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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2025/1615

12.3.2025

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11746 – DSV / SCHENKER)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2025/1615)

1.   

Am 4. März 2025 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

DSV A/S („DSV“, Dänemark),

Schenker Aktiengesellschaft („Schenker“, Deutschland), derzeit eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft („DB“, Deutschland).

DSV wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Schenker erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

DSV: Land-, Luft- und Seefrachtbeförderung sowie Kontraktlogistikdienste. Die Dienstleistungstätigkeit von DSV gliedert sich in drei Geschäftsbereiche: i) DSV Air & Sea, ii) DSV Road und iii) DSV Solutions (Vertragslogistikdienstleistungen). DSV ist in Europa, Nord- und Südamerika, im asiatisch-pazifischen Raum, im Nahen Osten und in Afrika tätig.

Schenker: Land-, Luft- und Seefrachtbeförderung sowie Vertragslogistikdienstleistungen. Schenker ist in Europa, Nord- und Südamerika, im asiatisch-pazifischen Raum, im Nahen Osten und in Afrika tätig. Die DB erwarb Schenker im Jahr 2002 und hält seitdem 100 % der Anteile.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11746 – DSV / SCHENKER

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1615/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)