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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Reihe C


C/2025/1613

12.3.2025

Veröffentlichung einer genehmigten Standardänderung einer Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder geschützten geografischen Angabe im Sektor Agrarerzeugnisse und Lebensmittel gemäß Artikel 6b Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014 der Kommission

(C/2025/1613)

Diese Mitteilung wird gemäß Artikel 6b Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014 der Kommission (1) veröffentlicht.

MITTEILUNG ÜBER DIE GENEHMIGUNG EINER STANDARDÄNDERUNG DER PRODUKTSPEZIFIKATION EINER GESCHÜTZTEN URSPRUNGSBEZEICHNUNG ODER EINER GESCHÜTZTEN GEOGRAFISCHEN ANGABE EINES MITGLIEDSTAATS

„Colatura di alici di Cetara“

EU-Nr.: PDO-IT-02440-AM01 – 7. Januar 2025

g. U. (X) g. g. A. ( )

1.   Name des Erzeugnisses

„Colatura di alici di Cetara“

2.   Mitgliedstaat, zu dem das geografische Gebiet gehört

Italien

3.   Behörde des Mitgliedstaats, die die Standardänderung mitteilt

Ministerium für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forstwirtschaft – Abteilung für Ernährungssouveränität und Pferdesport

4.   Beschreibung der genehmigten Änderung(en)

Erläuterung, warum die Änderung(en) unter die Definition einer Standardänderung gemäß Artikel 24 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1143 fällt/fallen:

Die Änderungen der Produktspezifikation der g. U. „Colatura di Alici di Cetara“ umfassen keine Änderung des Namens der geschützten

Ursprungsbezeichnung oder geschützten geografischen Angabe oder der Verwendung dieser Bezeichnung;

sie tragen kein Risiko in sich, dass der Zusammenhang gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b für geschützte Ursprungsbezeichnungen oder der Zusammenhang gemäß Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b für geschützte geografische Angaben verloren geht bzw.

sie haben keine zusätzlichen Beschränkungen bei der Vermarktung des Erzeugnisses zur Folge.

Änderung des Artikels 2

Änderung

Die Änderung betrifft Nummer 2 der Produktspezifikation und Punkt 3.2 des Einzigen Dokuments,

den Teil der Tabelle, in dem die Referenzwerte angegeben werden:

„FETT 0,1 bis 3 g pro 100 g des Erzeugnisses“

wird wie folgt umformuliert:

„FETT 0 bis 3 g pro 100 g des Erzeugnisses“

Beschreibung: Die Änderung sieht eine Änderung des Fettgehalts des Fertigerzeugnisses vor. Danach ist auch der Wert 0 zulässig.

Begründung: Die Änderung des Mindestfettgehalts des Erzeugnisses von 0,1 g/100 g auf null hängt mit der Beobachtung der Fettwerte der im Erzeugungsgebiet der g. U. gefangenen Sardellen zusammen, hat jedoch keinerlei Auswirkungen auf die Merkmale der g. U. „Colatura di Alici di Cetara“ und ändert diese nicht.

Die Änderung wirkt sich auf das Einzige Dokument aus.

EINZIGES DOKUMENT

„Colatura di alici di Cetara“

EU-Nr.: PDO-IT-02440-AM01 – 7. Januar 2025

g. U. (X) g. g. A. ( )

1.   Name(n) (der g. U. oder der g. g. A.)

„Colatura di alici di Cetara“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Italien

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels

3.1.   Code der Kombinierten Nomenklatur

03 – FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE

16 – ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN, KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN UND VON INSEKTEN

3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Die „Colatura di Alici di Cetara“ ist eine Würzsauce aus eingesalzenen und gereiften Sardellen (Engraulis encrasicolus L.), die zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens folgende Merkmale aufweisen muss: Aussehen der Flüssigkeit: klar und glänzend; Farbe: bernsteinfarben mit Tendenz zu Mahagonibraun; Geruch: kräftiger und lang anhaltender Geruch, der an frische und an eingesalzene Sardellen und Salzlake erinnert; Geschmack: kräftiger und sehr würziger Umami-Geschmack, der durch die Sardellen und das Salz entsteht, die als Rohstoffe verwendet werden.

Die „Colatura di Alici di Cetara“ ist ein Extrakt mit hohem Eiweißgehalt, der freie Aminosäuren enthält, die der Körper sofort aufnehmen kann. Das enthaltene Fett entsteht durch die Zellzersetzung während der Reifung der Sardellen, die in Fässern oder Bottichen aus Holz (den sogenannten „Terzigni“) in Meersalz eingelegt werden.

