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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Reihe C


C/2025/1165

18.2.2025

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11870 – IGNEO / HÖEGH FAMILY GROUP / LARUS)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2025/1165)

1.   

Am 10. Februar 2025 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Igneo Infrastructure Partners („Igneo“, Vereinigtes Königreich), kontrolliert von Mitsubishi UFJ Financial Group, Inc. („MUFG“),

Høegh Family Group (Norwegen),

Larus Holding Limited („Larus“, Bermuda), kontrolliert von der Høegh Family Group und Morgan Stanley Infrastructure Partners.

Igneo und die Høegh Family Group werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Larus erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Igneo ist ein spezialisierter globaler Infrastrukturbetreiber, der in hochwertige, ausgereifte Infrastrukturunternehmen des mittleren Marktsegments in den Bereichen erneuerbare Energien, digitale Infrastruktur, Abfallwirtschaft, Wasserversorgung, Verkehr und Logistik in Europa, im Vereinigten Königreich, in Australien, Neuseeland und Nordamerika investiert,

die Höegh Family Group ist hauptsächlich in den Bereichen Roll-On-/Roll-Off-Betrieb und Fahrzeugtransport (über Höegh Autoliners) sowie schwimmende LNG-Infrastruktur (über Höegh Evi Ltd.) tätig. Die Höegh Family Group investiert auch direkt in Immobilien und finanzielle Vermögenswerte,

Larus ist die Holdinggesellschaft, die das gesamte Umlaufkapital der Höegh Evi Ltd., einem Eigentümer und Betreiber von schwimmenden LNG-Speicher- und LNG-Rückvergasungsanlagen sowie LNG-Tankern, hält.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem geplanten Zusammenschluss Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11870 – IGNEO / HÖEGH FAMILY GROUP / LARUS

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1165/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)