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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2025/308

10.1.2025

Veröffentlichung einer genehmigten Standardänderung einer Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder geschützten geografischen Angabe im Sektor Agrarerzeugnisse und Lebensmittel gemäß Artikel 6b Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014 der Kommission

(C/2025/308)

Diese Mitteilung wird gemäß Artikel 6b Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014 der Kommission (1) veröffentlicht.

MITTEILUNG ÜBER DIE GENEHMIGUNG EINER STANDARDÄNDERUNG DER PRODUKTSPEZIFIKATION EINER GESCHÜTZTEN URSPRUNGSBEZEICHNUNG ODER EINER GESCHÜTZTEN GEOGRAFISCHEN ANGABE EINES MITGLIEDSTAATS

„Mela Alto Adige / Südtiroler Apfel“

EU-Nr.: PGI-IT-0207-AM02 - 11. Oktober 2024

g. U. () g. g. A. (X)

1.   Name des Erzeugnisses

„Mela Alto Adige / Südtiroler Apfel“

2.   Mitgliedstaat, zu dem das geografische Gebiet gehört

Italien

3.   Behörde des Mitgliedstaats, die die Standardänderung mitteilt

MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, ERNÄHRUNGSSOUVERÄNITÄT UND FORSTWIRTSCHAFT

—

4.   Beschreibung der genehmigten Änderung(en)

Erläuterung, warum die Änderung(en) unter die Definition einer Standardänderung gemäß Artikel 53 Absatz 2 der Verordnung (EU) 1151/2012 fällt/fallen:

Die Änderungen umfassen keine Änderung des Namens der geschützten Ursprungsbezeichnung oder geschützten geografischen Angabe oder der Verwendung dieses Namens;

sie tragen nicht das Risiko in sich, dass der Zusammenhang gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b für geschützte Ursprungsbezeichnungen oder der Zusammenhang gemäß Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b für geschützte geografische Angaben verloren geht;

sie haben keine zusätzlichen Beschränkungen bei der Vermarktung des Erzeugnisses zur Folge.

1.   Einführung von vier neuen Sorten

In Artikel 2 Abschnitt 2.1 der Produktspezifikation und unter Punkt 3.2 des Einzigen Dokuments werden folgende Sorten hinzugefügt:

n)

Ipador

o)

CIVM49

p)

Bonita

q)

SQ159

Der Vorschlag, die neuen Sorten Ipador, CIVM49, Bonita und SQ159 in die Spezifikation der g. g. A. „Mela Alto Adige“ aufzunehmen, ist aus mehreren Gründen gerechtfertigt:

1.

Resistenz gegen Pathogene: Die neuen Sorten wurden unter besonderer Berücksichtigung der Resistenz gegen den Krankheitserreger ausgewählt, der Apfelschorf verursacht, was ein vorrangiges Ziel vieler Zuchtprogramme weltweit darstellt. Diese Resistenz verringert die Abhängigkeit von Pflanzenschutzmitteln, wodurch nachhaltigere landwirtschaftliche Verfahren gefördert werden, die mit dem ökologischen und dem integrierten Anbau vereinbar sind.

2.

Forschung und Sortenauswahl: Die Sorten sind das Ergebnis eines lang angelegten Forschungs- und Ausleseprozesses, der im Versuchszentrum Laimburg und in Zusammenarbeit mit dem Consorzio d‘Innovazione Varietale dell’Alto Adige SK Südtirol durchgeführt wurde. Sie wurden über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren unter unterschiedlichen agronomischen und mikroklimatischen Bedingungen in Südtirol bewertet und haben in dieser Zeit ihre Anpassungsfähigkeit und ihr Potenzial für den kommerziellen Anbau unter Beweis gestellt.

3.

