European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2025/1969

11.4.2025

P10_TA(2024)0073

Lage der Menschenrechte in Kirgisistan, insbesondere der Fall von Temirlan Sultanbekow

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Dezember 2024 zu der Lage der Menschenrechte in Kirgisistan, insbesondere zu dem Fall von Temirlan Sultanbekow (2024/2993(RSP))

(C/2025/1969)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Kirgisistan,

gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass kürzlich die Parteizentrale der kirgisischen Sozialdemokraten (SDK) durchsucht worden ist; in der Erwägung, dass ein Bezirksgericht von Bischkek im Vorfeld der Kommunalwahlen im November 2024 Untersuchungshaft gegen den Vorsitzenden der SDK, Temirlan Sultanbekow, und andere Parteifunktionäre bis zum 13. Januar 2025 angeordnet hat; in der Erwägung, dass diese führenden Vertreter der SDK wegen angeblichen Stimmenkaufs verhaftet wurden, wobei eine Audioaufnahme unbekannten Ursprungs als Hauptbeweis dient, deren Zulassung als Beweismittel durch ein Gericht unklar ist und bei der es, soweit bekannt, keine Verbindung zu den festgenommenen Personen gibt; in der Erwägung, dass die SDK die Transparenz der Zahlungen an das Wahlkampfteam, auf die in der Tonaufzeichnung Bezug genommen wird, nachweisen konnte; in der Erwägung, dass Temirlan Sultanbekow am Tag seiner Festnahme aus Protest in den Hungerstreik getreten ist und sich seine körperliche Verfassung seitdem erheblich verschlechtert hat; in der Erwägung, dass die Wahlkommission von Bischkek die Kandidaten der SDK von der Kommunalwahl in Bischkek ausgeschlossen hat;

B.

in der Erwägung, dass sich Lage in Kirgisistan, was die die Einhaltung demokratischer Standards und die Menschenrechte anbelangt, in den vergangenen Jahren in besorgniserregendem Maße verschlechtert hat;

C.

in der Erwägung, dass unabhängige Medien wie „Kloop“, „Temirov Live“, „Ait Ait Dese“ und „Azattyk“ sowie Journalisten und Blogger weiterhin Repressionen ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass sowohl die Justizbehörden als auch militante Bürgerwehren zunehmend instrumentalisiert werden, um Oppositionelle und kritische Stimmen aus den Reihen der Zivilgesellschaft zu unterdrücken;

D.

in der Erwägung, dass das Parlament dem erweiterten Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (EPKA) zwischen Kirgisistan und der EU zustimmen muss und dass darin von Kirgisistan die uneingeschränkte Erfüllung seiner Pflicht zum Schutz der Menschenrechte und zur Wahrung demokratischer Standards verlangt wird;

1.

ist besorgt über die zweifelhaften Gründe für die Festnahme von Temirlan Sultanbekow und anderen prodemokratischen politisch engagierten Bürgern Kirgisistans und über mögliche politische Beweggründe für das gegen sie angestrengte Strafverfahren;

2.

fordert die staatlichen Stellen Kirgisistans nachdrücklich auf, Temirlan Sultanbekow und die anderen Parteifunktionäre unverzüglich freizulassen und alternative Maßnahmen zu ihrer Inhaftierung zu ergreifen, wobei ihr Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren im Einklang mit den bürgerlichen und politischen Rechten, die in der kirgisischen Verfassung und den internationalen Verpflichtungen des Landes verankert sind, zu achten ist; fordert die staatlichen Stellen auf, für die Sicherheit und das Wohlergehen von Temirlan Sultanbekow zu sorgen;

3.

fordert die kirgisische Regierung nachdrücklich auf, ihre Kampagne der Einschüchterung und Verfolgung von Oppositionsparteien, unabhängigen Medien und Journalisten durch die Justiz einzustellen; ist besorgt über die Verabschiedung des „Gesetzes über ausländische Agenten“ nach russischem Vorbild; fordert die kirgisischen Staatsorgane nachdrücklich auf, alle Anklagen gegen Menschenrechtsverteidiger, darunter Machabat Taschibek Kysy, Asamat Ischenbekow, Aktilek Kaparow und Aike Beischekejewa, sowie gegen Journalisten der Sender „Temirov Live“ und „Ait Ait Dese“ fallenzulassen;

4.

fordert die kirgisischen Staatsorgane auf, die Menschenrechte zu achten und demokratische Standards und Grundfreiheiten gemäß dem EPKA und dem Allgemeinen Präferenzsystem Plus (APS+) zu wahren;

5.

fordert alle Organe und Einrichtungen der EU, insbesondere die EU-Delegation in Kirgisistan, auf, gegenüber den staatlichen Stellen des Landes weiterhin ihre tiefe Besorgnis über die Verschlechterung der Menschenrechtslage in dem Land zum Ausdruck zu bringen und anderweitige Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, falls sich die Lage weiter verschlechtern sollte;

6.

beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, der EU-Sonderbeauftragten für Zentralasien und den Mitgliedstaaten sowie dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und den Staatsorganen Kirgisistans zu übermitteln.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1969/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)