In der folgenden Tabelle sind die Referenzwerte der „Colatura di Alici di Cetara“ nach dem Einlegen in Salz und der anschließenden Reifung angegeben.

Parameter

Referenzwert

SALZ

≥ 20 g pro 100 g des Erzeugnisses

EIWEIß

≥ 8 g pro 100 g des Erzeugnisses

FETT

0 g bis 3 g pro 100 g des Erzeugnisses

pH-Wert

5 bis 7

3.3.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

Sardellen (Engraulis encrasicolus), die in der vor der Provinz Salerno liegenden Meeresbucht gefischt werden; halbgrobes oder grobes Meersalz.

3.4.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Der Fischfang der Sardellen erfolgt in der vor der Provinz Salerno gelegenen Meeresbucht höchstens zwölf Meilen von der Küste entfernt. Die zur Erzeugung der Würzsauce mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Colatura di Alici di Cetara“ notwendigen Schritte wie Verarbeitung, Reifung, Veredelung und das Auffangen der Flüssigkeit müssen in den Verarbeitungsbetrieben innerhalb des unter Punkt 4 festgelegten geografischen Gebiets erfolgen. Die Veredelung und das Auffangen der Flüssigkeit dürfen auch in Gastronomiebetrieben erfolgen, die ihren Sitz in der Gemeinde Cetara haben.

3.5.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Die Würzsauce mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Colatura di Alici di Cetara“ wird in geeigneten Behältnissen aus klarem Glas mit einem Fassungsvermögen von mindestens 50 ml bis höchstens 1 000 ml in den Handel gebracht.

3.6.   Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Auf dem Etikett der Glasbehältnisse muss in deutlich lesbaren und unverwischbaren Druckbuchstaben der Schriftzug „Colatura di Alici di Cetara“, gefolgt von der Abkürzung DOP. (g. U.) angegeben sein, der sich eindeutig von den anderen Angaben auf dem Etikett unterscheiden muss. Das Etikett muss außerdem folgende Angaben enthalten: a) das Logo der g. U.; b) das EU-Logo; c) die Merkmale des Behältnisses: Bottich oder Fass.

Falls die Sardellen der Veredelung unterzogen werden, ist die Angabe „invecchiata“ (gereift) auf dem Etikett zulässig, gefolgt von der Anzahl der Monate/Jahre der Veredelung.

Das Logo der g. U. „Colatura di Alici di Cetara“ besteht aus vier stilisierten Elementen: ein Holzfass, in dem der Turm von Cetara zu erkennen ist, im Vordergrund eine Sardelle mit einem fallenden Tropfen.

Image 1

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das Fischfanggebiet liegt im Golf von Salerno in der gleichnamigen Provinz in einer Entfernung von höchstens 12 Meilen von der Küste je nach Fangtiefe (Bathymetrie 50 bis 200 m). Alle Phasen der Erzeugung, Verarbeitung, Veredelung sowie das Auffangen der Flüssigkeit dürfen ausschließlich im Gebiet der Provinz Salerno erfolgen.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Die „Colatura di Alici di Cetara“ wird wegen ihres Aromas und Geschmacks als Würze und natürlicher Geschmacksverstärker für Nudelgerichte, andere einfache Speisen oder raffinierte Rezepte verwendet.

Der lang anhaltende und kräftige Geruch erinnert an eingesalzene Sardellen und salzige Meeresluft. Der Geschmack ist kräftig und besonders würzig.

Die geruchlichen und geschmacklichen Eigenschaften der „Colatura di Alici di Cetara“ sind auf die besonderen Bedingungen im Fischfanggebiet in der vor der Provinz Salerno gelegenen Bucht sowie auf das Geschick bei der Verarbeitung der Sardellen und der Befüllung der traditionellen Behältnisse, in denen die Sardellen reifen, zurückzuführen.