Nachhaltigkeit: Die Nachfrage nach einer immer nachhaltigeren Erzeugung ist ein wichtiger Grund für die Einführung dieser neuen Sorten. Die Resistenz dieser Sorten gegen Krankheiten verringert den Einsatz von Pestiziden und fördert im Einklang mit den zunehmenden Anforderungen der Verbraucher und des Umweltrechts umweltfreundlichere landwirtschaftliche Verfahren.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Aufnahme dieser neuen Sorten in die Spezifikation der g. g. A. „Mela Alto Adige“ nicht nur die genetische Vielfalt der angebauten Äpfel stärkt, sondern auch eine nachhaltigere landwirtschaftliche Erzeugung fördert, die an die aktuellen und die künftigen Umwelt- und Marktanforderungen angepasst werden kann.

Die Änderung wirkt sich auf das Einzige Dokument aus.

2.   Festlegung der Qualitätsparameter der eingeführten Sorten

In Artikel 2 Abschnitt 2.2 der Produktspezifikation und unter Punkt 3.2 des Einzigen Dokuments werden die Qualitätsparameter der vier neuen Sorten eingefügt:

 

Ipador

—

Grundfarbe des Epikarps: hellgrün bis gelb

—

Deckfarbe des Epikarps: auf mindestens 40 % der Oberfläche kräftiges Rot

—

Handelsklasse: „Extra“ und „I“, im ökologischen Landbau erzeugte Äpfel auch Handelsklasse II

—

Größe: Mindestdurchmesser 65 mm

—

Zuckergehalt: über 11,5 °Brix

—

Festigkeit: mindestens 6,5 kg/cm2

 

CIVM49

—

Grundfarbe des Epikarps: hellgrün bis gelb

—

Deckfarbe des Epikarps: auf mehr als 60 % der Oberfläche karminrot

—

Handelsklasse: „Extra“ und „I“, im ökologischen Landbau erzeugte Äpfel auch Handelsklasse II

—

Größe: Mindestdurchmesser 55 mm

—

Zuckergehalt: über 11,5 °Brix

—

Festigkeit: mindestens 5,5 kg/cm2

 

Bonita

—

Grundfarbe des Epikarps: hellgrün bis gelb

—

Deckfarbe des Epikarps: auf mehr als 30 % der Oberfläche zinnoberrot

—

Handelsklasse: „Extra“ und „I“, im ökologischen Landbau erzeugte Äpfel auch Handelsklasse II

—

Größe: Mindestdurchmesser 60 mm

—

Zuckergehalt: über 10 °Brix

—

Festigkeit: mindestens 5 kg/cm2

 

SQ159

—

Grundfarbe des Epikarps: hellgrün bis gelb

—

Deckfarbe des Epikarps: auf mehr als 33 % der Oberfläche rot bis leuchtend rot

—

Handelsklasse: „Extra“ und „I“, im ökologischen Landbau erzeugte Äpfel auch Handelsklasse II

—

Größe: Mindestdurchmesser 60 mm

—

Zuckergehalt: über 11 °Brix

—

Festigkeit: mindestens 5 kg/cm2

Bestätigung der Merkmale: Die an diesen Sorten an mehreren Standorten durchgeführten Tests und Studien haben bestätigt, dass diese Sorten für den Anbau unter den im Anbaugebiet in Südtirol herrschenden Boden- und Klimaverhältnissen geeignet sind. Dadurch wird sichergestellt, dass die in der Produktspezifikation geforderten besonderen Merkmale an den Äpfeln dieser Sorten herausgebildet werden können.

Die Änderung wirkt sich auf das Einzige Dokument aus.

3.   Mehr Flexibilität bei der Angabe des Vermarktungszeitraums

In Artikel 5 Abschnitt 5.9 der Produktspezifikation werden folgende Bestimmungen gestrichen:

„Die Vermarktung von ‚Mela Alto Adige / Südtiroler Apfel‘ für die Sommersorten (Elstar und Gala) darf nur im Zeitraum von Anfang August bis Ende Juli erfolgen. Die übrigen Sorten dürfen innerhalb von 12 Monaten nach der Ernte vermarktet werden.“

Sie werden durch folgenden Wortlaut ersetzt:

„ ‚Mela Alto Adige / Südtiroler Apfel‘ darf bis zum 31. Dezember des auf das Erntejahr folgenden Jahres vermarktet werden.“

Die Spezifikation enthält genaue Qualitätsparameter, die eingehalten werden müssen, und die die Qualität der während der Vermarktungsperiode in Verkehr gebrachten Äpfel garantieren.

