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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2025/117

10.1.2025

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Förderung nachhaltiger und resilienter Lebensmittelsysteme in Zeiten zunehmender Krisen

(Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des ungarischen Ratsvorsitzes der EU)

(C/2025/117)

Berichterstatter: Joe HEALY (IE-III)

Piroska KÁLLAY (HU-II)

Arnold PUECH d’ALISSAC (FR-I)

Berater

Kevin KINSELLA (für den Berichterstatter, Gruppe III)

Gábor KIRALY (für die Berichterstatterin, Gruppe II)

Befassung

Schreiben des ungarischen Ratsvorsitzes, 14.3.2024

Rechtsgrundlage

Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständiges Arbeitsorgan

Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umwelt

Annahme im Arbeitsorgan

2.10.2024

Verabschiedung im Plenum

23.10.2024

Plenartagung Nr.

591

Ergebnis der Abstimmung (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

207/9/10

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

In der vorliegenden Stellungnahme werden die wichtigsten Merkmale nachhaltiger und resilienter Lebensmittelsysteme dargelegt und Vorschläge zu deren Förderung und zur Stärkung der Krisenmanagementinstrumente der EU unterbreitet. Während der COVID-19-Pandemie, aufgrund der Klimakrise und während der durch den Krieg in der Ukraine ausgelösten Energiekrise waren die Lebensmittelsysteme mit Blick sowohl auf die Landwirte als auch auf die Ernährungssicherheit und -souveränität der EU erhöhten Risiken ausgesetzt.

1.2.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist der Auffassung, dass die Agrar-, Fischerei- und Lebensmittelpolitik der EU besser für die Anpassung an die anhaltenden Herausforderungen des jeweiligen Sektors gerüstet sein muss. Sie muss zudem wettbewerbsfähig, krisenfest, wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltig, erzeugerfreundlich und wissensbasiert sowie in der Lage sein, hochwertige Lebensmittel zu wettbewerbsfähigen Preisen zur Verfügung zu stellen und den Erzeugern ein stabiles und nachhaltiges Einkommen zu sichern. Dies erfordert Mechanismen zur Regulierung der Lebensmittelpreise, wobei die Produktionskosten und Umweltnormen berücksichtigt werden müssen, um faire Marktpreise zu gewährleisten. Die derzeitige Struktur des Rohstoffmarkts ist mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung, Klimaschutz und den gerechten Übergang nicht vereinbar.

1.3.

Der EWSA schlägt vor:

Wirtschaftliche Instrumente

den Haushalt der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die Mittel des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) und den Aktionsbereich „Lebensmittelkette“ des Binnenmarktprogramms (SMP) aufzustocken, um in der EU angemessene Finanzmittel für die politischen Erfordernisse und Ziele in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei und Lebensmittel bereitzustellen. Die Agrarreserve sollte erheblich aufgestockt werden und mehrjährig sein;

konkrete Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um den Primärerzeugern einen fairen Marktpreis zu sichern, z. B. indem Preisgarantien eingeführt und die Machtverhältnisse in der Lebensmittelkette reguliert werden; objektive Ex-ante-Kriterien für Schwellenwerte zur Bestimmung einer Marktkrise festzulegen;

die Schwellenwerte und Kriterien für De-minimis-Beihilfen anzuheben;

ein EU-weites System öffentlicher Versicherungen gegen Naturkatastrophen mit hohen öffentlichen Investitionen zu erwägen und zu konzipieren;

Genossenschaften und ähnliche Zusammenschlüsse stärker zu unterstützen;

eine solidarische Landwirtschaft wie Umschlagplätze für Lebensmittel (Food Hubs) und lokale und kurze Lebensmittelketten sowie europäische Qualitätsregelungen und finanzielle Anreize für diese Erzeugnisse (z. B. MwSt-Ermäßigungen usw.) zu fördern;

Instrumente und Mechanismen wie in Frankreich einzuführen und die Methode zur Festsetzung der Erzeugerpreise so zu ändern, dass alle Kosten eingerechnet werden, um für ausgewogenere Machtverhältnisse in der Lebensmittelversorgungskette zu sorgen;

ein digitales Zentrum für die Erhebung von Preis- und Kostendaten einzurichten, um die Lebensmittelversorgungskette transparenter zu gestalten;

darauf hinzuwirken, dass bei allen aktuellen und künftigen EU-Handelsabkommen sämtliche Standards des Grünen Deals und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, die EU-Vorschriften über Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit sowie andere Standards im Zusammenhang mit der Lebensmittelerzeugung und der Nachhaltigkeit berücksichtigt werden.

in der gesamten Lebensmittelkette die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen;

die Landwirte für die Kohlenstoffbindung und CO2-effiziente Produktionssysteme zu belohnen;

Ökologische Nachhaltigkeit

die Bodengesundheit zu schützen und wiederherzustellen. Die Wassereffizienz sollte durch den Einsatz von Technologien zur Verringerung des Wasserverbrauchs, wie z. B. Präzisionsbewässerung, erhöht werden. Dies ist in von Dürren betroffenen Regionen besonders wichtig;

durch Förderung der Lebensmittelerzeugung in den CO2-effizientesten Gebieten eine Verlagerung von CO2-Emissionen zu verhindern;

für eine wirksamere Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken, einschließlich einer Untersagung nicht kostendeckender Preise, sowie für eine einheitliche Anwendung auf europäischer Ebene zu sorgen;

Soziale und gesellschaftliche Unterstützung

die Ernährungssicherheit und die strategische Autonomie sowie die Resilienz der Landwirtschaft und der Fischerei zu stärken, indem die Abhängigkeit von Einfuhren verringert wird;

junge Menschen und Frauen durch Förderung des Generationswechsels sowie von Aus- und Fortbildung zu unterstützen;

die Handelsströme so zu regulieren, dass unnötige Marktstörungen vermieden werden;

einen Europäischen Rat für Ernährungspolitik als Plattform zum Ausbau des Dialogs über Lebensmittelfragen einzurichten, in Anlehnung an den aus dem strategischen Dialog hervorgegangenen Vorschlag;

die Herkunft von Rohstoffen und verarbeiteten Erzeugnissen zu kennzeichnen, als Möglichkeit zur Förderung stabiler Beziehungen zwischen den Erzeugern und der Industrie sowie zur Information der Verbraucher (1).

2.   Einleitung

2.1.

Die zunehmenden Krisen und die sich daraus ergebenden Risiken für den Agrar- und Lebensmittelsektor haben gezeigt, dass Maßnahmen erforderlich sind, um die Koordinierung und die Notfallplanung zu verbessern und so auf alle Bedrohungen für die Lebensmittelversorgung und -sicherheit in der EU reagieren zu können.

