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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/6494

28.10.2024

Mitteilung an die Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2022/2319 des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2024/2756 des Rates, und der Verordnung (EU) 2022/2309 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2755 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti unterliegen

(C/2024/6494)

Den Personen, die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2022/2319 des Rates (1), geändert durch den Beschluss (GASP) 2024/2756 des Rates (2), und in Anhang I der Verordnung (EU) 2022/2309 des Rates (3), durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2755 des Rates (4), über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti aufgeführt sind, wird Folgendes mitgeteilt:

Am 27. September 2024 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 2653 (2022) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, zwei Personen in die Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.

Die betroffenen Personen können bei dem gemäß der Resolution 2653 (2022) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzten VN-Ausschuss jederzeit unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannte Liste aufzunehmen, überprüft wird. Entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

Focal Point for De-listing

Security Council Subsidiary Organs Branch

Room DC2 2034

United Nations

New York, N.Y. 10017

United States of America

Tel.: +1 917 367 9448

Fax: +1 917 367 0460

E-Mail: delisting@un.org

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.un.org/securitycouncil/sanctions/2653

Auf den Beschluss der Vereinten Nationen hin hat der Rat der Europäischen Union entschieden, dass die von den VN benannten Personen in die Listen der Personen und Organisationen aufzunehmen sind, die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2022/2319, geändert durch den Beschluss (GASP) 2024/2756, und nach der Verordnung (EU) 2022/2309, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2755, unterliegen. Die Gründe für die Aufnahme dieser Personen in die Listen sind in den jeweiligen Einträgen im Anhang zu dem Beschluss und in Anhang I der Verordnung aufgeführt.

Die betroffenen Personen werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats bzw. der betreffenden Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang II der Verordnung (EU) 2022/2309, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2755) beantragen können, dass ihnen die Verwendung eingefrorener Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 6 der Verordnung).

Die betroffenen Personen können beim Rat unter Vorlage entsprechender Nachweise beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannte Liste aufzunehmen, überprüft wird; ein entsprechender Antrag ist an folgende Anschrift zu richten:

Rat der Europäischen Union

Generalsekretariat

RELEX.1

Rue de la Loi/Wetstraat 175

1048 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu

Die betroffenen Personen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.


(1)   ABl. L 307 vom 28.11.2022, S. 135.

(2)   ABl. L, 2024/2756, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2756/oj.

(3)   ABl. L 307 vom 28.11.2022, S. 17.

(4)   ABl. L, 2024/2755, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/2755/oj.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6494/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)