Die Vermarktungsvorgabe von 12 Monaten ab dem Erntedatum schließt die Notwendigkeit ein, die Erntedaten einzelner Partien aus Gemeinden, die über das gesamte Gebiet der g. g. A. verteilt sind, für 13 Sorten, die von rund 6 000 Erzeugern angebaut werden, kontinuierlich zu überprüfen, was mit einem beträchtlichen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Eine größere Flexibilität bei der Festlegung des Vermarktungszeitraums bei gleichzeitiger Einhaltung der für die einzelnen Sorten festgelegten Qualitätsnormen ermöglicht es, den Anspruch, Früchte von angemessener Qualität zu vermarkten, mit dem Kontrollbedarf in Einklang zu bringen und zugleich den Absatz reibungsloser und flexibler zu gestalten.

Die Änderung betrifft nicht das Einzige Dokument.

EINZIGES DOKUMENT

„Mela Alto Adige / Südtiroler Apfel“

EU-Nr.: PGI-IT-0207-AM02 - 11. Oktober 2024

g. U. () g. g. A. (X)

1.   Name(en) [der g. U. oder g. g. A.]

„Mela Alto Adige / Südtiroler Apfel“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Italien

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels

3.1.   Code der Kombinierten Nomenklatur

—

08 - GENIEẞBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN

0808 – Äpfel, Birnen und Quitten, frisch

0808 10 – Äpfel

3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Die geschützte geografische Angabe „Mela Alto Adige“ oder „Südtiroler Apfel“ ist Äpfeln vorbehalten, die aus Apfelplantagen in dem unter Punkt 4 spezifizierten Gebiet stammen und aus folgenden Sorten sowie ihren Mutanten und/oder Klonen bestehen: Braeburn, Elstar, Fuji, Gala, Golden Delicious, Granny Smith, Idared, Jonagold, Morgenduft, Red Delicious, Stayman Winesap, Pinova, Topaz, Ipador, CIVM49, Bonita und SQ159.

Der Name „Mela Alto Adige / Südtiroler Apfel“ darf nur für Äpfel verwendet werden, die die innerlichen und äußerlichen Qualitätsmerkmale der einzelnen Sorten aufweisen, wie sie sich in den folgenden Parametern äußern: Aussehen, Handelsklasse und Größe, chemische und physikalische Eigenschaften. Die sonstigen Mindestqualitätsanforderungen an die verschiedenen Sorten und Klassen sind in den einschlägigen EU-Vorschriften festgelegt. Die innerhalb von zwei Monaten nach der Ernte ermittelten Werte für den Zuckergehalt und die Festigkeit (in kg/cm2) der Früchte müssen mindestens den unten für die entsprechenden Sorten angegebenen Minimalanforderungen genügen.

 

Braeburn:

—

Grundfarbe des Epikarps: grün bis hellgrün

—

Deckfarbe des Epikarps: auf mehr als 33 % der Oberfläche orangerot bis tiefrot gestreift

—

Handelsklasse: „Extra“ und „I“, im ökologischen Landbau erzeugte Äpfel auch Handelsklasse II

—

Größe: Mindestdurchmesser 65 mm

—

Zuckergehalt: über 11 °Brix

—

Festigkeit: mindestens 5,5 kg/cm2

 

Elstar:

—

Grundfarbe des Epikarps: gelb

—

Deckfarbe des Epikarps: auf mehr als 20 % der Oberfläche leuchtend rot

—

Handelsklasse: „Extra“ und „I“, im ökologischen Landbau erzeugte Äpfel auch Handelsklasse II

