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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Reihe C


C/2025/1131

12.2.2025

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11857 – OAKTREE / BASALT / JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2025/1131)

1.   

Am 30. Januar 2025 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates bei der Kommission eingegangen (1).

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Oaktree Capital Management, L.P. („Oaktree“, Vereinigte Staaten von Amerika),

Basalt Infrastructure Partners III GP Limited („Basalt“, Guernsey).

Oaktree und Basalt werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über ein neu gegründetes Gemeinschaftsunternehmen („JV“) erwerben, das die Tätigkeiten von Zzoomm plc (Vereinigtes Königreich), derzeit unter der alleinigen Kontrolle von Oaktree, und von Full Fibre Limited (Vereinigtes Königreich), derzeit unter der alleinigen Kontrolle von Basalt, umfasst.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Oaktree ist eine weltweit tätige Anlageverwaltungsgesellschaft.

Basalt ist eine Investmentgesellschaft, die speziell in Infrastruktur im mittleren Marktsegment investiert, mit einem transatlantischen Schwerpunkt.

3.   

Das JV wird in folgenden Geschäftsbereichen tätig sein: Anbieter von Breitbanddiensten im Vereinigten Königreich.

4.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

5.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11857 – OAKTREE / BASALT / JV

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1131/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)