2.2.

Der ungarische EU-Ratsvorsitz hat den EWSA ersucht, eine Sondierungsstellungnahme zu nachhaltigen und resilienten Lebensmittelsystemen in Zeiten zunehmender Krisen zu erarbeiten. In dieser Stellungnahme sollen die beispiellosen aktuellen Herausforderungen und wirtschaftlichen Turbulenzen in der europäischen Landwirtschaft und Fischerei hervorgehoben werden.

2.3.

Der ungarische Ratsvorsitz will zeitnah Diskussionen zum einen darüber anstoßen, wie sich in der EU künftig eine wettbewerbsfähige, krisenfeste, nachhaltige, landwirtfreundliche und wissensbasierte Landwirtschaft und Fischerei erreichen lassen. Zum anderen soll die künftige Gestalt der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) nach 2027 und des Maßnahmenbereichs „Lebensmittelkette“ des Binnenmarktprogramms erörtert werden. Damit die EU für eine umfassende Lebensmittelpolitik sorgen kann, die den europäischen Verbrauchern auch tatsächlich zugutekommt, müssen nach Ansicht des EWSA die in der EU nachhaltig erzeugten Lebensmittel preislich und qualitativ wettbewerbsfähig und erschwinglich sein. Dies bedeutet, dass die europäische Agrar- und Ernährungswirtschaft in der Lage sein muss, den Verbrauchern Lebensmittel zu Preisen anzubieten, die zusätzliche Kosten für Kriterien wie Nachhaltigkeit, Tierschutz, Lebensmittel- und Ernährungssicherheit sowie Nährwert mit einschließen, zugleich aber auch eine angemessene Vergütung der Landwirte und Fischer ermöglichen, um somit ihre Position als bevorzugte Bezugsquelle für die große Mehrheit der Verbraucher zu behaupten. (2)

2.4.

Der EWSA betrachtet diese Stellungnahme als eine Gelegenheit, Empfehlungen seitens der Zivilgesellschaft vorzulegen, wonach nachhaltige und resiliente Lebensmittelsysteme in der EU durch einen ganzheitlichen Ansatz gefördert werden sollten. Die Stellungnahme soll auch in die auf der Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) am 27. Mai 2024 aufgenommenen Diskussionen einfließen. Auf dieser Tagung bekundeten die für Landwirtschaft und Fischerei zuständigen Ministerinnen und Minister der Mitgliedstaaten ihre Bereitschaft, die Krisenbewältigungsinstrumente zu stärken. Sie erkannten an, dass ein flexibles, resilientes und weitsichtigeres Krisenmanagement erforderlich ist, bei dem Forschung und Innovation eine wichtige Rolle spielen.

2.5.

Der EWSA hat zur Sensibilisierung für den Wert von Lebensmitteln beigetragen und als erste EU-Institution eine umfassende Lebensmittelpolitik in der EU eingefordert (3). Eine solche Politik ist Voraussetzung dafür, durch nachhaltige Lebensmittelsysteme erzeugte gesunde Lebensmittel zu gewährleisten, Landwirtschaft und Fischerei mit Ernährungs- und Ökosystemleistungen zu verbinden und Versorgungsketten sicherzustellen, in denen der öffentlichen Gesundheit als für die EU wesentlich Vorrang eingeräumt wird (4).

2.6.

Der EWSA ist uneingeschränkt der Auffassung, dass in der Agrar-, Fischerei- und Lebensmittelversorgungskette Fairness, Gerechtigkeit und Transparenz verbessert werden müssen, insbesondere durch Stärkung der wirtschaftlichen Stellung der Landwirte, Fischer und kleinen Lebensmittelerzeuger.

2.7.

Im Jahr 2022 zählte die Lebensmittelkette in der EU 12 Millionen landwirtschaftliche Betriebe und Lebensmittelunternehmen mit 29 Millionen Beschäftigten und einem Mehrwert in Höhe von 800 Mrd. EUR (5). Jedoch gab es 2020 in der EU 3 Millionen weniger landwirtschaftliche Betriebe als 2010, was einem Rückgang um 24,8 % entspricht (6). Was die Fischerei anbelangt, so umfasste die EU-Flotte nach Angaben der FAO (7) im Jahr 2020 rund 74 000 Schiffe. Dies bedeutet einen Rückgang um 28 % gegenüber 2000, und die Zahl der Fischereifahrzeuge ist weiter rückläufig.

2.8.

Der EWSA begrüßt, dass die Europäische Kommission, wie bereits in früheren EWSA-Stellungnahmen gefordert, mehrere Maßnahmen vorgeschlagen hat, um im Interesse der Landwirte in der EU für mehr Flexibilität zu sorgen und den Verwaltungsaufwand zu verringern (auch wenn dies in der Fischerei nach wie vor nicht der Fall ist). Auf diese Weise sollen Nahrungsmittelsouveränität garantiert und höhere landwirtschaftliche Einkommen ermöglicht werden. Er weist jedoch darauf hin, dass Flexibilität nicht zu einer geringeren Unterstützung und einer Verwässerung der GAP führen sollte (8).

3.   Maßnahmen zur Unterstützung von Lebensmittelerzeugern und zur Förderung einer resilienteren und nachhaltigeren Lebensmittelversorgungskette

3.1.

Landwirtschaft und Fischerei unterliegen von Natur aus Produktionsrisiken. Erträge, Produktqualität und Preise werden von vielen externen Faktoren mit erheblichen Auswirkungen wie Wetter und andere Umwelt- oder Gesundheitsfaktoren (wie Tierseuchen und Pflanzenschädlingen) beeinflusst. Die landwirtschaftliche Produktion unterliegt auch Risiken, die sich aus Entwicklungen auf den Agrarmärkten, Handelsstörungen oder geopolitischen Ereignissen ergeben. Nicht zuletzt werden Krisen häufig von großen Zwischenhändlern der Lebensmittelversorgungskette dafür ausgenutzt, ihre Gewinne zu steigern. In Zeiten zunehmender Krisen mit häufigeren Schocks werden die Märkte volatiler, was die Landwirtschaft riskanter macht und die Lebensmittel verteuert.

3.2.

Längerfristige inhärente Trends wie niedrigere landwirtschaftliche Einkommen, erhöhte Preisschwankungen und Krisen infolge extremer Wetter- und Klimaereignisse sowie eine verwässerte und geschwächte gemeinsame Marktorganisation (GMO) haben strukturelle Probleme in der Lebensmittel- und Agrarpolitik der EU zutage gefördert und beeinträchtigen die EU-Landwirte sowie die Ernährungssicherheit und -souveränität in der EU.

