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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2024/6309 |
24.10.2024 |
Stellenausschreibung zur Erstellung einer Reserveliste
Verwaltungsdirektor (m/w)
(C/2024/6309)
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Stellenbezeichnung: |
Verwaltungsdirektor (m/w) |
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Referenznummer: |
EPPO/2024/AD/019 |
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Art des Vertrags: |
Bediensteter auf Zeit (Erstvertrag mit einer Dauer von 4 Jahren, einmalig verlängerbar um höchstens 4 Jahre), Vollzeit, Gleitzeitregelung |
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Funktions-/Besoldungsgruppe: |
AD 14 |
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Gehalt: |
Monatliches Mindestgrundgehalt 17 237,05 EUR und Zusatzleistungen; siehe weitere Informationen unten |
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Ort der dienstlichen Verwendung: |
LUXEMBURG, hybride Arbeitsmodalitäten verfügbar |
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Bewerbungsschluss: |
25.November 2024, 23.59 Uhr (MEZ) |
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) sucht geeignete Bewerber für die Stelle eines Verwaltungsdirektors mit nachgewiesener Berufserfahrung in der Bereitstellung hochwertiger administrativer Unterstützung für große Organisationen.
Der Verwaltungsdirektor wird vom Kollegium der EUStA aus einer vom Europäischen Generalstaatsanwalt vorgeschlagenen Liste erfolgreicher Bewerber ernannt.
Der Verwaltungsdirektor ist der gesetzliche Vertreter der EUStA für Verwaltungs- und Haushaltszwecke und führt den Haushaltsplan der EUStA als Anweisungsbefugter aus.
Wenn Sie daran interessiert sind, Teil einer florierenden multikulturellen Organisation zu sein, besuchen Sie unsere Website (1). Dort finden Sie weitere Informationen über unsere Aktivitäten, Karrieremöglichkeiten bei der EUStA und das Leben und Arbeiten in Luxemburg.
1. IHRE AUFGABEN UND VERANTWORTLICHKEITEN
Der Verwaltungsdirektor übt sein Amt unabhängig aus, holt keine Weisungen von Regierungen oder sonstigen Stellen ein und nimmt auch keine Weisungen von diesen entgegen.
Der Verwaltungsdirektors nimmt u. a. die folgenden Aufgaben wahr:
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Führung der laufenden Geschäfte der EUStA und die Personalverwaltung; |
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Durchführung der vom Europäischen Generalstaatsanwalt und vom Kollegium gefassten Beschlüsse; |
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Ausarbeitung von Entscheidungen und Strategien zur Gewährleistung einer effizienten Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Personal, Finanzen und Beschaffung, Sicherheit und digitale Dienste; |
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Erstellung eines Vorschlags für das jährliche und das mehrjährige Programmdokument, den er dem Europäischen Generalstaatsanwalt vorlegt; |
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Umsetzung des jährlichen und des mehrjährigen Programmdokuments und die Berichterstattung darüber an das Kollegium; |
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Erstellung der die Verwaltung und den Haushalt betreffenden Teile des Jahresberichts der EUStA über ihre Tätigkeiten; |
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Ausarbeitung eines Aktionsplans als Folgemaßnahme zu den Schlussfolgerungen interner oder externer Prüfberichte, Bewertungen und Ermittlungen, zu denen auch diejenigen des Europäischen Datenschutzbeauftragten und des OLAF zählen; Umsetzung der Empfehlungen, die sich aus den Bemerkungen ergeben, und Berichterstattung an die Auditstellen und das Kollegium; |
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Umsetzung der internen Strategien der EUStA in den Bereichen Betrugsbekämpfung, interne Kontrolle und Risikomanagement und regelmäßige Berichterstattung an das Kollegium; |
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Erstellung des konsolidierten jährlichen Tätigkeitsberichts der EUStA, einschließlich seiner Zuverlässigkeitserklärung für die rechtmäßige und ordnungsgemäße Verwendung der Haushaltsmittel der EUStA, und Vorlage dieses Berichts an den Europäischen Generalstaatsanwalt und das Kollegium zur Annahme; |
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Ausführung der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans gemäß den Finanzvorschriften der EUStA und dem Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung in eigener Verantwortung und im Rahmen der bewilligten Mittel; Erstellung eines Vorschlags für den Entwurf der für die EUStA geltenden Finanzregelung und die Übermittlung des Vorschlags an den Europäischen Generalstaatsanwalt; |
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erforderliche verwaltungstechnische Unterstützung zur Erleichterung der operativen Arbeit der EUStA; |
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Unterstützung des Europäischen Generalstaatsanwalts und der Stellvertreter des Europäischen Generalstaatsanwalts bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. |
2. GRUNDLEGENDE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Um als Bewerber zugelassen zu werden müssen Sie bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist jede der folgenden grundlegenden Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen über folgendes Bildungsniveau verfügen, entweder:
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ein Bildungsniveau, das einem durch ein Zeugnis bescheinigten abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier (4) Jahren entspricht, sowie eine nach dem Studienabschluss erworbene angemessene Berufserfahrung von mindestens fünfzehn (15) Jahren; oder |
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ein Bildungsniveau, das einem durch ein Zeugnis bescheinigten abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei (3) Jahren entspricht, sowie eine nach dem Studienabschluss erworbene angemessene Berufserfahrung von mindestens sechzehn (16) Jahren. |
Weitere Voraussetzungen:
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Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen und im Besitz aller bürgerlichen Ehrenrechte sein; |
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sie müssen ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein; |
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sie müssen den für die Ausübung der angestrebten Tätigkeit erforderlichen sittlichen Anforderungen genügen; (2) |
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sie müssen die für die Wahrnehmung Ihrer Aufgaben erforderliche körperliche Eignung besitzen (3) und nachweisen, dass Sie gründliche Kenntnisse in einer der Amtssprachen der EU (4) und ausreichende Kenntnisse in einer weiteren Amtssprache der EU in dem Umfang besitzen, in dem dies für die Wahrnehmung Ihrer Aufgaben erforderlich ist. |
3. AUSWAHLKRITERIEN
Die folgenden Erfahrungen und Kompetenzen werden in den verschiedenen Phasen des Auswahlverfahrens bewertet.
