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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/7050

20.11.2024

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11701 – SANTANDER / PEMBERTON / EMERALD JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2024/7050)

1.   

Am 12. November 2024 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Banco Santander S.A. („Banco Santander“, Spanien),

Pemberton Asset Management Holdings Limited („Pemberton“, Jersey),

Emerald TradeCo UK Limited (Gemeinschaftsunternehmen bzw. „JV“, Vereinigtes Königreich).

Banco Santander und Pemberton werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das JV erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Banco Santander ist ein Finanzinstitut mit fünf global ausgerichteten Sparten: Retail & Commercial Banking, Digital Consumer Bank, Corporate & Investment Banking, Wealth Management & Insurance, und Payments. Das Finanzinstitut ist in Europa, den USA, Lateinamerika und Asien tätig,

Pemberton ist ein privater alternativer Kreditverwalter, der Vermögensverwaltungsdienstleistungen für institutionelle Anleger erbringt. Die Geschäftstätigkeit von Pemberton konzentriert sich auf private Verschuldung und direkte Kreditvergabe an europäische Unternehmen des mittleren Marktsegments.

3.   

Das JV wird in folgenden Geschäftsbereichen tätig sein:

Das JV wird großen und mittleren Unternehmen Lieferkettenlösungen anbieten. Es wird in verschiedenen Ländern in Europa, Amerika und Asien tätig sein.

4.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

5.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11701 – SANTANDER / PEMBERTON / EMERALD JV

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/7050/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)