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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/6342

7.11.2024

P9_TA(2024)0078

Multilaterale Verhandlungen mit Blick auf die 13. WTO-Ministerkonferenz vom 26. bis 29. Februar 2024 in Abu Dhabi

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Februar 2024 zum Thema „Multilaterale Verhandlungen mit Blick auf die 13. WTO-Ministerkonferenz vom 26. bis 29. Februar 2024 in Abu Dhabi“ (2023/2868(RSP))

(C/2024/6342)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf das Übereinkommen von Marrakesch vom 15. April 1994 zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO),

unter Hinweis auf die von der WTO-Ministerkonferenz am 14. November 2001 in Doha angenommene Erklärung (1),

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur WTO, insbesondere die Entschließungen vom 25. November 2021 zu den multilateralen Verhandlungen im Vorfeld der 12. WTO-Ministerkonferenz (2), vom 29. November 2018 zum Thema „WTO: Wie geht es weiter?“  (3) und vom 28. November 2019 zu der Krise des WTO-Berufungsgremiums (4),

unter Hinweis auf die Abschlussdokumente, die auf den Jahrestagungen der Parlamentarischen Konferenz zur WTO am 7. Dezember 2018 in Genf (5) und am 10. Dezember 2017 in Buenos Aires (6) einvernehmlich angenommen wurden,

unter Hinweis auf die Ergebnisse der im Juni 2022 in Genf abgehaltenen 12. WTO-Ministerkonferenz, die ein Abschlussdokument, eine Reihe von Beschlüssen und Erklärungen der Minister und ein Übereinkommen über Fischereisubventionen umfassen,

unter Hinweis auf die Ergebnisse der im Dezember 2017 in Buenos Aires abgehaltenen 11. WTO-Ministerkonferenz, die eine Reihe von Ministerbeschlüssen und gemeinsamen Erklärungen zum elektronischen Geschäftsverkehr, zur Investitionsförderung, zur Regulierung inländischer Dienstleistungen und zu Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KKMU) umfassen,

unter Hinweis auf die am 12. Dezember 2017 in Buenos Aires gebilligte Erklärung zum Thema Handel und Stärkung der wirtschaftlichen Stellung der Frau sowie auf die am 23. September 2020 eingerichtete informelle Arbeitsgruppe der WTO zu Handel und Gleichstellung,

unter Hinweis auf die Ministererklärungen der Minister, die Mitglieder der WTO vertreten, vom 10. Dezember 2021 zur Verschmutzung durch Kunststoffe und zum ökologisch nachhaltigen Handel mit Kunststoffen, vom 14. Dezember 2021 zu Handel und ökologischer Nachhaltigkeit und vom 14. Dezember 2021 zu Subventionen für fossile Brennstoffe,

unter Hinweis auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung,

unter Hinweis auf das als Teil des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) im November 2016 in Kraft getretene Übereinkommen von Paris,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Februar 2021 mit dem Titel „Überprüfung der Handelspolitik – Eine offene, nachhaltige und entschlossene Handelspolitik“ und auf ihren Anhang mit dem Titel „Reform der WTO: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen und wirksamen multilateralen Handelssystem“ (COM(2021)0066),

gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Ausschusses für internationalen Handel,

A.

in der Erwägung, dass die WTO gegründet wurde, um die Liberalisierung des Handels mit Waren und Dienstleistungen voranzutreiben, den Multilateralismus zu stärken und ein faires, offenes, inklusives, regelbasiertes und diskriminierungsfreies multilaterales Handelssystem zu fördern, um das Wohlergehen der Menschen in der ganzen Welt zu verbessern; in der Erwägung, dass das übergeordnete Ziel der EU-Handelspolitik darin besteht, zur harmonischen Entwicklung des Welthandels, zur schrittweisen Beseitigung der Beschränkungen im internationalen Handelsverkehr und bei den ausländischen Direktinvestitionen sowie zum Abbau der Zollschranken und anderer Schranken beizutragen sowie das Wohlbefinden der Menschen sicherzustellen; in der Erwägung, dass der Handel von entscheidender Bedeutung und ein wichtiges Instrument zur Unterstützung und Ergänzung der Maßnahmen zur Förderung eines nachhaltigen Wachstums und zur Verbesserung des Lebensstandards ist, durch die Vollbeschäftigung und hochwertigere Beschäftigung sowie ein großes und stetig wachsendes Realeinkommen im Einklang mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung sichergestellt werden, indem die Umwelt sowohl geschützt als auch erhalten wird und die Mittel hierfür entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen und Anliegen auf unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklungsständen gestärkt werden;

