Instrument der GAP zur Stützung der Einkommen landwirtschaftlicher Betriebe sind Direktzahlungen. Der EU-Durchschnitt der Direktzahlungen am landwirtschaftlichen Faktoreinkommen lag 2017–2021 bei 23 %. |
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4.18. |
Der EWSA ist der Auffassung, dass die Direktzahlungen im Rahmen der GAP unerlässlich sind, um die landwirtschaftlichen Einkommen in der EU zu stützen, weshalb sie im Zuge der nächsten GAP-Reform geschützt und erhöht werden müssen (27). Der EWSA vertritt den Standpunkt, dass die Direktzahlungen stärker auf aktive Landwirte ausgerichtet werden sollten. Der EWSA ist ferner der Auffassung, dass erhebliche Direktzahlungen von entscheidender Bedeutung sind, um das EU-Modell für landwirtschaftliche Familienbetriebe und die multifunktionale Rolle der Landwirtschaft in der EU zu erhalten. |
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4.19. |
Der Anteil der GAP an den EU-Ausgaben ist drastisch zurückgegangen, von 73 % im Jahr 1980 auf nur 23,6 % im Jahr 2022 (28). Die Haushaltsbelastung durch die GAP ist im Verhältnis zum Bruttonationaleinkommen der EU von 0,54 % im Jahr 1990 auf 0,32 % in den Jahren 2021-2027 gesunken (29). Um dem gleichen Wert wie bei seiner Festlegung im Jahr 2020 zu entsprechen, müsste der derzeitige GAP-Haushalt 2021–2027 auf 481 Mrd. EUR erhöht werden. Bis zum Ende des nächsten MFR im Jahr 2034 müsste er im Vergleich zum Haushalt 2021–2027 um 166 Mrd. EUR aufgestockt werden, um seinen Wert im Jahr 2020 beizubehalten (30). |
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4.20. |
Damit die GAP wieder ihren Ambitionen entsprechen und ihre aktuellen und neuen zusätzlichen Ziele erreichen kann, wie dies von der Gesellschaft in der EU gefordert wird, schlägt der EWSA vor, den GAP-Haushalt wieder auf 0,5 % des BIP der EU zu bringen. Ein resilientes und nachhaltiges EU-Lebensmittelsystem, das durch einen starken GAP-Haushalt unterstützt wird, hat seine volle Berechtigung und bringt erhebliche Vorteile für alle in der EU, wie etwa:
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4.21. |
Der EWSA ist überzeugt, dass Gegenseitigkeit in Bezug auf die Gleichwertigkeit von Standards und gleiche Wettbewerbsbedingungen bei der landwirtschaftlichen Erzeugung und den Nachhaltigkeitsstandards in allen handelspolitischen Gesprächen und Abkommen der EU verankert werden müssen (31). Unausgewogene Handelsabkommen, die die europäischen Erzeugungs- und Nachhaltigkeitsstandards der EU nicht erfüllen, etwa das Mercosur-Abkommen, untergraben die Glaubwürdigkeit und führen zu einer Verlagerung von CO2-Emissionen, weshalb sie nicht unterstützt werden sollten. |
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4.22. |
Der EWSA ist der Auffassung, dass der Beitritt der verschiedenen Bewerberländer nur möglich ist, wenn der GAP-Haushalt aufgestockt wird und die Herausforderungen für den Agrar- und Lebensmittelsektor, einschließlich der niedrigeren Produktionskosten in einigen Bewerberländern, angegangen werden (32). |
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4.23. |
Der EWSA unterstützt die Einrichtung eines Fonds für einen gerechten Übergang im Agrar- und Lebensmittelsektor (33) außerhalb der GAP, um während des Übergangs Investitionen in Form von Darlehen und Zuschüssen für Landwirte und den Agrar- und Lebensmittelsektor zu fördern. Da die Umsetzung einer nachhaltigen Landwirtschaft Junglandwirten finanziell am schwersten fällt, sollten sie am stärksten unterstützt werden. |
5. Instrumente zur besseren Umsetzung des EU-Rechtsrahmens (Governance, Kommunikation und Finanzierung)
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5.1. |
Indem sie die Ernährungssicherheit gewährleisten, stellen die europäischen Landwirte grundlegende öffentliche Güter für alle europäischen Bürgerinnen und Bürger bereit. Deshalb sollte die garantierte langfristige Ernährungssouveränität und -sicherheit unbedingt Teil der strategischen Autonomie der Europäischen Union sein. Die Interessen der Landwirte müssen wieder im Mittelpunkt der Politikgestaltung stehen. |
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5.2. |
