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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2025/749 |
30.1.2025 |
URTEIL DES GERICHTSHOFS
vom 22. Oktober 2024
in der Rechtssache E-5/24
EFTA-Überwachungsbehörde gegen Island
(Pflichtverletzung eines EFTA-Staates – Mangelnde Umsetzung – Verordnung (EU) 2018/1212 – Identifizierung der Aktionäre – Informationsübermittlung – Erleichterung der Ausübung der Aktionärsrechte)
(C/2025/749)
In der Rechtssache E-5/24, EFTA-Überwachungsbehörde gegen Island – KLAGE auf Feststellung, dass Island seine Pflichten aus Artikel 7 des EWR-Abkommens verletzt hat, indem Island es versäumt hat, den Rechtsakt, auf den in Anhang XXII Nummer 10ga des EWR-Abkommens Bezug genommen wird (Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 der Kommission vom 3. September 2018 zur Festlegung von Mindestanforderungen zur Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Identifizierung der Aktionäre, die Informationsübermittlung und die Erleichterung der Ausübung der Aktionärsrechte), in der durch Protokoll 1 zum EWR-Abkommen angepassten Fassung in sein innerstaatliches Recht zu übernehmen, erließ der Gerichtshof, bestehend aus dem Präsidenten Páll Hreinsson sowie den Richtern Bernd Hammermann (Berichterstatter) und Michael Reiertsen, am 22. Oktober 2024 ein Urteil mit folgendem Tenor:
Der Gerichtshof hat für Recht erkannt:
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1. |
Island hat seine Pflichten aus Artikel 7 des EWR-Abkommens verletzt, indem Island es versäumt hat, den Rechtsakt, auf den in Anhang XXII Nummer 10ga des EWR-Abkommens Bezug genommen wird (Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 der Kommission vom 3. September 2018 zur Festlegung von Mindestanforderungen zur Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Identifizierung der Aktionäre, die Informationsübermittlung und die Erleichterung der Ausübung der Aktionärsrechte), in der durch Protokoll 1 zum EWR-Abkommen angepassten Fassung in sein innerstaatliches Recht zu übernehmen. |
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2. |
Die Kosten des Verfahrens werden Island auferlegt. |
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/749/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)