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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2024/6857 |
12.11.2024 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.11778 – VREP / SÜDBG / DEKOM / DEKOM UNITED)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(C/2024/6857)
1.
Am 5. November 2024 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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VR Equitypartner GmbH („VREP“, Deutschland), kontrolliert von DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank („DZ Bank“, Deutschland), |
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Süd Beteiligungen GmbH („SüdBG“, Deutschland), kontrolliert von Landesbank Baden-Württemberg („LBBW“, Deutschland), |
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DEKOM AG und DEKOM United GmbH („DEKOM“ bzw. „DEKOM United“, Deutschland), derzeit kontrolliert von Venture Security Holding GmbH (Deutschland). |
VREP und SüdBG werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von DEKOM und DEKOM United erwerben.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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VREP, eine 100 %ige Tochtergesellschaft von DZ Bank, ist eine Beteiligungsgesellschaft, die Eigenkapitallösungen und eigenkapitalähnliche Finanzierungen für mittlere Unternehmen anbietet. DZ Bank ist eine Handels- und Investmentbank, die als Spitzeninstitut für rund 800 Genossenschaftsbanken fungiert, |
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SüdBG, eine 100 %ige Tochtergesellschaft von LBBW, ist eine Beteiligungsgesellschaft, die Eigenkapitallösungen und eigenkapitalähnliche Finanzierungen für kleine und mittlere Unternehmen im deutschsprachigen Raum anbietet. LBBW ist eine mittelgroße Universal- und Geschäftsbank mit Geschäftstätigkeiten in folgenden Bereichen: mittelständische Unternehmenskunden, Privatkunden, Sparkassen, Immobilienfinanzierung und Kapitalmarktprodukte für institutionelle Kunden, |
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DEKOM und DEKOM United bieten audiovisuelle Konferenz- und Kollaborationslösungen an, darunter Beratung und Dienstleistungen in Bezug auf die Videokonferenzräume der Kunden. Sie sind weltweit tätig, mit Schwerpunkt in Europa. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.11778 – VREP / SÜDBG / DEKOM / DEKOM UNITED
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6857/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)