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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2025/1178 |
19.2.2025 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.11833 – ABB / WM / JV)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(C/2025/1178)
1.
Am 11. Februar 2025 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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ABB AB („ABB“, Schweden), kontrolliert von ABB Ltd (Schweiz), der obersten Muttergesellschaft der ABB-Gruppe, |
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Wallenius Marine AB („WM“, Schweden), kontrolliert von Rederi AB Soya (Schweden), der obersten Muttergesellschaft der Soya-Gruppe. |
ABB und WM werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Oversea Fleet Support AB („Oversea JV“, Schweden) erwerben.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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ABB gehört zur ABB-Gruppe, die in den Bereichen Elektrifizierung und Automatisierung tätig ist. |
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WM bietet umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Schiffsdesign, -bau und -management an. |
3.
Oversea JV wird in folgenden Geschäftsbereichen tätig sein: Erbringung vernetzter Dienstleistungen zur Verbesserung der Flottenleistung.
4.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.
5.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.11833 – ABB / WM / JV
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1178/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)