B.

in der Erwägung, dass ein starkes, offenes und inklusives multilaterales Handelssystem eine noch bedeutendere Rolle bei der Erreichung der globalen Ziele in Bezug auf Klimawandel und Klimaneutralität spielen sollte, beispielsweise durch den Austausch von Waren, Dienstleistungen und Verfahren, die für saubere Energietechnologien und eine Kreislaufwirtschaft von wesentlicher Bedeutung sind;

C.

in der Erwägung, dass das regelbasierte multilaterale Handelssystem derzeit stark unter Druck steht, da es geopolitischen Spannungen und einseitigen Maßnahmen ausgesetzt ist, die durch Entscheidungen einiger WTO-Mitglieder und die von ihnen ergriffenen einseitigen Maßnahmen verursacht wurden, und da sich einige seiner Mitglieder ungerechtfertigterweise auf die Ausnahme zur Wahrung der Sicherheit des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) berufen, was bereits zu einem stärker fragmentierten und weniger vorhersehbaren Hintergrund für die Handelspolitik führt; in der Erwägung, dass 75 % des Handels nach wie vor unter Anwendung von Meistbegünstigungszollsätzen durchgeführt wird, was bestätigt, dass die WTO das Rückgrat der Weltwirtschaft ist; in der Erwägung, dass das Ergebnis der 12. WTO-Ministerkonferenz gezeigt hat, dass die WTO nach wie vor multilaterale Übereinkommen schließen und auf Notfälle reagieren kann;

D.

in der Erwägung, dass das WTO-Übereinkommen über Fischereisubventionen, das auf der 12. WTO-Ministerkonferenz vereinbart wurde, das erste multilaterale Handelsabkommen ist, in dessen Mittelpunkt die ökologische Nachhaltigkeit steht und mit dem verbindliche globale Regeln festgelegt werden, mit deren Hilfe pro Jahr schätzungsweise 22 Mrd. USD an schädlichen Subventionen, die die Regierungen dem Fischereisektor gewähren, eingedämmt werden sollen, wie dies im Rahmen des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 14.6 vorgeschrieben ist; in der Erwägung, dass das Abkommen noch keine Regelungen für Fischereisubventionen enthält, die zu Überkapazitäten und Überfischung beitragen, welche mehr als die Hälfte aller Fischereisubventionen ausmachen und über die noch verhandelt wird;

E.

in der Erwägung, dass die 12. WTO-Ministerkonferenz (MC12) am 17. Juni 2022 einen Beschluss angenommen hat, der Flexibilität im Rahmen des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Übereinkommen) gewährt, um die Herstellung und die Bereitstellung von COVID-19-Impfstoffen zu ermöglichen, während die Entscheidung über die Ausweitung des Umfangs dieser Flexibilitäten auf COVID-19-Behandlungs- und -Diagnoseverfahren aufgeschoben wurde; in der Erwägung, dass der TRIPS-Rat der WTO Verhandlungen über die Verlängerung der Aussetzung des TRIPS-Übereinkommens führt;

F.

in der Erwägung, dass die Ernährungssicherheit weiterhin eine Herausforderung darstellt, da 2022 258 Millionen Menschen an zumindest kritischer akuter Ernährungsunsicherheit litten, im Vergleich zu 193 Millionen im Jahr 2021; in der Erwägung, dass das WTO-Abkommen über die Landwirtschaft im Rahmen der Uruguay-Runde explizit die Bedeutung der Ernährungssicherheit als Faktor in den laufenden Verhandlungen anerkennt; in der Erwägung, dass Handel das Potenzial hat, die Verfügbarkeit von Lebensmitteln in Regionen, wo diese beschränkt ist, zu verbessern und zu einem verbesserten wirtschaftlichen Zugang zu Lebensmitteln beizutragen, indem Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen und das Einkommen erhöht wird;

G.