—

Größe: Mindestdurchmesser 65 mm

—

Zuckergehalt: über 10,5 °Brix

—

Festigkeit: mindestens 5 kg/cm2

 

Fuji:

—

Grundfarbe des Epikarps: hellgrün bis gelb

—

Deckfarbe des Epikarps: auf mehr als 50 % der Oberfläche hellrot bis tiefrot, davon 30 % tiefrot

—

Handelsklasse: „Extra“ und „I“, im ökologischen Landbau erzeugte Äpfel auch Handelsklasse II

—

Größe: Mindestdurchmesser 65 mm

—

Zuckergehalt: über 12,5 °Brix

—

Festigkeit: mindestens 5 kg/cm2

 

Gala:

—

Grundfarbe des Epikarps: gelbgrün bis goldgelb

—

Deckfarbe des Epikarps: rot auf mindestens 20 % der Oberfläche (Gala Standard), auf mehr als 50 % bei den roten Klonen

—

Handelsklasse: „Extra“ und „I“, im ökologischen Landbau erzeugte Äpfel auch Handelsklasse II

—

Größe: Mindestdurchmesser 60 mm

—

Zuckergehalt: über 10,5 °Brix

—

Festigkeit: mindestens 5 kg/cm2

 

Golden Delicious:

—

Grundfarbe des Epikarps: hellgrün bis gelb

—

Deckfarbe des Epikarps: in bestimmten Gegenden rosa

—

Rost: auf bis zu 20 % der Oberfläche von feinem netzartigen Rost überzogen (bei höchstens 20 % der Äpfel), bei Äpfeln aus ökologischem Landbau gelten im Hinblick auf den Rost die entsprechenden Bestimmungen der Handelsklasse II

—

Handelsklasse: „Extra“ und „I“, im ökologischen Landbau erzeugte Äpfel auch Handelsklasse II

—

Größe: Mindestdurchmesser 65 mm

—

Zuckergehalt: über 11 °Brix

—

Festigkeit: mindestens 5 kg/cm2

 

Granny Smith:

—

Grundfarbe des Epikarps: tiefgrün;

—

Deckfarbe des Epikarps: leichte Rosaschattierung möglich

—

Handelsklasse: „Extra“ und „I“, im ökologischen Landbau erzeugte Äpfel auch Handelsklasse II

—

Größe: Mindestdurchmesser 65 mm

—

Zuckergehalt: über 10 °Brix

—

Festigkeit: mindestens 5,5 kg/cm2

 

Idared:

—

Grundfarbe des Epikarps: gelbgrün

—

Deckfarbe des Epikarps: auf mindestens 33 % der Oberfläche gleichmäßiges kräftiges Rot

—

Handelsklasse: „Extra“ und „I“, im ökologischen Landbau erzeugte Äpfel auch Handelsklasse II

—

Größe: Mindestdurchmesser 65 mm

—

Zuckergehalt: über 10 °Brix

—

Festigkeit: mindestens 5 kg/cm2

 

Jonagold:

—

Grundfarbe des Epikarps: gelbgrün

—

Deckfarbe des Epikarps: leuchtend rot bei Jonagold, über 20 % der Oberfläche rot gestreift; bei Jonagold: über 50 % der Oberfläche rot

—

Handelsklasse: „Extra“ und „I“, im ökologischen Landbau erzeugte Äpfel auch Handelsklasse II

—

Größe: Mindestdurchmesser 65 mm

—

Zuckergehalt: über 11 °Brix

—

Festigkeit: mindestens 5 kg/cm2

 

Morgenduft:

—

Grundfarbe des Epikarps: hellgrün bis gelb

—

Deckfarbe des Epikarps: auf mindestens 33 % der Oberfläche einheitlich leuchtend rot; bei Dallago auf mindestens 50 % der Oberfläche kräftiges leuchtendes Rot