Das Erzeugungsgebiet weist sehr besondere physische Merkmale auf. Im Norden wird es von der Gebirgskette der Monti Lattari begrenzt, die das Rückgrat der Amalfiküste und der Sorrentinischen Küste bildet, und weist erhebliche Höhenunterschiede auf (von Meereshöhe bis über 1 400 Meter); im Süden umfasst das Gebiet die Küste des Cilento mit ähnlichen physischen Merkmalen. Außerdem ist die große Vielfalt des Meeresgebiets einer der ausschlaggebenden Faktoren für die besonderen Umweltbedingungen, unter denen sich die Fischarten entwickeln, die hier gefangen werden: Bereits wenige Meilen von der Küste entfernt trifft man auf sehr tiefe Meeresabschnitte, sodass der Sardellenfang höchstens 12 Meilen von der Küste entfernt bei einer mittleren Fangtiefe von etwa 200 m erfolgt. Dieser Teil des Meeres weist einen hohen Salzgehalt von ca. 38 ‰ mit einer geringen Entwicklung der pflanzlichen Phytoplankton-Komponente auf, was dazu führt, dass die Sardellen weniger stark und langsamer wachsen und somit einen geringeren Fettgehalt haben. Dadurch verbessert sich der Geschmack der eingesalzenen Sardellen und der Flüssigkeit, die sich nach dem Einsalzen der Fische und der längeren Reifung bildet. Durch den geringen Fettgehalt verringert sich das Risiko von chemischen Reaktionen, aufgrund derer die eingesalzenen Sardellen während der Reifezeit ranzig werden könnten.

Der in zahlreichen Küstenorten der Provinz Salerno traditionell praktizierte Sardellenfang hat zur Entwicklung von besonderen Fertigkeiten und Geschick bei der Verarbeitung und beim Einsalzen der Sardellen geführt, deren Entwicklung bei den Familien der Fischer begann, dann in den entstandenen kleinen Verarbeitungsbetrieben und später in mittelgroßen Unternehmen fortgeführt wurde. Die Erzeugung der „Colatura di Alici di Cetara“ behält auch in den mittelgroßen Betrieben weiterhin eine besonders handwerkliche Ausprägung, die sich auf das Geschick der örtlichen Mitarbeiter stützt.

Zu den wichtigsten Fertigkeiten der Fachkräfte im Erzeugungsgebiet, vor allem der Frauen, gehört das besondere Geschick, die Sardellen tadellos und schnell zu putzen. Diese werden ausschließlich von Hand geköpft und ausgenommen, um den Kopf und die Innereien vollständig zu entfernen, wodurch sich die Qualität und die geruchlichen und geschmacklichen Eigenschaften der „Colatura di Alici di Cetara“ verbessern und ein möglicher bitterer Beigeschmack vermieden wird.

Diese Verarbeitungsschritte erfolgen sofort nach dem Fang, damit die Sardellen nicht über mehrere Stunden gekühlt oder eingefroren werden müssen, was die Qualität des Rohstoffs beeinträchtigen würde.

Entscheidend ist zudem auch das Geschick der Mitarbeiter beim Befüllen der traditionellen Holzbehälter, in denen die Sardellen in Salz eingelegt werden. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich von Hand, wobei die Sardellen in abwechselnden Schichten von Fisch und von Meersalz angeordnet werden. Nach der Schichtung wird der Behälter mit einer Scheibe abgedeckt, die mit Gewichten beschwert wird, um für den nötigen Druck zu sorgen.

Das korrekte Befüllen des Behälters und das Anordnen der in einzelnen Schichten nah beieinanderliegenden und vollständig mit Salz bedeckten Sardellen sind notwendige Verarbeitungsschritte, um das Risiko von unerwünschten Oxidationsvorgängen durch Sauerstoffblasen zu vermeiden. All diese Bedingungen sind ausschlaggebend, da sich die organoleptischen Eigenschaften der „Colatura di Alici di Cetara“ in Bezug auf Geruch und Geschmack während der Reifung der in Salz eingelegten Sardellen im Inneren des Behältnisses entfalten.

Die „Colatura di Alici di Cetara“ war jahrhundertelang ausschließlich im Gebiet der Amalfiküste verbreitet, vor allem im Fischerdorf Cetara, wo die Würzsauce traditionell fester Bestandteil der Weihnachtsfeierlichkeiten ist, mit der lange Nudelsorten wie Spaghetti und Linguine gewürzt werden.

Die Beachtung in den Medien hat zu einem höheren Bekanntheitsgrad beigetragen.

Der Handel mit dem Erzeugnis begann Mitte der achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Die Würzsauce wurde zunächst auf dem lokalen Markt verkauft und später auch in größerem Umfang vertrieben.

Die „Colatura di Alici di Cetara“ ist eine Würzsauce, die von Gastronomen in ganz Italien hoch geschätzt wird und als besondere Zutat der lokalen Küche der Amalfiküste und insbesondere des Fischerortes Cetara auch über die nationalen Grenzen hinaus Bekanntheit erlangt hat.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Produktspezifikation

https://www.gazzettaufficiale.it/eli/gu/2024/11/25/276/sg/pdf.


(1)   ABl. L 179 vom 19.6.2014, S. 17.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1613/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)