in der Erwägung, dass die WTO-Mitglieder ihr Engagement für die Bewältigung der Nahrungsmittelknappheit sowie für die Sicherstellung von Nahrungsmittelsoforthilfe für die Schutzbedürftigsten bewiesen haben, sowohl mit der im Rahmen der 12. WTO-Ministerkonferenz angenommenen Ministererklärung zur Notfallreaktion auf die Ernährungsunsicherheit als auch mit dem Ministerialbeschluss, vom Welternährungsprogramm für humanitäre Zwecke angekaufte Lebensmittel von Exportverboten und -beschränkungen auszunehmen;

H.

in der Erwägung, dass nachhaltiger Handel den Klimaschutz sowie den Kampf gegen den Klimawandel unterstützen kann;

I.

in der Erwägung, dass das WTO-Berufungsgremium seit dem 11. Dezember 2019 seine Tätigkeit eingestellt hat, wodurch die funktionierende, unabhängige und unparteiische Berufungsinstanz zum Erliegen gekommen ist; in der Erwägung, dass sich die WTO-Mitglieder auf der 12. Ministerkonferenz verpflichtet haben, Gespräche mit dem Ziel zu führen, bis 2024 ein vollständig und ordnungsgemäß funktionierendes Streitbeilegungssystem, das allen WTO-Mitglieder offensteht, zu schaffen;

J.

in der Erwägung, dass das Europäische Parlament zusammen mit der Interparlamentarischen Union seit über zwanzig Jahren eine entscheidende Rolle bei der Schaffung einer parlamentarischen Dimension der WTO durch die Parlamentarische Konferenz zur WTO spielt;

K.

in der Erwägung, dass die 13. WTO-Ministerkonferenz vom 26. bis 29. Februar 2024 in Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate) stattfinden wird;

1.

bekräftigt sein uneingeschränktes Engagement für den dauerhaften Wert des Multilateralismus und unterstreicht, dass ein modernisiertes multilaterales System zur Regelung des Handels unerlässlich ist; fordert eine Handelsagenda auf der Grundlage eines fairen und regelbasierten Handels zum Nutzen aller, die zu nachhaltiger Entwicklung, auch jenseits der reinen Auslegung im Sinne des BIP-Wachstums, und Wohlstand beiträgt und dadurch Frieden und Sicherheit stärkt; unterstreicht, dass die WTO die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, der Gesundheits-, Sozial-, Umwelt- und Menschenrechte fördern und sicherstellen sollte, dass multilateral vereinbarte und harmonisierte Regeln von allen angewendet werden;

2.

fordert alle WTO-Mitglieder nachdrücklich auf, sich für einen erfolgreichen Abschluss der 13. WTO-Ministerkonferenz einzusetzen; ist der Ansicht, dass die 13. WTO-Ministerkonferenz der Ausgangspunkt dafür sein sollte, die WTO voranzubringen und zu modernisieren, um sicherzustellen, dass sie bei der Bewältigung der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts, einschließlich Themen wie Klimawandel, Ernährungssicherheit, Verlust der Artenvielfalt, Gesundheit, Nachhaltigkeit und Armutsbekämpfung, eine Rolle spielen kann; fordert alle WTO-Mitglieder nachdrücklich auf, sich verstärkt darum zu bemühen, sich auf konkrete Ergebnisse zu konzentrieren, die zeigen, dass die WTO die aktuellen Herausforderungen bewältigen kann; begrüßt die beim Treffen hoher Beamter vom 22. und 23. Oktober 2023 gegebenen Hinweise; fordert die WTO-Mitglieder insbesondere auf, die zweite Phase des multilateralen Übereinkommens über Fischereisubventionen abzuschließen und die bleibenden Hürden zu überwinden, damit endlich ein umfassendes Paket an institutionellen Reformen verabschiedet werden kann, einschließlich eines Beschlusses, der zu einem voll funktionsfähigen Streitbeilegungssystem führen sollte; bekräftigt, dass die Rolle des WTO-Sekretariats weiter gestärkt werden muss;

3.

ist der Ansicht, dass es nun dringend erforderlich ist, die WTO grundlegend zu reformieren, und dass sich dies im Ergebnis der 13. WTO-Ministerkonferenz widerspiegeln sollte; begrüßt die in diesem Zusammenhang seit der letzten Ministerkonferenz geleistete Arbeit; fordert die WTO-Mitglieder auf, ein umfassendes Paket zur Überprüfung der Überwachungs-, Verhandlungs-, Beratungs- und Streitbeilegungsfunktionen der WTO anzunehmen, wobei auch der parlamentarischen Dimension der WTO gebührende Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte, um die Wirksamkeit, Inklusivität, Transparenz, Glaubwürdigkeit und Legitimität der WTO zu erhöhen;