Besonderes Augenmerk sollte darauf gelegt werden, die Vorschriften des neuen Umsetzungsmodells für GAP-Beihilfen weiter zu vereinfachen und sie landwirtfreundlicher zu gestalten. In diesem Zusammenhang sind Grundsatzdebatten über die jeweiligen Agrarsektoren mit Fokus auf ihren spezifischen Bedürfnissen von entscheidender Bedeutung, da der ökologische Wandel nicht ohne die Landwirte bzw. ohne ihre Zustimmung funktionieren wird. |
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5.3. |
Landwirte brauchen Anreize, um sich am ökologischen Wandel aktiv zu beteiligen und nachhaltigere Produktionsverfahren einzuführen bzw. sich diesbezüglich anzupassen. Die Übernahme von Nachhaltigkeitsstandards dürfte die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirte auf dem Markt verbessern. Zwischen Einkommensstabilität der Landwirte, Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit muss ein Gleichgewicht gefunden werden, um die Umsetzung für alle Interessenträger reibungsloser zu gestalten. Dieser Ansatz sollte in der gesamten Lebensmittelkette gefördert werden, im Gegensatz zum Grünen Deal, der nur auf der Produktionsseite umgesetzt wurde. Die Umsetzung des Grünen Deals muss sich gleichmäßiger über die Lebensmittelkette verteilen, und das offenbar gestörte Gleichgewicht zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit muss wiederhergestellt werden. Zur Bewältigung der Herausforderungen bedarf es nach wie vor eines klaren und transparenten Rechtsrahmens für nachhaltige Lebensmittelsysteme. |
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5.4. |
Zusammenarbeit, professioneller Dialog und bessere Kommunikation zwischen den Lebensmittelsystemen sind überaus wichtig. Angesichts der dringend notwendigen Änderungen bei der Globalsteuerung hat der EWSA die Einrichtung eines Europäischen Rates für Ernährungspolitik (34) gefordert, um einen stärker integrierten und partizipativen Ansatz bei der Politikgestaltung im Lebensmittelbereich zu erreichen. Der EWSA begrüßt den angekündigten strategischen Dialog des Europäischen Rats für Landwirtschaft und Ernährung (European Board on Agri-food — EBAF), der dem vom EWSA vorgeschlagenen Rat vergleichbar ist. Die Kommission sollte zur Kenntnis nehmen, dass der EWSA als Haus der organisierten Zivilgesellschaft bereit ist, dem EBAF hierfür Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. |
Stärkung des offenen sozialen Dialogs im Agrar- und Lebensmittelsektor
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5.5. |
Wichtigster Ausgangspunkt im Hinblick auf die soziale Konditionalität (35) und die Leitlinien der IAO (36) zur Förderung menschenwürdiger Arbeit im Agrar- und Lebensmittelsektor ist die Förderung eines transparenten dreigliedrigen Dialogs, an dem Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Regierungsvertreter beteiligt sind. |
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5.6. |
Ohne eine Beseitigung rechtlicher oder administrativer Hindernisse, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Agrar- und Ernährungswirtschaft daran hindern könnten, Organisationen ihrer Wahl zu bilden oder ihnen beizutreten, und ohne die Bewältigung der Herausforderungen, die ihre Beteiligung am sozialen Dialog auf allen Ebenen behindern, kann ihre kollektive Stimme in diesen Prozessen nicht gehört werden. Eine Entscheidung über Landwirte darf jedoch nicht ohne deren Einbeziehung getroffen werden. |
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5.7. |
Die Rolle der Sozialpartner im Rahmen des sozialen Dialogs sollte wirksamer in die GAP integriert werden. Hierfür könnten Mittel zur Unterstützung ihrer diesbezüglichen Arbeit bereitgestellt werden. Außerdem ist dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmer angemessen über ihre Rechte informiert werden. Die erfolgreiche Umsetzung der sozialen Konditionalität erfordert die vollständige Angleichung und das Engagement der europäischen und der nationalen Sozialpartner für die erklärten Ziele. |
Brüssel, den 27. Februar 2025
Der Präsident
des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Oliver RÖPKE
(1) Studie des EWSA Collecting data on the situation of social protection of seasonal workers in the agriculture and food sectors in EU Member States after COVID-19.