3.3.

In den ersten Jahrzehnten der GAP wurden solide Maßnahmen im Bereich der gemeinsamen Marktorganisation konzipiert, um die Märkte zu stabilisieren (Interventionen, Beihilfen für die private Lagerhaltung, Ausfuhrsubventionen), die Produktion zu fördern, den Landwirten und Fischern ein festes Einkommen zu garantieren und die Verbraucher angemessen mit Nahrungsmitteln zu versorgen. Im Zuge der verschiedenen GAP-Reformen wurde die Marktstützung verwässert und die wirksame Preisstützung beseitigt. An ihre Stelle sind Sicherheitsnetze in Form von Beihilferegelungen für einige Sektoren, Marktstützungsinstrumente, Vermarktungsnormen, Erzeugerorganisationen und Wettbewerbsregeln getreten.

3.4.

Die letzte GAP-Reform von 2021/2022 und die gemeinsame Fischereipolitik (GFP) von 2013 haben eine sehr starke ökologische Ausrichtung und lassen die GMO praktisch außer Acht. Dies hat zu unzureichenden Preisstützungs- und Krisenbewältigungsinstrumenten geführt. Nach Ausbruch der COVID-19-Krise, gefolgt vom Krieg in der Ukraine und der daraus resultierenden Energie- und Betriebsmittelkostenkrise, konnten die Einkommen landwirtschaftlicher Betriebe nicht mehr angemessen gestützt werden.

3.5.

Die wichtigsten aus der Agrarreserve finanzierten Förderinstrumente der GMO zur Krisenbewältigung sind Artikel 219 bis 222 der GMO-Verordnung. Vom 1. Januar 2014 bis Ende 2023 wurden nach diesen Artikeln 63 außergewöhnliche Maßnahmen ergriffen (9). Zwar haben sich diese Maßnahmen zu verschiedenen Zeiten in zahlreichen Bereichen als wesentlich erwiesen, doch blieben sie gegen eine längerfristige Aushöhlung bzw. Schädigung der europäischen Lebensmittelsysteme und Landwirte in puncto Nachhaltigkeit durch die zahlreichen Krisen unwirksam.

3.6.

Im Bereich der Fischerei wurde 2021 der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) mit Bestimmungen für die Unterstützung bei Marktstörungen verursachenden außergewöhnlichen Ereignissen angenommen. Diese Bestimmungen können Ausgleichszahlungen für Marktteilnehmer im Fischerei- und Aquakultursektor für Einkommensverluste oder zusätzliche Kosten sowie Lagerhaltungsbeihilfen für Erzeugerorganisationen umfassen. Das Problem besteht darin, dass gemäß den jüngsten Fassungen des WTO-Übereinkommens über Fischereisubventionen in einigen Bereichen wie Betriebsverluste und Preisstützung für gefangenen Fisch oder Treibstoff Subventionen verboten sind. Diese können nur bei ausreichenden Fischbeständen gewährt werden. Wie im WTO-Übereinkommen anerkannt, kann der Zustand der Fischbestände jedoch von Faktoren beeinflusst werden, die außerhalb der Kontrolle des subventionierenden Mitglieds liegen. Daher muss sich die Kommission für die Einführung von Bestimmungen betreffend höhere Gewalt einsetzen, nach denen Subventionen unter außergewöhnlichen Umständen gestattet sind.

3.7.

Als Beispiel für die Unwirksamkeit des GMO-Sicherheitsnetzes in Krisenzeiten sei erwähnt, dass ein Mitgliedstaat erst dann im Rindfleischsektor intervenieren darf, wenn der Marktpreis dort unter 85 % des Referenzpreises (d. h. 1,93 EUR/kg) sinkt, während der derzeitige EU-Durchschnittspreis für Rindfleisch 5,06 EUR/kg beträgt. Daher wären Interventionen nur dann erlaubt, wenn der durchschnittliche EU-Preis um 62 % fiele.

3.8.

Der EWSA betont, dass mit dem künftigen GAP-Rahmen eine landwirtschaftliche Tätigkeit in der gesamten EU, einschließlich benachteiligter Regionen, und nicht nur an günstigen Standorten und in den produktivsten Regionen ermöglicht werden muss.

3.9.

Der EWSA plädiert dafür, dass die EU ihre Ernährungssicherheit und strategische Autonomie sowie die Resilienz ihres Agrar- und Fischereisektors und der gesamten Lieferkette erhöht (10), indem sie durch Investitionen in Forschung und Innovation ihre Abhängigkeit von Einfuhren aus Drittländern verringert, in Handelspräferenzregelungen wie das System autonomer Zollkontingente Nachhaltigkeitskriterien aufnimmt, den Zugang zum EU-Markt mit dem Zugang zu den Gewässern des betreffenden Drittstaats verknüpft und die Versorgung mit für die Erzeugung kritischen Einfuhren von beispielsweise Düngemitteln, Futtermitteln und Ausgangsstoffen diversifiziert (11). In diesem Zusammenhang weist der EWSA darauf hin, dass die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ eine Gesetzgebungsinitiative enthält, die bei bestimmten Erzeugnissen eine Herkunftsangabe vorschreibt. Eine Kennzeichnung des Ursprungs der Rohstoffe und verarbeiteten Erzeugnisse aus der Landwirtschaft und der Fischerei wird die Transparenz der Lebensmittelversorgungskette erhöhen und die Produktion in Europa unter Einhaltung hoher Standards stärken (12).

3.10.

Für eine wirksame Stützung der Einkommen der Landwirte muss die EU den GAP-Haushalt so aufstocken, dass angemessene Finanzmittel bereitgestellt werden und sie ihr Ziel, einen gerechten Übergang zu unterstützen, erreichen kann (13). Der EWSA bedauert den Beschluss der EU, die Mittel des derzeitigen EMFAF für den Zeitraum 2025-2027 um 105 Mio. EUR zu kürzen, und fordert für den nächsten Finanzierungszeitraum eine Mittelaufstockung. Zudem setzen wirksame Preisstützungs- und Krisenbewältigungsinstrumente voraus, dass die (sich derzeit auf 450 Mio. EUR pro Jahr belaufende) Agrarreserve mit deutlich mehr Mitteln ausgestattet wird und auf mehrere Jahre ausgelegt ist.

3.11.

Der EWSA legt der EU nahe, die Empfehlung des Europäischen Rechnungshofs zu prüfen, vorab objektive Parameter und Kriterien festzulegen, die als Schwellenwerte zur Bestimmung einer Marktstörung dienen, die eine außergewöhnliche Maßnahme erfordert. Dieser Ansatz dürfte sowohl zur Prävention als auch zu einem besseren Schutz in Krisenzeiten beitragen.