—

Handelsklasse: „Extra“ und „I“, im ökologischen Landbau erzeugte Äpfel auch Handelsklasse II

—

Größe: Mindestdurchmesser 65 mm

—

Zuckergehalt: über 10 °Brix

—

Festigkeit: mindestens 5 kg/cm2

 

Red Delicious:

—

Grundfarbe des Epikarps: gelbgrün

—

Deckfarbe des Epikarps: auf über 75 % der Oberfläche, bei den roten Klonen auf über 90 % der Oberfläche kräftiges leuchtendes, gestreiftes Rot

—

Handelsklasse: „Extra“ und „I“, im ökologischen Landbau erzeugte Äpfel auch Handelsklasse II

—

Größe: Mindestdurchmesser 65 mm

—

Zuckergehalt: über 10 °Brix

—

Festigkeit: mindestens 5 kg/cm2

 

Stayman Winesap:

—

Grundfarbe des Epikarps: gelblich grün

—

Deckfarbe des Epikarps: auf über 33 % der Oberfläche einheitliches, leicht gestreiftes Rot

—

bei Red Stayman (Staymanred) auf über 50 % der Oberfläche

—

Handelsklasse: „Extra“ und „I“, im ökologischen Landbau erzeugte Äpfel auch Handelsklasse II

—

Größe: Mindestdurchmesser 65 mm

—

Zuckergehalt: über 10 °Brix

—

Festigkeit: mindestens 5 kg/cm2

 

Pinova:

—

Grundfarbe des Epikarps: hellgrün bis gelb

—

Deckfarbe des Epikarps: über 10 % der Oberfläche rot gestreift;

—

Handelsklasse: „Extra“ und „I“, im ökologischen Landbau erzeugte Äpfel auch Handelsklasse II

—

Größe: Mindestdurchmesser 65 mm

—

Zuckergehalt: über 11 °Brix

—

Festigkeit: mindestens 5 kg/cm2

 

Topaz:

—

Grundfarbe des Epikarps: hellgrün bis gelb

—

Deckfarbe des Epikarps: über 33 % der Oberfläche rot gestreift;

—

Handelsklasse: „Extra“ und „I“, im ökologischen Landbau erzeugte Äpfel auch Handelsklasse II

—

Größe: Mindestdurchmesser 60 mm

—

Zuckergehalt: über 10,5 °Brix

—

Festigkeit: mindestens 5 kg/cm2

 

Ipador

—

Grundfarbe des Epikarps: hellgrün bis gelb

—

Deckfarbe des Epikarps: auf mindestens 40 % der Oberfläche kräftiges Rot

—

Handelsklasse: „Extra“ und „I“, im ökologischen Landbau erzeugte Äpfel auch Handelsklasse II

—

Größe: Mindestdurchmesser 65 mm

—

Zuckergehalt: über 11,5 °Brix

—

Festigkeit: mindestens 6,5 kg/cm2

 

CIVM49

—

Grundfarbe des Epikarps: hellgrün bis gelb

—

Deckfarbe des Epikarps: auf > 60 % der Oberfläche karminrot

—

Handelsklasse: „Extra“ und „I“, im ökologischen Landbau erzeugte Äpfel auch Handelsklasse II

—

Größe: Mindestdurchmesser 55 mm

—

Zuckergehalt: über 11,5 °Brix

—

Festigkeit: mindestens 5,5 kg/cm2

 

Bonita

—

Grundfarbe des Epikarps: hellgrün bis gelb

—

Deckfarbe des Epikarps: auf mehr als 30 % der Oberfläche zinnoberrot

—

Handelsklasse: „Extra“ und „I“, im ökologischen Landbau erzeugte Äpfel auch Handelsklasse II

—

Größe: Mindestdurchmesser 60 mm

—

Zuckergehalt: über 10 °Brix

—

Festigkeit: mindestens 5 kg/cm2

 

