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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2020/741 |
5.7.2024 |
Berichtigung der Bekanntmachung der Kommission über Leitlinien zur Unterstützung der Anwendung der Verordnung (EU) 2020/741 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung
( Amtsblatt der Europäischen Union C 298 vom 5. August 2022 )
Seite 47, Anhang 3 Tabelle 3.6 „Definition von Sensitivitätsgruppen für Oberflächengewässer und Grundwasser (Quelle: Abschnitt 6.3.3 und Anhang D der ISO 16075-1:2020)“, Zeile „Hoch (I)“:
Anstatt:
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„Sensitivitätsgruppe |
Oberflächengewässer |
Grundwasser |
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Hoch (I) |
Vorhandensein von Oberflächenabflüssen während der Bewässerung oder Ansammlungen an der Oberfläche, die wahrscheinlich bei Regenereignissen weggespült werden. |
Vorhandensein eines ungespannten Grundwasserleiters unterhalb des bewässerten Gebiets mit einem Tongehalt (2) von < 5 % in den oberen 2 m des Bodens. Vorhandensein eines Grundwasserleiters in einer Tiefe von weniger als 5 m.“ |
muss es heißen:
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„Sensitivitätsgruppe |
Oberflächengewässer |
Grundwasser |
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Hoch (I) |
Vorhandensein von Oberflächenabflüssen während der Bewässerung oder Ansammlungen an der Oberfläche, die wahrscheinlich bei Regenereignissen weggespült werden. |
Vorhandensein eines ungespannten Grundwasserleiters unterhalb des bewässerten Gebiets mit einem Tongehalt (2) von < 15 % in den oberen 2 m des Bodens. Vorhandensein eines Grundwasserleiters in einer Tiefe von weniger als 5 m.“ |
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2022/5489/corrigendum/2024-07-05/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)