3.12.

Der EWSA schlägt vor, innerhalb von drei Jahren die De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor von 20 000 EUR auf 50 000 EUR pro landwirtschaftlichem Betrieb zu erhöhen, damit die Mitgliedstaaten flexibler auf spezifische Krisen reagieren können. Ebenso hält der EWSA die jüngste Anhebung des De-minimis-Höchstbetrags pro Fischereiunternehmen von 30 000 EUR auf 40 000 EUR über einen Zeitraum von drei Jahren für zu gering, um dem tatsächlichen Bedarf des Sektors gerecht zu werden.

3.13.

Aktuelle und künftige Naturkatastrophen sollten als gesellschaftliches Risiko und nicht als individuelle Belastung betrachtet werden. Vor diesem Hintergrund legt der EWSA der EU nahe, ein EU-weites System öffentlicher Versicherungen gegen Naturkatastrophen mit hohen öffentlichen Investitionen zu erwägen und zu konzipieren. Dieses muss getrennt vom GAP-Haushalt finanziert werden und mit den internationalen Handelsbestimmungen vereinbar sein. In einigen Mitgliedstaaten (z. B. Frankreich, Spanien und Österreich) existieren solche Versicherungssysteme bereits.

3.14.

Fonds auf Gegenseitigkeit teilen die Risiken unter den Erzeugergruppen oder Genossenschaften auf, sodass Landwirte im Falle von Verlusten entschädigt werden können. Die EU könnte Fonds auf Gegenseitigkeit für die Landwirtschaft einrichten und diese sowie die Kosten für deren Verwaltung zunächst finanzieren. Die Mittel dieser Arten von Fonds auf Gegenseitigkeit müssen einem gemeinsamen Zweck dienen.

3.15.

Der EWSA schlägt vor, landwirtschaftliche Genossenschaften und ähnliche Zusammenschlüsse sowie Fischerzeugerorganisationen umfassend zu unterstützen, da sie einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Ernährungssicherheit, zur Schaffung von Einkommen und zur Entwicklung lokaler Gemeinschaften leisten. Hierdurch wird die Position der Landwirte und Fischer auf den Märkten gestärkt, ihr Einkommen erhöht und ihre Fähigkeit zu einer nachhaltigeren und resilienteren Produktion verbessert. Durch Verarbeitung und Einkauf in großem Maßstab und großer Mengen verbessern Genossenschaften und ähnliche Zusammenschlüsse die Marktstellung der Landwirte, insbesondere indem sie ein Gegengewicht zur Marktmacht des Einzelhandels bilden. Viele Genossenschaften und ähnliche Zusammenschlüsse bieten ihren Mitgliedern vertraglich festgelegte Produktpreise und eine Preisstützung oder -garantie, wodurch wiederum Preisschwankungen und -risiken beseitigt oder reduziert werden. Ein hervorragendes Beispiel für die positiven Auswirkungen von Genossenschaften ist der irische Milchsektor. Besonders in Osteuropa müssen die kooperativen Strukturen und ähnliche Zusammenschlüsse neu belebt werden, da sie dort aufgrund negativer früherer Assoziationen leider aufgegeben wurden.

3.16.

Alternative Lebensmittelinitiativen wie die solidarische Landwirtschaft, Umschlagplätze für Lebensmittel (Food Hubs) und regionale oder lokale Lebensmittelketten werden häufig als Vorreiter bei der Umstellung auf ein nachhaltigeres und resilienteres Lebensmittelsystem betrachtet. Dank dieser Formen von Lebensmittelerzeugung und -verbrauch können die Erzeuger erneut direkt mit den Verbrauchern interagieren und in der Lebensmittelversorgungskette wieder ein Machtgleichgewicht herstellen. Darüber hinaus wird Werten wie Solidarität, Vertrauen, Gerechtigkeit und ökologische Nachhaltigkeit Vorrang eingeräumt und das gegenseitige Lernen über Lebensmittel und deren Wertschätzung entlang der Lieferkette gefördert. (14) Dementsprechend können diese Initiativen neben wirkungsvollen Programmen für eine (interne und externe) Förderung und für Qualitätssicherung eindeutig zu nachhaltigeren Verhaltensmustern im Lebensmittelbereich beitragen. Sie sollten im Rahmen der künftigen Politikgestaltung im Agrar- und Lebensmittelsektor als zentrales Ziel unterstützt werden.

3.17.

Regionale Erzeuger sind oft in unmittelbarer Nachbarschaft der lokalen Bevölkerung tätig und erfahren so eine gewisse „gesellschaftliche Kontrolle“, was auch nachhaltige Produktionsweisen tendenziell vorantreibt. (15) Der EWSA empfiehlt der EU, sowohl im Rahmen der künftigen GAP als auch anderweitig Regelungen und Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen die Entwicklung verschiedener Arten kurzer Versorgungsketten gefördert wird.

3.18.

Der Zugang zu Finanzmitteln ist eine Voraussetzung für bestimmte Übergangsprozesse sowie ein Schlüsselfaktor für die Verbesserung der Resilienz und Anpassungsfähigkeit des Agrarsektors. Daher spricht sich der EWSA dafür aus, die Investitionskapazität der Landwirte durch einfache und unbürokratische Finanzierungsinstrumente wie Garantieinstrumente oder Darlehen mit Risikoteilung zu unterstützen. In diesem Zusammenhang hat sich die Vereinbarung zwischen der GD AGRI und der Europäischen Investitionsbank (EIB) als erfolgreich erwiesen. Darüber hinaus sollten gemeinsam mit Banken und anderen privaten Interessenträgern Überlegungen über die Zukunft nachhaltiger Agrarinvestitionen angestellt werden.

3.19.

Der EWSA betont, wie wichtig es ist, junge Menschen und Frauen, die ein Unternehmen im Lebensmittelsektor gründen wollen, zu fördern und zu stärken. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um ihnen Zugang zu Land und Krediten zu gewähren und durch Aus- und Fortbildung und größere Anerkennung den für zukunftsfähige Lebensmittelsysteme erforderlichen Generationswechsel zu fördern. (16) Der EWSA schlägt ferner vor, Regeln für die Landnutzung festzulegen, um für ein Gleichgewicht zwischen der Zuweisung von Flächen für die Nahrungsmittelerzeugung und damit konkurrierenden Nutzungszwecken (wie einige Projekte für die Energieerzeugung und Freizeitaktivitäten) zu sorgen und die zunehmende Konzentration des Landbesitzes zurückzufahren (17), indem der Zugang von Lebensmittelerzeugern zu Land gegen Aufkäufe durch private Unternehmen zu spekulativen Zwecken geschützt wird.

