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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2025/1733 |
31.3.2025 |
Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 4. Februar 2025 (Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State – Niederlande) – T.G./Minister van Sociale Zaken en Werkgelegenheid
(Rechtssache C-158/23 (1) , Keren (2) )
(Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutzstatus - Richtlinie 2011/95/EU - Art. 34 - Zugang zu Integrationsmaßnahmen - Bußgeldbewehrte Pflicht, eine Integrationsprüfung zu bestehen - Person, der internationaler Schutz zuerkannt worden ist und die eine solche Prüfung nicht fristgerecht bestanden hat - Pflicht, eine Geldbuße zu zahlen - Pflicht, sämtliche Kosten der Integrationskurse und - prüfungen zu tragen - Möglichkeit, ein Darlehen zu erhalten, um diese Kosten zu bestreiten)
(C/2025/1733)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Raad van State
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: T.G.
Beklagter: Minister van Sociale Zaken en Werkgelegenheid
Gegenstand
Tenor
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1. |
Art. 34 der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt worden ist, verpflichtet, eine Integrationsprüfung zu bestehen, sofern:
Art. 34 ist hingegen dahin auszulegen, dass er dem entgegensteht, dass das Nichtbestehen einer solchen Prüfung systematisch mit einer Geldbuße geahndet wird und diese Geldbuße derart hoch sein kann, dass sie für die betreffende Person in Anbetracht ihrer persönlichen und familiären Situation eine unangemessene finanzielle Belastung darstellt. |
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2. |
Art. 34 der Richtlinie 2011/95 ist dahin auszulegen, dass
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(2) Die vorliegende Rechtssache ist mit einem fiktiven Namen bezeichnet, der nicht dem echten Namen eines Verfahrensbeteiligten entspricht.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1733/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)