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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2025/347 |
14.1.2025 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.11846 – GENERAL ATLANTIC / PSG / HOSTAWAY)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(C/2025/347)
1.
Am 6. Januar 2025 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Fonds, die von Unternehmen, die mit General Atlantic HW B.V. („GA“, Niederlande) verbunden sind, verwaltet werden, |
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Fonds, die von Unternehmen, die mit PSG Equity L.L.C. („PSG“, USA) verbunden sind, verwaltet werden, |
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Hostaway Oy (Finnland). |
GA und PSG werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Hostaway Oy erwerben.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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GA ist eine Investmentholdinggesellschaft im Eigentum von Fonds, die von Unternehmen, die mit General Atlantic Service Company L.P., einer Private-Equity-Gesellschaft mit Sitz in den USA, verbunden sind, verwaltet und/oder beraten werden. GA und General Atlantic Service Company L.P. sind weltweit tätig, |
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PSG Equity ist eine Wachstumskapitalgesellschaft, die Software- und technologiegestützte Dienstleistungsunternehmen im Rahmen von Partnerschaften unterstützt. |
3.
Hostaway Oy ist in folgenden Geschäftsbereichen tätig: Anbieter einer kompletten Softwarelösung für die Verwaltung der Vermietung von Ferienimmobilien, durch Partnerschaften mit Immobilienverwaltern weltweit in Bezug auf deren Objekte für die kurzzeitige Ferienvermietung.
4.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.
5.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.11846 – GENERAL ATLANTIC / PSG / HOSTAWAY
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/347/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)