3.20.

Der EWSA ist der Auffassung, dass politische Fördermaßnahmen auf die Verbesserung und Belohnung von Verfahren zur Wiederherstellung der Bodengesundheit abzielen sollten. (18) Der Förderung und Unterstützung regenerativer, ökologischer und agrarökologischer Anbaumethoden sollte künftig noch größere Priorität eingeräumt werden, um die Gesundheit unserer Böden und somit eine der wichtigsten Ressourcen für die Landwirte zu erhalten. Darüber hinaus sollten in der gesamten Lebensmittelkette Anreize für eine Produktion und Verarbeitung mit geringerem Wasserverbrauch und unter verstärkter Wiederverwendung und Wiederaufbereitung von Wasser geschaffen werden. Es ist unbedingt erforderlich, für Wasserspeicherung zu sorgen und Projekte und Maßnahmen zu unterstützen, mit denen der Wasserverbrauch verringert wird (z. B. Investitionen in die Präzisionslandwirtschaft) (19). Der EWSA empfiehlt ferner, die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft, als Teil kreislauforientierter Verfahren, und dessen Qualität besser zu regeln, um sicherzustellen, dass er schadstofffrei ist. Angesichts der von verschiedenen öffentlichen sowie privaten Akteuren, Organisationen und Institutionen festgelegten Nachhaltigkeitsstandards stellt der EWSA fest, dass die Methoden zur Bewertung der Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe harmonisiert und die Definitionen präzisiert werden müssen, damit sie der täglichen Realität der Landwirte entsprechen, einander nicht widersprechen und nachteilige Überschneidungen vermeiden.

4.   Gerechtere Lebensmittelversorgungskette (in der EU und weltweit)

4.1.

Der EWSA ist der Auffassung, dass eine grundlegende Voraussetzung für eine faire und nachhaltige Lebensmittelversorgungskette faire Marktpreise für die Landwirte und Fischer sind, die die Produktionskosten decken und ihnen eine wirtschaftlich tragfähige Gewinnspanne bieten. Einkommensstabilität für Landwirte und Fischer ist der Schlüssel zu einer resilienten und nachhaltigen Lebensmittelversorgungskette.

4.2.

Hinsichtlich des internationalen Handels plädiert der EWSA für rasche Reaktionen auf Störungen in den Handelsströmen (Erhöhung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse, die möglichst aus nachhaltigen Quellen stammen). Der EWSA ist der Auffassung, dass sich dank detaillierter Kenntnis der Handelsbewegungen die Warenströme einfach regulieren lassen. Die konzertierte Umsetzung durch Exporteure und Importeure könnte automatisch erfolgen, sobald über einen festgelegten Zeitraum, beispielsweise von einem Jahr, ein Anstieg von 10 % des Handelsvolumens festgestellt wird. Ist der Anstieg aufgrund einer die heimische Produktion beeinträchtigenden Unwägbarkeit gerechtfertigt, findet die Klausel keine Anwendung. Ist der Anstieg jedoch nicht gerechtfertigt, werden zusätzliche Zölle erhoben, um ihn zu beschränken (20).

4.3.

Was die Preisverhandlungen anbelangt, so besteht eine mögliche zukunftsorientierte Lösung darin, den Preis im Wege von Verhandlungen zwischen den Erzeugern und den Erstverarbeitern oder Käufern festzusetzen. Mit diesem Preis sollte den Erzeugern ein Einkommen gesichert werden, das dem Doppelten des jährlichen Mindestlohns entspricht. Bislang wurde der an den Erzeuger gezahlte Preis weitgehend im Wege von Verhandlungen zwischen Industrie und Einzelhändlern festgelegt. In Frankreich wird diese neue Art von Verhandlungen gemäß branchenübergreifender Kostenschätzungen bereits bei 80 % der Milcherzeugnisse und zu 25 % im Rindfleischsektor angewandt. Dank des so genannten Egalim-Gesetzes (21) werden dort die Landwirte besser geschützt und es wird für ausgewogenere Beziehungen zum Einzelhandel gesorgt (diese Verhandlungsmethode wird nur in den Sektoren Milch, Rind- und Schweinefleisch angewandt). Derzeit erfolgen sektorielle Preisverhandlungen nach dieser Methode nur auf nationalen Märkten, denn die Exportpreise werden vom Weltmarkt bestimmt.

4.4.

Der EWSA schlägt der Europäischen Kommission vor, ein neues politisches Modell zu prüfen, mit dem bei Preisverhandlungen die Verhandlungsposition des Agrarsektors in der Lebensmittelkette gestärkt wird. Hierbei könnten die Landwirte auf der Grundlage des französischen Modells durch einen europäischen politischen Rahmen die Befugnis erhalten, über ihre Branchenverbände in den verschiedenen Sektoren Preise auszuhandeln. Er plädiert ferner für die Einführung eines dem französischen System entsprechenden Streitbeilegungsverfahrens bzw. -mechanismus, wodurch die Position der Landwirte gestärkt würde, ohne dadurch übermäßigen Verwaltungsaufwand zu schaffen.

4.5.

Die Nichtberücksichtigung der wahren Kosten ist ein großes Manko der Lebensmittelsysteme und führt häufig dazu, dass Landwirten und Fischern ein unter ihren Produktionskosten liegender Preis gezahlt wird. Der EWSA begrüßt die Initiative der Kommission, eine Beobachtungsstelle für Produktionskosten, Gewinnspannen und Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette einzurichten.

4.6.

Der EWSA schlägt vor, dass die Kommission ein digitales Zentrum für die Erhebung detaillierter Echtzeit-Marktpreisdaten aus der gesamten Lebensmittelkette (Erzeuger, Verarbeiter, Vertrieb und Einzelhändler) aller Bereiche der Landwirtschaft und Fischerei in allen Mitgliedstaaten einrichten sollte. Dies trägt maßgeblich zu fairen und transparenten Lebensmittelmärkten, zur Wiederherstellung des Machtgleichgewichts in der Lebensmittelkette und zu einer raschen und wirksamen Anwendung von Instrumenten zur Bewältigung von Marktkrisen bei. Der EWSA schlägt vor, dass die Europäische Kommission das US-amerikanische System der obligatorischen Berichterstattung über den Viehbestand prüft, gemäß dem die Verpackungsindustrie und die Importeure verpflichtet sind, Einkäufe und Verkäufe von Vieh und tierischen Erzeugnissen dem Agricultural Marketing Service (AMS) zu melden. (22)

4.7.

