|
Amtsblatt |
DE Reihe C |
|
C/2024/6598 |
29.10.2024 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.11713 – INTER IKEA SYSTEMS / IKEA BALTICS)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(C/2024/6598)
1.
Am 21. Oktober 2024 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
|
— |
Inter IKEA Systems B.V. („Inter IKEA Systems“, Niederlande), letztlich kontrolliert von Inter IKEA Foundation (Liechtenstein), |
|
— |
Die von IKEA-Franchisenehmern in den baltischen Mitgliedstaaten betriebenen Unternehmen („IKEA Baltics“), letztlich kontrolliert von Eignarhaldsfélagið Hof ehf. (Island), Dexter Fjarfestingar ehf. (Island), Fari ehf. (Island), und Hrintstadabúid ehf. (Island), und der natürlichen Person Herrn Johannes Runar Jóhannesson. |
Inter IKEA Systems wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von IKEA Baltics erwerben.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
— |
Inter IKEA Systems: betreibt ein Franchisegeschäft, bei dem IKEA-Franchisenehmer im Rahmen von Franchiseverträgen Vertriebskanäle von IKEA betreiben. |
|
— |
IKEA Baltics: umfasst die IKEA-Franchiseunternehmen in Estland, Lettland und Litauen. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.11713 – INTER IKEA SYSTEMS / IKEA BALTICS
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Postanschrift:
|
Europäische Kommission |
|
Generaldirektion Wettbewerb |
|
Registratur Fusionskontrolle |
|
1049 Bruxelles/Brussel |
|
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6598/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)