4.

fordert ein stärkeres und noch konstruktiveres Engagement aller WTO-Mitglieder zur schnellstmöglichen Wiederherstellung eines voll funktionsfähigen Streitbeilegungssystems, das sich unter anderem mit der übermäßigen Dauer der Verfahren beschäftigen soll; lobt die Arbeit des Vermittlers bei der Steuerung des Prozesses, der zu einem konsolidierten Textentwurf führen sollte, der der 13. WTO-Ministerkonferenz vorgelegt werden soll; bedauert jedoch, dass bisher keine wesentlichen Fortschritte erzielt wurden; fordert die Mitglieder auf, konstruktive und transparente Gespräche zu führen, um auf der 13. WTO-Ministerkonferenz eine Einigung über das Streitbeilegungssystem zu erzielen; weist darauf hin, dass ein verbindliches, zweistufiges und unabhängiges Verfahren das Hauptziel bleiben sollte;

5.

Fordert die Mitglieder zur Überbrückung der Zeit auf, bis ein voll funktionsfähiges Streitbeilegungsgremium auf WTO-Ebene wieder arbeitsfähig ist, und fordert die Mitglieder auf, in Erwägung zu ziehen, sich der Mehrparteien-Interimsvereinbarung (MPIA) anzuschließen, um ihr Engagement für ein faires und funktionierendes Streitbeilegungssystem unter Beweis zu stellen;

6.

fordert alle WTO-Mitglieder, die dies noch nicht getan haben, nachdrücklich auf, das WTO-Übereinkommen über Fischereisubventionen rasch zu ratifizieren, damit das Übereinkommen so bald wie möglich in Kraft treten kann, wofür eine Ratifizierung durch zwei Drittel der Mitglieder erforderlich ist; betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, auch zügig eine Einigung über Regelungen für Fischereisubventionen zu erzielen, die zu Überkapazitäten und Überfischung beitragen, um zu verhindern, dass biologische Meeresschätze erschöpft werden, und um deren nachhaltige Bewirtschaftung zu ermöglichen; betont, dass die Bedürfnisse für besondere und differenzierte Behandlungen im Einklang mit dem Ziel 14.6 für nachhaltige Entwicklung respektiert werden müssen;

7.

betont, dass die Entwicklungsdimension der WTO durchgängig berücksichtigt werden muss, unter anderem durch den WTO-Reformprozess und dadurch, dass das Prinzip der besonderen und differenzierten Behandlung den Bedürfnissen der Entwicklungsländer besser gerecht wird; bedauert, dass die WTO ihre Doha-Entwicklungsagenda noch nicht vollständig umgesetzt hat; begrüßt den bereits gefassten Beschluss über die Verlängerung der Unterstützungsmaßnahmen zur Unterstützung der am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries – LDC) auf dem Weg zur Aufhebung des LDC-Status, um einen reibungslosen und nachhaltigen Übergangszeitraum für die Aufhebung der Handelspräferenzen zu schaffen; fordert erneut, dass der Mechanismus der besonderen und differenzierten Behandlung unter gebührender Einbeziehung aller WTO-Mitglieder überprüft und überarbeitet wird, damit die Indizes für die menschliche Entwicklung besser berücksichtigt werden und gleichzeitig der politische Spielraum für das Vorgehen gegen unfairen Handel gewahrt wird, und fordert die WTO-Mitglieder daher auf, das System zu überarbeiten; betont allerdings, dass die selbständige Festlegung des Entwicklungsstatus als einziges Kriterium zu unfairem Handel führen könnte;

8.

betont, dass die Diskussionen über die staatliche Unterstützung für Industriesektoren innerhalb der WTO neu belebt werden müssen, einschließlich einer Aktualisierung des Übereinkommens über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen, um die Transparenz zu erhöhen und das WTO-Regelwerk für Subventionen anzupassen, damit auf die aktuellen Herausforderungen, wie den Klimawandel, reagiert, die unfairen Praktiken bestimmter WTO-Mitglieder bekämpft und negative Spillover-Effekte wie Überkapazitäten und kohlenstoffintensive Lieferketten wirksam angegangen werden können; ist der Ansicht, dass die 13. WTO-Ministerkonferenz ein zeitlich begrenztes Arbeitsprogramm auf den Weg bringen sollte, um Beratungen über staatliche Maßnahmen zur Unterstützung der Industriesektoren zu ermöglichen, damit Empfehlungen für die 14. WTO-Ministerkonferenz abgegeben werden können;