SQ159

—

Grundfarbe des Epikarps: hellgrün bis gelb

—

Deckfarbe des Epikarps: auf mehr als 33 % der Oberfläche rot bis leuchtend rot

—

Handelsklasse: „Extra“ und „I“, im ökologischen Landbau erzeugte Äpfel auch Handelsklasse II

—

Größe: Mindestdurchmesser 60 mm

—

Zuckergehalt: über 11 °Brix

—

Festigkeit: mindestens 5 kg/cm2

Äpfel, die ausschließlich zur Verarbeitung bestimmt sind, unterliegen allen in der Produktspezifikation festgelegten Anforderungen mit Ausnahme der Handelsklasse, der Grundfarbe des Epikarps, der Deckfarbe des Epikarps und der Größe. Diese Früchte dürfen die g. g. A. „Mela Alto Adige / Südtiroler Apfel“ tragen, aber nicht als solche an den Endverbraucher vermarktet werden.

3.3.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

—

3.4.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Anbau und Ernte von „Mela Alto Adige / Südtiroler Apfel“ müssen in dem unter Punkt 4 spezifizierten Erzeugungsgebiet erfolgen.

3.5.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Um Beschädigungen der Früchte wie Verletzungen der Schale, Druckstellen mit anschließender Braunfärbung des Fruchtfleischs oder ähnliches zu vermeiden, müssen alle Ab- und Verpackungsarbeiten im abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen. Diese Bestimmung ist durch die große Erfahrung der seit über 40 Jahren im abgegrenzten Gebiet tätigen Obstbauern mit der weiteren Behandlung der Früchte nach der Ernte begründet.

3.6.   Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Die auf den Verkaufsverpackungen oder auf den einzelnen Früchten anzubringenden Etiketten müssen den Schriftzug „Mela Alto Adige“ Indicazione geografica protetta (auf Italienisch) oder „Südtiroler Apfel“ geschützte geografische Angabe (auf Deutsch) tragen. Der Schriftzug „Mela Alto Adige“ oder „Südtiroler Apfel“ muss auf den Packungsetiketten oder auf den Verkaufsverpackungen eine Höhe von mindestens 2 mm aufweisen, bei den Aufklebern auf den Früchten muss er mindestens 0,8 mm hoch sein.

Zulässig ist in Verbindung mit der geschützten geografischen Angabe die Verwendung von Angaben und/oder grafischen Symbolen, die sich auf Namen, Firmenzusätze, Verbandsmarken oder individuelle Firmenmarken beziehen, sofern sie nicht Werbezwecken dienen oder den Käufer irreführen.

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das Erzeugungsgebiet von „Mela Alto Adige“ bzw. „Südtiroler Apfel“ umfasst einen Teil des Verwaltungsgebiets der Autonomen Provinz Bozen (Südtirol) mit 72 Gemeinden.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Der Zusammenhang zwischen den Äpfeln mit der g. g. A. „Mela Alto Adige / Südtiroler Apfel“ und dem geografischen Gebiet beruht auf ihren besonderen Eigenschaften, Merkmalen und ihrem Ansehen. Diese Äpfel sind für ihre ausgeprägte Färbung, ihren kräftigen Geschmack, ihr festes Fleisch und die sehr lange Haltbarkeit bekannt; diese Qualitätsmerkmale sind darauf zurückzuführen, dass sich die Anbaubetriebe hervorragend auf die gegebenen Boden- und Klimaverhältnisse eingestellt haben.