(2) Ailleurs dans le monde, ça se passe comment? (Wie ist die Lage anderswo in der Welt?) — Pleinchamp.
(3) La couverture des risques en agriculture et les assurances agricoles.
(4) Bislang liegen dem Dreijahresdurchschnitt die vorangegangenen fünf Jahre zugrunde, wobei der höchste und der niedrigste Wert nicht berücksichtigt werden.
(5) Übereinkommen von Marrakesch von 1994, zweiter Anhang, Nummer 7.a, WTO.
(6) Les aides contracycliques américaines, plus efficaces que les prix planchers? / Agriculture Stratégies.
(7) 1-Explosion-du-budget-du-farm-bill.pdf.
(9) L’Italie a mis en place un ISR pour sécuriser le revenu des betteraviers.
(10) New European agriculture crisis fund.
(11) Strategischer Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft in der EU.
(12) ABl. C, C/2025/117, 10.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/117/oj.
(13) Strategischer Dialog zur Zukunft der EU-Landwirtschaft (Europäische Kommission).
(14) ABl. C 440 vom 6.12.2018, S. 165 und ABl. C 517 vom 22.12.2021, S. 38.
(15) Strategischer Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft in der EU.
(16) ABl. C, C/2025/117, 10.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/117/oj.
(17) ABl. C, C/2025/117, 10.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/117/oj.
(18) Egalim 3: Balancing the trade relationship between agri-food and large retailers.
(19) ABl. C, C/2025/117, 10.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/117/oj.
(20) Strategic Dialogue on the Future of EU Agriculture.
(21) Policy Areas Copa Cogeca.
(22) Equity served: How local governments can ensure a just transition for sustainable food systems.
(23) ABl. C, C/2024/2099, 26.3.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/2099/oj.
(24) Bio-Regionen bzw. Ökoregionen, die das gesamte Ökosystem biologischer Erzeugung mit allen Interessenträgern umfassen, können bei den Investitionen für die Gemeinschaft und insbesondere für die Landwirte bessere gesellschaftliche und wirtschaftliche Ergebnisse erzielen. Gute Beispiele für solche Initiativen sind die Fallstudien Cilento und ICLEI in Bergamo (Bio-Regionen, die Schulen beliefern).
(25) In Italien wurden zahlreiche Initiativen auf den Weg gebracht. Z. B. ein alternatives Modell für den Kauf von Weizen: „Grani Antichi di Montespertoli“ (Toskana) und die Bäckerei „Il Forno di Calzolari“ (Emilia-Romagna) — beide sind mit der „Slow Food“-Bewegung verbunden und führen zu einer gerechten Vergütung für die Landwirte.
(27) ABl. C, C/2024/2099, 26.3.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/2099/oj.
(28) ABl. C, C/2024/2099, 26.3.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/2099/oj.
(29) Die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik: Zahlen und Fakten.
(30) Daten von FarmEurope.
(31) ABl. C 517 vom 22.12.2021, S. 38.
(32) ABl. C, C/2024/6021, 23.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6021/oj.
(33) ABl. C, C/2024/6878, 28.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6878/oj.
(34) ABl. C 293 vom 18.8.2023, S. 1.
(35) Gemäß der Grundidee der sozialen Konditionalität riskieren die Landwirte, die die grundlegenden Arbeitsnormen nicht einhalten, eine Kürzung ihrer GAP-Beihilfen. Die Mitgliedstaaten mussten die neuen Konditionalitätsvorschriften bis zum 1. Januar 2025 umsetzen.
(36) Draft policy guidelines for the promotion of decent work in the agri-food sector (ilo.org).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/2016/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)