9.

betont, dass bei den Verhandlungen über die Landwirtschaft Fortschritte erzielt werden müssen, um glaubwürdige Ergebnisse in Bereichen wie einer dauerhaften Lösung für die öffentliche Lagerhaltung aus Gründen der Ernährungssicherheit, der internen Unterstützung, des Marktzugangs, der Baumwollproduktion, Ausfuhrbeschränkungen und des Ausfuhrwettbewerbs zu erzielen und den Agrarsektor zu stärken, um auf aktuelle Herausforderungen, einschließlich der Existenzgrundlagen im ländlichen Raum und der ökologischen Nachhaltigkeit, zu reagieren; betont, dass für Landwirte ein fairer Wettbewerb und faire Wettbewerbsbedingungen sichergestellt werden müssen; fordert einen besseren Informationsaustausch und mehr Transparenz im Hinblick auf die Agrarpolitik und Subventionen, um die Verhandlungen voranzubringen und auf WTO-Ebene einen stärkeren Austausch von Daten über den Warenhandel und private Bestände mit dem Ausschuss für Welternährungssicherheit zu unterstützen; begrüßt die Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen der WTO und der FAO auf der Klimakonferenz der Vereinten Nationen 2023 (COP 28), mit der die Zusammenarbeit unter anderem in den Bereichen Agrarreform, Ernährungssicherheit und Klimawandel gestärkt wird; betont, dass sich die EU für strengere Nachhaltigkeitskriterien im Einklang mit den Zielen des Grünen Deals einsetzen sollte;

10.

betont, dass im Bereich Ernährungssicherheit eine Lösung gefunden werden muss, einschließlich konkreter Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der am wenigsten entwickelten Länder sowie der Entwicklungsländer, die Nettoeinführer von Nahrungsmitteln sind, in ihrer Reaktion auf die akute Nahrungsmittelinstabilität;

11.

erwartet, dass im Zuge der WTO-Reform ein leichterer Weg für die Integration offener plurilateraler Übereinkommen in die multilaterale Architektur geschaffen wird, damit Fortschritte in Bereichen sichergestellt werden, die für die gesamte Mitgliedschaft noch nicht geeignet sind; bekräftigt daher seine Forderung an WTO-Mitglieder, Überlegungen darüber anzustellen, wie ein neues System mit klaren Grundsätzen und einer Mindestanzahl an Mitgliedern, die an einer plurilateralen Initiative teilnehmen sollten, entwickelt werden kann, und auf dieser Grundlage einen unkomplizierten Mechanismus zu schaffen, der es ermöglicht, die daraus resultierenden Überkommen in die Struktur der WTO zu integrieren;

12.

begrüßt den Abschluss der Verhandlungen über das Abkommen über die Investitionsförderung im Dienste der Entwicklung, um ein faireres, transparenteres, effizienteres und berechenbareres Umfeld für die Erleichterung grenzüberschreitender Investitionen und die Beteiligung von Entwicklungsländern an globalen Investitionsströmen zu schaffen; unterstützt die Aufnahme dieses Abkommens in das WTO-Regelwerk gemäß Anhang 4 über plurilaterale Handelsabkommen, wie in Artikel X.9 des WTO-Übereinkommens festgelegt, und ist der Ansicht, dass dies als Vorbild für künftige plurilaterale Übereinkommen dienen kann;

13.