Der EWSA hat bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass mit der derzeitigen Struktur des Rohstoffmarktes weder die „nachhaltige Wirtschaft, die wir brauchen“, noch die in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und im europäischen Grünen Deal verankerten Ziele im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung, den Klimawandel und einen gerechten Übergang verwirklicht werden können. Die Struktur des Rohstoffmarktes läuft diesen Zielen vielmehr zuwider (23).

4.8.

Ferner muss sich die EU für die Grundrechte aller in der Lebensmittelkette Beschäftigten (Produktion, Verarbeitung, Vertrieb) einsetzen. Sie sollte sich also zum Schutz der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichten und insbesondere die einschlägigen Bestimmungen des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPWSKR) und die einschlägigen Konventionen und Empfehlungen der ILO einhalten. (24) Nachhaltige und resiliente Lebensmittelsysteme erfordern faire Arbeitsbedingungen und geordnete Arbeitsbeziehungen für die Arbeitnehmer. Oft sind diese im Agrar- und Lebensmittelsektor bei den Arbeitsbedingungen, den Sozialschutzsystemen sowie bei Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz schlechter gestellt, insbesondere Saisonarbeitnehmer. (25)

4.9.

Eine ständige Herausforderung für nachhaltige Lebensmittelsysteme in der EU bilden Lebensmitteleinfuhren aus Drittstaaten, die nicht den für dieselben Erzeugnisse in der EU geltenden Standards und Verpflichtungen entsprechen. Der EWSA schlägt vor, bei allen bestehenden und künftigen EU-Handelsabkommen das Prinzip der Gegenseitigkeit anzuwenden (26) und daher international vereinbarte Standards sowie EU-Vorschriften über Lebensmittelsicherheit und Tier- und Pflanzengesundheit sowie alle sonstigen Standards in Bezug auf Lebensmittelerzeugung und Nachhaltigkeit (den europäischen Grünen Deal, die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, die Biodiversitätsstrategie und das Paket „Fit für 55“) darin aufzunehmen. Die UN-Nachhaltigkeitsziele und höhere Standards in multilaterale Handelsabkommen aufzunehmen und umzusetzen, stellt zugegebenermaßen eine enorme Herausforderung dar. Bei allen EU-Handelsabkommen müssen die Gesundheits- und Pflanzenschutzbestimmungen der EU sowie das Vorsorgeprinzip eingehalten werden. (27)

4.10.

Die Richtlinie über unlautere Handelspraktiken hat den Primärerzeugern Verbesserungen in der Lieferkette gebracht, insbesondere im Hinblick auf Zahlungen. Allerdings muss diese Richtlinie ggf. mit klaren Sanktionen wirksamer durchgesetzt und ihr Anwendungsbereich gezielter auf weitere Bereiche ausgedehnt werden. Ebenso wichtig ist eine einheitliche Anwendung in den Mitgliedstaaten.

4.11.

Der EWSA schlägt vor, die Richtlinie über unlautere Handelspraktiken zu stärken, indem den zuständigen Behörden solide Durchsetzungsbefugnisse übertragen werden. Darüber hinaus sollte der Verkauf von Waren unter dem Selbstkostenpreis verboten werden. Als „grau“ eingestufte Praktiken sollten als „schwarze Praktiken“ gewertet werden.

4.12.

Der EWSA legt der EU nahe, die Umsetzung der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in Spanien in nationales Recht zu analysieren. Diese Umsetzung ist ein zukunftsweisendes Beispiel, denn damit wird jedes Glied der Lebensmittelkette zur Deckung seiner Produktionskosten gezwungen.

5.   Ein Rahmen für nachhaltige Lebensmittelsysteme

5.1.

Der Agrar- und Lebensmittelsektor würde von einem klaren Rechtsrahmen profitieren, der größere Stabilität und Sicherheit bietet. So hat der EWSA auf die Grenzen freiwilliger Ansätze wie des EU-Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Unternehmens- und Marketingpraktiken hingewiesen und Regelungen und Vorschriften gefordert, um einen raschen Übergang zur Nachhaltigkeit zu gewährleisten (28).

5.2.

Der EWSA ist der Auffassung, dass eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren und der Abbau übermäßiger Bürokratie durch produktionsfreundliche Maßnahmen und gestraffte Rechtsrahmen wichtig sind. Regulierungskonzepte müssen aufwendige Befolgungskosten, die Innovationen behindern könnten, vermeiden und gleichzeitig die Nachhaltigkeitsziele wahren.

5.3.

Da die meisten Agrarumweltregelungen freiwillig sind, ist ein systemischer und innovativer Ansatz erforderlich. Dieser Ansatz muss die herkömmliche, auf wirtschaftliche Analysen gestützte Politikgestaltung ergänzen und dem Einfluss verhaltensbezogener Faktoren auf die von den Landwirten in puncto Nachhaltigkeit getroffenen Entscheidungen (29) Rechnung tragen. Ein besseres Verständnis wirtschaftlicher und verhaltensbezogener Faktoren, die die Mitwirkung der Landwirte an Agrarumweltprogrammen beeinflussen, ist wesentlich. Es sollte zugleich wirtschaftlichen Anreizen, den Marktbedingungen und verhaltensbezogenen Erkenntnissen Rechnung getragen werden, um für die in den verschiedenen Regionen aktiven Landwirte praktikable, kulturell verankerte Maßnahmen zu konzipieren, die für eine Umstellung auf nachhaltige Lebensmittelsysteme ausschlaggebend sind (30).

5.4.

Der EWSA ist der Auffassung, dass als Fundament für systemische Änderungen dienende solide EU-Vorschriften erforderlich sind, um schneller auf ein nachhaltiges EU-Lebensmittelsystem umstellen zu können. In diesem Zusammenhang ist die Vergabe öffentlicher Aufträge anhand von Nachhaltigkeitskriterien ein wichtiger Hebel, um die Nachfrage nach nachhaltigen Lebensmitteln sowie nach Erzeugnissen, die nach europäischen Qualitätsregelungen zertifiziert sind, zu erhöhen.

5.5.

Der EWSA begrüßt die Ankündigung eines europäischen Rahmens für nachhaltige Lebensmittelsysteme, mit dem die Grundlagen für die systemischen Veränderungen geschaffen werden, die von allen Akteuren entlang der gesamten Wertschöpfungskette vorgenommen werden müssen. Er hebt hervor, dass die neue Kommission diesen Rahmen unverzüglich vorschlagen sollte, um die Herausforderungen des Lebensmittelsystems zeitnah angehen zu können. (31)

5.6.

Es ist wichtig, die Öffentlichkeit und die Zivilgesellschaft in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Der EWSA hat gefordert, einen Europäischen Rat für Ernährungspolitik einzurichten, um strategische Beiträge zur Arbeit der Kommission zu leisten und diesen Übergang zu erleichtern. (32)

5.7.

