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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Reihe C


C/2024/6800

8.11.2024

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11703 – NOVO HOLDINGS / KKR / SYLVAN)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2024/6800)

1.   

Am 31. Oktober 2024 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Novo Holdings A/S („Novo Holdings“, Dänemark) kontrolliert von Novo Nordisk Foundation (Dänemark),

KKR & Co. Inc. („KKR“, USA),

Sylvan International Biotechnology Co Ltd („Sylvan“, China), derzeit unter der alleinigen Kontrolle von KKR.

Novo Holdings und KKR werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Sylvan erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Novo Holdings ist eine Holding- und Investmentgesellschaft, die für die Verwaltung der Vermögenswerte der Novo Nordisk Foundation mittels strategischer Investitionen in die Biowissenschaften, Planetary Health und damit verbundene Bereiche sowie mittels Finanz- und Risikokapitalinvestitionen in ein breites Portfolio von Unternehmen zuständig ist.

KKR ist eine weltweit tätige Investmentgesellschaft, die alternative Vermögensverwaltung sowie Kapitalmarkt- und Versicherungslösungen anbietet.

3.   

Das Unternehmen Sylvan ist in folgenden Geschäftsbereichen tätig: Sylvan ist hauptsächlich in der Entwicklung und Herstellung von Pilzbrut für Speisepilze tätig.

4.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

5.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11703 – NOVO HOLDINGS / KKR / SYLVAN

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6800/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)