betont, wie wichtig multilaterale und plurilaterale Regeln für den digitalen Handel sind, da er derzeit 25 % des Gesamthandels ausmacht; unterstützt nachdrücklich die Bemühungen um eine faire und dauerhafte Lösung für elektronische Übermittlungen im Zusammenhang mit dem Moratorium, besonders unter Berücksichtigung der negativen Auswirkungen einer Nichterneuerung, insbesondere auf Frauen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU); begrüßt und unterstützt die breite Beteiligung an den plurilateralen WTO-Verhandlungen über den elektronischen Geschäftsverkehr, ihre ehrgeizige Verhandlungsagenda und die bislang erzielten Fortschritte; betont, wie wichtig der freie Verkehr elektronischer Übermittlungen ist, da sie für den digitalen Handel von grundlegender Bedeutung sind, die Handelskosten senken, das Verbraucherwohl erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit der Ausfuhren steigern und erhebliche Vorteile, insbesondere für KMU und Entwicklungsländer, mit sich bringen; weist erneut auf seinen Standpunkt hin, dass ein mögliches Abkommen einen fairen Marktzugang für Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem elektronischen Handel in Drittländern sowie den Schutz der Verbraucher- und Arbeitnehmerrechte gewährleisten und Unternehmensinnovationen erleichtern muss; betont, dass ein mögliches Abkommen über den elektronischen Geschäftsverkehr sowohl mit den bestehenden als auch mit den künftigen EU-Rechtsvorschriften im Einklang stehen muss und dass es einen ausreichenden politischen Spielraum für die Regulierung von Fragen bezüglich des Datenverkehrs, der Datenlokalisierung, des Datenschutzes, der künstlichen Intelligenz und des Quellcodes sicherstellt; fordert alle Partner auf, sich uneingeschränkt an den Bemühungen zu beteiligen und die Bemühungen um den Abschluss der Verhandlungen auf der 13. WTO-Ministerkonferenz zu unterstützen; betont, dass die digitale Kluft überbrückt werden muss, indem bewährte Verfahren geteilt und der Kapazitätsaufbau verbessert wird;

14.

weist auf das Engagement der WTO für KKMU hin und weist darauf hin, dass KKMU einen wesentlichen Teil der Weltwirtschaft ausmachen und über ungenutztes Potenzial in globalen Wertschöpfungsketten verfügen; fordert die Mitglieder nachdrücklich auf, weiterhin Lösungen zu finden, die KKMU helfen, ihre Beteiligung am Welthandel zu erhöhen, und dabei ihre spezifischen Bedürfnisse zu berücksichtigen;

15.

ist der Ansicht, dass die Ergebnisse der 13. WTO-Ministerkonferenz eine handlungsbasierte Agenda für die Handelspolitik zur Unterstützung der Ziele für nachhaltige Entwicklung bis 2030 und des Übereinkommens von Paris umfassen sollten; fordert die WTO-Mitglieder nachdrücklich auf, alle möglichen Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, um zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen im Einklang mit dem UNFCCC und der abschließenden Erklärung der COP28 beizutragen, die Angleichung an das Übereinkommen von Paris und die Klimaneutralität sowie die Zusammenarbeit innerhalb der WTO bei im Inland ergriffenen Maßnahmen zu verbessern; begrüßt die konstruktiven Diskussionen, die im Rahmen der plurilateralen Initiativen für die Reform von Subventionen für fossile Brennstoffe, des Dialogs über Kunststoffverschmutzung und der strukturierten Gespräche über Handel und ökologische Nachhaltigkeit (TESSD) stattfanden; fordert die Wiederaufnahme der Verhandlungen über das Abkommen über den Handel mit Umweltschutzgütern; bestärkt die WTO darin, den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den WTO-Mitgliedern in Methoden für die Bepreisung von CO2-Emissionen zu fördern; betont, dass die Gespräche über Waren und Dienstleistungen, einschließlich der Verarbeitungs- und Produktionsmethoden, die zur Bewältigung der Umwelt- und Klimaherausforderungen beitragen, vorangetrieben werden müssen; weist darauf hin, dass alle einseitigen Maßnahmen der Mitglieder den WTO-Regeln entsprechen müssen und dass der Beschluss, GATT-Ausnahmeregelungen anzuwenden, sorgfältig geprüft werden muss; fordert die EU nachdrücklich auf, das Bewusstsein für ihre Nachhaltigkeitsvorschriften wie die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen, das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) und die Verordnung über Entwaldung zu schärfen und die Gründe dafür zu erläutern, um sicherzustellen, dass sie als echter und nichtdiskriminierender Versuch, einen Beitrag zur Verwirklichung der globalen Umweltziele zu leisten und den Handel nachhaltiger zu gestalten, einschließlich indem mehr praktische Informationen über die Anwendung von Regelungen in der Praxis bereitgestellt werden, anerkannt werden; begrüßt den ersten „Handelstag“ bei der COP28 sowie die historische Errungenschaft der COP, sich von fossilen Brennstoffen abzuwenden; erwartet, dass sich die COP-Entscheidung in der Arbeit der WTO widerspiegelt;