Die Weltbevölkerung wird bis 2050 auf fast 10 Milliarden Menschen anwachsen und die Nachfrage nach Nahrungsmitteln im selben Zeitraum voraussichtlich um 70 % steigen. Daher ist es wichtig, über die GAP und die GFP nachhaltige und resiliente EU-Lebensmittelsysteme zu fördern. Dies erfordert nicht nur innovative, wissenschaftlich fundierte Lösungen, mit denen mehr Lebensmittel mit geringeren Klima- und Umweltauswirkungen erzeugt, die Lebensmittelverschwendung verringert und Lebensmittel gerechter verteilt werden, sondern auch die Unterstützung von Verfahren, die auf die regionalen Gegebenheiten zugeschnitten sind, um lokale Ökosysteme zu schützen.

5.8.

Der EWSA spricht sich dafür aus, die Bildung und den Wissenstransfer unter den Landwirten und der Bevölkerung vor Ort zu verbessern und durch die Förderung entsprechender Maßnahmen zur Verbraucheraufklärung für den Wert von Lebensmitteln zu sensibilisieren. Dies würde wiederum dazu beitragen, den Agrarsektor der Gesellschaft näherzubringen. Der EWSA bekräftigt, wie wichtig Investitionen in die Aufklärung über nachhaltige Ernährung von früher Kindheit an sind, damit junge Menschen den Wert von Lebensmitteln schätzen lernen. Besondere Aufmerksamkeit gebührt dabei benachteiligten Gruppen, insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen. (33)

5.9.

Der EWSA empfiehlt, dass die EU Modelle prüft, mit denen Landwirte und Landbewirtschafter für die Kohlenstoffbindung belohnt werden, wobei die Herausforderungen einer genauen CO2-Messung und die unterschiedlichen Bedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind. Bei diesen Modellen sollte der Inklusivität Vorrang gegeben und dafür gesorgt werden, dass auch kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe ohne übermäßig hohe Kosten mehr davon profitieren können. Zugleich muss dieses Modell voll und ganz ökologischen Grundsätzen entsprechen und die Schaffung eines EU-Binnenmarktes für CO2-Abscheidung, -Nutzung, -Speicherung und -Transport durch innovative Technologien fördern (34). Hierbei ist den Besonderheiten der Landwirtschaft (Emissionskreislauf), der Messbarkeit der CO2-Emissionen und -Bindung und der Risiko- und Kostenverteilung über die Wertschöpfungskette hinweg Rechnung zu tragen. Durch entsprechende Anreize sollten CO2-effiziente Produktionssysteme gefördert werden. Der EWSA ist davon überzeugt, dass die Bioökonomie entscheidend zur Förderung nachhaltiger und resilienter Lebensmittelsysteme beitragen kann, nicht zuletzt durch die Schaffung eines Mehrwerts für Abfallströme und Nebenprodukte oder durch verbesserte Fruchtfolgen (35).

5.10.

In der EU fallen jährlich über 58 Mio. Tonnen Lebensmittelabfälle (131 kg/Einwohner) an (36), deren Marktwert auf 132 Mrd. EUR geschätzt wird (37). Dies entspricht etwa 20 % aller erzeugten Lebensmittel. Diese Abfälle besitzen ein Treibhauspotenzial von rund 186 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent (CO2(e)(38). Zu den wichtigsten Maßnahmen zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung gehören Informations- und Aufklärungsinitiativen, insbesondere für junge Menschen in Schulen, wirtschaftliche/finanzielle Maßnahmen wie Anreize und Marktsignale, darunter Subventionen, Zuschüsse und Steuergutschriften, Regulierungsmaßnahmen, die Supermärkten das Spenden unverkaufter Lebensmittel erleichtern, sowie freiwillige Vereinbarungen. Hier sollte unterschieden werden zwischen der Lebensmittelverschwendung aufgrund schlechter Verbrauchergewohnheiten (die sich durch Informationskampagnen unter Beteiligung der organisierten Zivilgesellschaft und von Jugendorganisationen und spezifische Programme in Schulen reduzieren lässt) und der in der Lebensmittelkette erfolgenden Verschwendung, die vor allem darauf zurückzuführen ist, dass sich die Landwirte gezwungen sehen, die aufgrund extrem niedrigerer Preise unrentabel gewordene Ernte einzustellen. Der Verschwendung in der Lebensmittelkette könnte durch erzeugerbestimmte Preise entgegengewirkt werden, bei denen der primären Verarbeitungsindustrie eine Schlüsselrolle zukommt. Eine weitere Möglichkeit zur Begrenzung der Lebensmittelverschwendung, auch in der Lieferkette, sind Umschlagplätze für Lebensmittel. Sie tragen zudem zu einer besseren Lebensmittelqualität und nachhaltigen Anbaumethoden bei. Darüber hinaus sollten im Einklang mit den Lebensmittelsicherheitsvorschriften Lebensmittelspenden erleichtert werden durch Bürokratieabbau und einfache und klare Vorschriften sowie durch die Schaffung lokaler Plattformen für Lebensmittelspenden zur Vermittlung zwischen Spendern und Empfängern. Diese Vorschriften sollten es beispielsweise Kantinen und Restaurants ermöglichen, zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und Unterstützung bedürftiger Menschen überschüssige Lebensmittel relativ problemlos zu spenden.

Brüssel, den 23. Oktober 2024.

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Oliver RÖPKE


(1)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Rahmen zur Kennzeichnung nachhaltiger Lebensmittel für nachhaltige Kaufentscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher“ (Initiativstellungnahme) ( ABl. C 75 vom 28.2.2023, S. 97).

(2)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Ernährungssicherheit und nachhaltige Lebensmittelsysteme“ (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des französischen Ratsvorsitzes) ( ABl. C 194 vom 12.5.2022, S. 72).

(3)  Stellungnahme des Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschusses zur „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — ‚Vom Hof auf den Tisch‘ — eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem“ (COM(2020) 381) ( ABl. C 429 vom 11.12.2020, S. 268); Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Ernährungssicherheit und nachhaltige Lebensmittelsysteme“ (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des französischen Ratsvorsitzes) ( ABl. C 194 vom 12.5.2022, S. 72).

(4)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Ernährungssicherheit und nachhaltige Lebensmittelsysteme“ (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des französischen Ratsvorsitzes) ( ABl. C 194 vom 12.5.2022, S. 72).

(5)  Eurostat - Key figures on the European food chain.

(6)  Eurostat - Key figures on the European food chain.

(7)  FAO - The state of world fisheries and aquaculture.

