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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/6586

30.10.2024

Mitteilung an die Personen und die Organisation, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2013/184/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2024/2783 des Rates, und der Verordnung (EU) Nr. 401/2013, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2784 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma unterliegen

(C/2024/6586)

Den Personen und der Organisation, die im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP des Rates (1), geändert durch den Beschluss (GASP) 2024/2783 des Rates (2), und in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates (3), durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2784 des Rates (4), über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma aufgeführt sind, wird Folgendes mitgeteilt:

Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, dass die Personen und die Organisation, die in den genannten Anhängen aufgeführt sind, in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen aufzunehmen sind, auf die die in dem Beschluss 2013/184/GASP und der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma festgelegten restriktiven Maßnahmen Anwendung finden. Die Gründe für die Aufnahme der Personen und der Organisation in die Liste sind in den jeweiligen Einträgen in den genannten Anhängen aufgeführt.

Die betroffenen Personen und die betroffene Organisation werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des bzw. der jeweiligen Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma) beantragen können, dass ihnen die Verwendung der eingefrorenen Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 4b der Verordnung).

Die betroffenen Personen und die betroffene Organisation können beim Rat unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen vor dem 4. Dezember 2024 beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannten Listen aufzunehmen, überprüft wird; entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

Rat der Europäischen Union

Generalsekretariat

RELEX.1

Rue de la Loi/Wetstraat 175

1048 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu

Den eingegangenen Bemerkungen wird bei der gemäß Artikel 12 des Beschlusses 2013/184/GASP und Artikel 4i Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 durchzuführenden regelmäßigen Überprüfung durch den Rat Rechnung getragen.

Die betroffenen Personen und die betroffene Organisation werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.


(1)   ABl. L 111 vom 23.4.2013, S. 75.

(2)   ABl. L, 2024/2783, 29.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2783/oj.

(3)   ABl. L 121 vom 3.5.2013, S. 1.

(4)   ABl. L, 2024/2784, 29.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/2784/oj.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6586/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)