Südtirol hat mit mehr als 300 Sonnentagen im Jahr sehr günstige Klimabedingungen für den Anbau von Äpfeln. Für Spätsommer und Herbst sind ausgeprägte Temperaturunterschiede zwischen Tag und Nacht typisch. Am Tage kann es bis zu 30 °C heiß werden, während die Nachttemperatur mitunter nur 8 bis 10 °C beträgt. Der größte Teil der Produktion stammt von Betrieben, die über 500 m über dem Meeresspiegel liegen. Die außerordentlich fruchtbaren Böden sind locker, gut entwässert und sauerstoffreich. Es bestehen also beste Voraussetzungen für die Wurzelentwicklung. Der Humusanteil ist mittelgroß bis hoch. Die Anbaumethoden der Südtiroler Obstbauern sorgen dafür, dass das Gleichgewicht der Pflanzen erhalten bleibt, und ermöglichen so die Herstellung qualitativ hochwertiger Äpfel. Die Erzeugung von „Mela Alto Adige“ oder „Südtiroler Apfel“ erfolgt mit umweltschonenden Techniken und Methoden, die die natürliche pedoklimatische Eignung des Erzeugungsgebiets noch unterstützen. Durch das Zusammenwirken der hohen Anzahl an Sonnenstunden mit den kühlen Nächten und den geringen Niederschlägen entstehen schmackhafte Früchte mit kräftigen Farben. Die zwischen 200 und 1 100 m über dem Meeresspiegel gelegenen Obstgärten mit lockeren, gut durchlüfteten Böden garantieren intensives Aroma, festes Fruchtfleisch und damit beste Haltbarkeit. Die Zuführung von Nährstoffen erfolgt durch eine ausgewogene Düngung nach Analyse des Bodens; dadurch wird die Qualität der Früchte erhöht und zugleich das Auftreten physiologischer Erkrankungen verhindert. Wie zahlreiche Quellen belegen, werden in Südtirol dank der günstigen Boden- und Klimaverhältnisse schon seit Langem neben den autochthonen Apfelsorten auch ausländische Sorten angebaut, die sich gut an das regionale Mikroklima angepasst haben. Bereits im Mittelalter waren auf den Südtiroler Berghöfen verschiedene Apfel- und Birnensorten zu finden, die zur Versorgung der Bauernfamilie beitrugen. Ab Mitte des neunzehnten Jahrhunderts entwickelte sich der Obstanbau zu einer blühenden Produktions- und Erwerbstätigkeit mit ausländischen Käufern in Wien, Innsbruck, München, Warschau und Sankt Petersburg. Um diese Zeit begann die Modernisierung des Obstanbaus in Südtirol. 1831 veröffentlichte der Schuldirektor Johann Jakob Pöll ein erstes Obstanbaulehrbuch, und 1872 wurde der Obstanbau als eigenständiges Lehrfach im gerade gegründeten Agrarinstitut Sankt Michael an der Etsch eingeführt.

Im Katalog der Bozener Agrarvereinigung von 1856 sind nicht weniger als 193 anbaufähige Obstsorten aufgeführt. Im wichtigsten historischen Werk über den Obst- und Gemüseanbau in Südtirol, das Karl Mader 1894 und 1904 veröffentlichte, werden an die 40 Apfelsorten genannt, die überall in Südtirol verbreitet sind. Das Zusammenspiel der Umweltfaktoren mit den in der Region seit Jahrhunderten betriebenen menschlichen Aktivitäten und nicht zuletzt die für das lokale Produktionssystem typische enge Verknüpfung des Apfelanbaus mit dem Landschafts- und Umweltschutz tragen zu dem großen Bekanntheitsgrad von „Mela Alto Adige“ oder „Südtiroler Apfel“ auf dem In- und Auslandsmarkt bei. Zurzeit sind im Erzeugungsgebiet etwa 8 000 apfelerzeugende Betriebe aktiv, die sich zumeist zu Genossenschaften zusammengeschlossen haben; in den Abpackstellen arbeiten 2 500 Beschäftigte, und mit den Erntearbeiten sind 12 000 Personen beschäftigt.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Produktspezifikation

https://www.politicheagricole.it/flex/cm/pages/ServeAttachment.php/L/IT/D/1%252F2%252F8%252FD.326d6d2561373a878b23/P/BLOB%3AID%3D3343/E/pdf?mode=download


(1)   ABl. L 179 vom 19.6.2014, S. 17.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/308/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)