16.

bekräftigt, dass zwischen der Gleichstellung der Geschlechter und einer inklusiven Entwicklung Zusammenhänge bestehen, und betont, dass die Stärkung der Stellung der Frauen in der Gesellschaft von zentraler Bedeutung ist, wenn es darum geht, Armut zu beseitigen, und dass gleichzeitig die Beseitigung von Hindernissen für die Teilhabe von Frauen am Handel und die Bewältigung der negativen Auswirkungen der derzeitigen Handelsregeln auf Frauen in ihren verschiedenen Rollen im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung ein entscheidender Faktor ist; ruft alle WTO-Mitglieder auf, die Erklärung von Buenos Aires aus dem Jahr 2017 zum Thema Handel und Stärkung der wirtschaftlichen Stellung der Frau zu unterzeichnen, und fordert die Unterzeichner auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen; begrüßt die Einrichtung der informellen Arbeitsgruppe der WTO zu Handel und Gleichstellung; beglückwünscht die WTO zur Organisation des Welthandelskongresses für Gleichstellungsfragen im Dezember 2022, der ersten internationalen Forschungskonferenz zu Handel und Gleichstellung;

17.

nimmt zur Kenntnis, dass die WTO-Mitglieder vereinbart haben, zu erörtern, den Geltungsbereich des TRIPS-Beschlusses auf COVID-19-Diagnostika und -Therapeutika auszudehnen; fordert die WTO-Mitglieder auf, bis zur 13. WTO-Ministerkonferenz einen Beschluss zu fassen und dabei die Anreize für Innovationen im Auge zu behalten; fordert die WTO-Mitglieder auf, ihre nationalen Gesetze und Strategien zu überprüfen, um die vollständige Eingliederung aller relevanten Flexibilitätsregelungen für das geistige Eigentum sicherzustellen, sodass der Zugang zu medizinischen Produkten geschützt ist;

18.

fordert die Kommission und den Rat auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Europäische Parlament weiterhin eng in die Vorbereitungen der 13. WTO-Ministerkonferenz eingebunden sowie während der Ministerkonferenz 2024 zeitnah auf den neusten Stand gebracht und konsultiert wird;

19.

fordert die WTO-Mitglieder auf, für demokratische Legitimität und Transparenz zu sorgen, indem die parlamentarische Dimension der WTO und die parlamentarische Konferenz gestärkt werden; würdigt die wichtige Arbeit der gemeinsamen parlamentarischen Konferenz des Europäischen Parlaments und der Interparlamentarischen Union (IPU) zur WTO; betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass Abgeordnete besseren Zugang zu allen Handelsverhandlungen haben und bei der Formulierung und Umsetzung von WTO-Beschlüssen einbezogen werden; legt den Entscheidungsträgern nahe, eine Neupositionierung des Handels zu unterstützen, sodass Handel als Wegbereiter statt als Hindernis für die Umsetzung der Nachhaltigkeit, Sicherheit und Inklusivität gesehen wird;

20.

fordert die WTO-Mitglieder auf, den Austausch mit allen Akteuren, auch mit der Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden, zu vertiefen und enger mit anderen internationalen Organisationen wie der Internationalen Arbeitsorganisation und im weiteren Sinne dem System der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten; erwartet, dass Entscheidungsträger auf jeder Ebene mehr über die Vorteile eines regelbasierten Handels kommunizieren;

21.

beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Generaldirektorin der WTO und der Interparlamentarischen Union zu übermitteln.

(1)  Ministererklärung von Doha (WT/MIN(01)/DEC/1) vom 14. November 2001.

(2)   ABl. C 224 vom 8.6.2022, S. 89.

(3)   ABl. C 363 vom 28.10.2020, S. 113.

(4)   ABl. C 232 vom 16.6.2021, S. 62.

(5)   https://www.europarl.europa.eu/cmsdata/158345/outcome_document-final-e.pdf

(6)   https://www.europarl.europa.eu/cmsdata/231517/2017_PCWTO_outcome_EN.pdf.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6342/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)