European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2025/678

28.1.2025

Mitteilung an die natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2024/385 des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2025/85 des Rates, und der Verordnung (EU) 2024/386 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen, unterliegen

(C/2025/678)

Den im Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/385 des Rates (1), geändert durch den Beschluss (GASP) 2025/85 des Rates (2), und in Anhang I der Verordnung (EU) 2024/386 des Rates (3) über restriktive Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen, aufgeführten Personen, Organisationen und Einrichtungen wird Folgendes mitgeteilt:

Nach Überprüfung der in den vorgenannten Anhängen enthaltenen Liste der benannten Personen, Organisationen und Einrichtungen hat der Rat der Europäischen Union entschieden, dass die im Beschluss (GASP) 2024/385 und in der Verordnung (EU) 2024/386 vorgesehenen restriktiven Maßnahmen für diese Personen, Organisationen und Einrichtungen weiter gelten sollten.

Diese Personen, Organisationen und Einrichtungen werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des bzw. der betreffenden Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang II der Verordnung (EU) 2024/386) beantragen können, dass ihnen die Verwendung der eingefrorenen Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 4 der Verordnung).

Die betroffenen Personen, Organisationen und Einrichtungen können beim Rat unter Vorlage entsprechender Nachweise vor dem 31. August 2025 beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannte Liste aufzunehmen, überprüft wird; entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

Rat der Europäischen Union

Generalsekretariat

RELEX.1

Rue de la Loi/Wetstraat 175

1048 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu

Die betroffenen Personen, Gruppen, Organisationen und Einrichtungen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.


(1)   ABl. L, 2024/385, 19.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/385/oj.

(2)   ABl. L, 2025/85, 14.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/85/oj.

(3)   ABl. L, 2024/386, 19.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/386/oj.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/678/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)