(8)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses — Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/2115 und (EU) 2021/2116 in Bezug auf Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl, Änderungen der GAP-Strategiepläne, Überprüfung der GAP-Strategiepläne und Ausnahmen von Kontrollen und Sanktionen (COM(2024)139 final – 2024/0073) (ABl. C, C/2024/4063, 12.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4063/oj).

(9)   COM(2024) 12 final.

(10)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Strategische Autonomie sowie Sicherheit und Nachhaltigkeit der Lebensmittelversorgung“ (Initiativstellungnahme) ( ABl. C 105 vom 4.3.2022, S. 56).

(11)   COM(2024) 12 final.

(12)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Rahmen zur Kennzeichnung nachhaltiger Lebensmittel für nachhaltige Kaufentscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher“ (Initiativstellungnahme) ( ABl. C 75 vom 28.2.2023, S. 97).

(13)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Maßnahmen zur Schaffung eines EU-Rahmens für den gerechten Übergang“ (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des belgischen Ratsvorsitzes) (ABl. C, C/2024/1576, 5.3.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1576/oj).

(14)  Christina Plank, Rike Stotten und Robert Hafner, 2024, Values-Based Modes of Production and Consumption: Analyzing How Food Alternatives Transform the Current Food Regime, Frontiers in Sustainable Food Systems, Band 8 (Juni):1266145, https://doi.org/10.3389/fsufs.2024.1266145; Paola De Bernardi, Alberto Bertello, Francesco Venuti und Alessandro Zardini, 2021, Knowledge Transfer Driving Community-Based Business Models towards Sustainable Food-Related Behaviours: A Commons Perspective, Knowledge Management Research & Practice, Band 19 (Ausgabe 3), S. 319-326, https://doi.org/10.1080/14778238.2019.1664271.

(15)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Rahmen zur Kennzeichnung nachhaltiger Lebensmittel für nachhaltige Kaufentscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher“ (Initiativstellungnahme) ( ABl. C 75 vom 28.2.2023, S. 97).

(16)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die Rolle der Jugend bei der Entwicklung des ländlichen Raums“ (Initiativstellungnahme) (ABl. C, C/2024/1570, 5.3.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1570/oj).

(17)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses — Ein gerechter Übergang für eine nachhaltige Zukunft der Agrar- und Lebensmittelsysteme der EU (Initiativstellungnahme) (ABl. C, C/2024/6878, 28.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6878/oj).

(18)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Bodenstrategie für 2030 — Die Vorteile gesunder Böden für Menschen, Lebensmittel, Natur und Klima nutzen“ (COM(2021) 699 final) ( ABl. C 290 vom 29.7.2022, S. 131).

(19)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Nachhaltige Wasserbewirtschaftung und Klimanotstand: Kreislauf- und sonstige Lösungen für den Agrar- und Lebensmittelsektor der EU in einem künftigen Blauen Deal“ (Initiativstellungnahme) ( ABl. C 349 vom 29.9.2023, S. 80).

(20)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur „Einführung von Schutzmaßnahmen für Agrarerzeugnisse in Handelsabkommen“ (Initiativstellungnahme) ( ABl. C 364 vom 28.10.2020, S. 49).

(21)  Egalim 3: Balancing the trade relationship between agri-food and large retailers.

(22)  USDA - Livestock Mandatory Reporting.

(23)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Lebensmittelpreiskrise — die Rolle der Spekulation und konkrete Handlungsvorschläge für Maßnahmen in der Zeit nach dem Krieg in der Ukraine“ (Initiativstellungnahme) ( ABl. C 100 vom 16.3.2023, S. 51).

(24)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Ernährungssicherheit und nachhaltige Lebensmittelsysteme“ (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des französischen Ratsvorsitzes) ( ABl. C 194 vom 12.5.2022, S. 72).

(25)  Studie des EWSA „Collecting data on the situation of social protection of seasonal workers in the agriculture and food sectors in EU Member States after COVID-19“.

(26)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Sicherung einer fairen Lebensmittelversorgungskette“ (Sondierungsstellungnahme) ( ABl. C 517 vom 22.12.2021, S. 38).

(27)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Ernährungssicherheit und nachhaltige Lebensmittelsysteme“ (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des französischen Ratsvorsitzes) ( ABl. C 194 vom 12.5.2022, S. 72).

(28)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Abstimmung der Strategien und Maßnahmen der Lebensmittelwirtschaft auf die Nachhaltigkeitsziele zugunsten eines nachhaltigen Wiederaufbaus nach der COVID-19-Krise“ (Initiativstellungnahme) ( ABl. C 152 vom 6.4.2022, S. 63).

(29)  Sergei Schaub, Jaboury Ghazoul, Robert Huber, Wei Zhang, Adelaide Sander, Charles Rees, Simanti Banerjee und Robert Finger, 2023, The Role of Behavioural Factors and Opportunity Costs in Farmers’ Participation in Voluntary Agri-environmental Schemes: A Systematic Review, Journal of Agricultural Economics, Band 74 (Ausgabe 3), S. 617-660, https://doi.org/10.1111/1477-9552.12538.

(30)  Rob J.F. Burton und Upananda Herath Paragahawewa, 2011, Creating Culturally Sustainable Agri-Environmental Schemes, Journal of Rural Studies, Band 27 (Ausgabe 1), S. 95-104, https://doi.org/10.1016/j.jrurstud.2010.11.001.

(31)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Ein Europäischer Rat für Ernährungspolitik als neue Steuerungsstruktur im künftigen EU-Rahmen für nachhaltige Lebensmittelsysteme“ (Initiativstellungnahme) ( ABl. C 293 vom 18.8.2023, S. 1).

(32)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Ein Europäischer Rat für Ernährungspolitik als neue Steuerungsstruktur im künftigen EU-Rahmen für nachhaltige Lebensmittelsysteme“ (Initiativstellungnahme) ( ABl. C 293 vom 18.8.2023, S. 1

(33)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur „Förderung einer gesunden und nachhaltigen Ernährung in der EU“ (Initiativstellungnahme) ( ABl. C 190 vom 5.6.2019, S. 9).

(34)   COM(2022) 672 final, Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur „Förderung einer gesunden und nachhaltigen Ernährung in der EU“ (Initiativstellungnahme) ( ABl. C 323 vom 26.8.2022, S. 95).

(35)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Bioökonomie — Beitrag zur Erreichung der EU-Klima- und -Energieziele sowie der UN-Nachhaltigkeitsziele“ (Sondierungsstellungnahme) ( ABl. C 440 vom 6.12.2018, S. 45s).

(36)   Eurostat, 2023.

(37)   SWD (2023)421.

(38)  EEA - Bio-waste in Europe.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/117/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)