Bitte beachten Sie:
Alle wesentlichen Kriterien sind obligatorisch, was bedeutet, dass sofern ein Bewerber nicht alle wesentlichen Kriterien erfüllt, die Bewerbung nicht weiter geprüft wird.
Sie müssen im Bewerbungsformular anhand konkreter Beispiele darlegen, wie sie sowohl die wesentlichen als auch die wünschenswerten Anforderungen erfüllen.
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Wesentliche Anforderungen:
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Wünschenswerte Anforderungen:
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Soziale Kompetenzen:
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4. IHR GEHALT UND WEITERE LEISTUNGEN
Dem erfolgreichen Bewerber wird ein Vertrag als Bediensteter auf Zeit gemäß Artikel 2 Buchstabe a der BBSB für einen Anfangszeitraum von vier (4) Jahren, einmalig verlängerbar um höchstens vier (4) Jahre, angeboten.
Der erfolgreiche Bewerber, dem ein Beschäftigungsvertrag angeboten wird, wird bei Dienstantritt je nach Dauer der Berufserfahrung in die Dienstaltersstufe 1 oder 2 der Funktionsgruppe Administration (AD), Besoldungsgruppe 14 eingestuft. Das monatliche Grundgehalt der Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14, beträgt derzeit 17 237,05 EUR (Dienstaltersstufe 1).
Der voraussichtliche Beschäftigungsbeginn ist der 1. März 2025.
Zusätzlich zum Grundgehalt können folgende Leistungen gewährt werden:
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Zusätzliche Sonderzulagen (z. B. Auslandszulage, Haushaltszulage, Zulage für unterhaltsberechtigtes Kind, Einrichtungsbeihilfe), je nach familiärer Situation und Herkunftsort der betreffenden Person; |
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flexible Arbeitsregelungen (z. B. flexible Arbeitszeiten, Telearbeit); |
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Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten; |
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Anspruch auf mindestens 24 Tage Jahresurlaub; |
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Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsurlaub sowie Elternzeit unter bestimmten Bedingungen; |
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Zugehörigkeit zum Kranken- und Arbeitslosenversicherungssystem, das weltweit Zugang zu Betreuungsleistungen ermöglicht; |
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Ruhegehaltsansprüche im öffentlichen Dienst der EU nach 10 Dienstjahren; |
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Möglichkeiten für die Laufbahnentwicklung von Führungskräften im öffentlichen Dienst der EU. |
Das Gehalt unterliegt einer Gemeinschaftssteuer, die an der Quelle einbehalten wird, und die Bediensteten sind von nationalen Steuern befreit.
Die Einzelheiten des gesamten Vergütungspakets sind den Artikeln 62 bis 70 und Anhang VII des Statuts der Beamten der Europäischen Union (6) zu entnehmen.
5. EINREICHUNG VON BEWERBUNGEN
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1. |
Laden Sie das EUStA-Bewerbungsformular herunter und füllen Sie es aus — es ist verfügbar auf unserer Website: https://www.eppo.europa.eu/how-to-apply. |
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2. |
Speichern Sie Ihr ausgefülltes Formular wie folgt:
NACHNAME_Vorname_Referenznummer |
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3. |
Senden Sie das ausgefüllte EUStA-Bewerbungsformular im PDF-Format bis zum 25. November 2024, 23.59 Uhr (MEZ) an unser Auswahl- und Einstellungsteam eu-eppo-recruitment@ec.europa.eu. |
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4. |
Bitte geben Sie in der Betreffzeile der E-Mail die Referenznummer dieser Stellenausschreibung an, gefolgt von Ihrem Nachnamen (Betreff: Referenznummer_NACHNAME).
Bitte beachten Sie, dass die Auswahlliste bis zum 31.12.2026 gültig ist und verlängert werden kann. |
(1) https://www.eppo.europa.eu/en.
(2) Bei erfolgreicher Bewerbung werden Sie aufgefordert, vor der Einstellung eine förmliche Bescheinigung der zuständigen Behörden vorzulegen, aus der hervorgeht, dass Sie nicht vorbestraft sind.
(3) Vor der Einstellung muss sich der erfolgreiche Bewerber einer Untersuchung in einer der medizinischen Einrichtungen der EU-Organe unterziehen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen von Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe d der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der EU (BBSB) erfüllt sind.
(4) Die Amtssprachen der Europäischen Union sind: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.
(5) Vgl. Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen: https://europass.europa.eu/de/common-european-framework-reference-language-skills.
(6) Statut der Beamten der Europäischen Union und Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, festgelegt durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1), konsolidierter Text kann hier abgerufen werden: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A01962R0031-20240101.
ANHANG
1. Bewerbungsverfahren
Ausführliche Hinweise zur Bewerbung finden Sie in der Stellenbeschreibung unter „Ihre Aufgaben und Zuständigkeiten“.
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Zulässigkeit: Die Bewerber müssen vor der Einreichung ihrer Bewerbung sorgfältig prüfen, ob sie alle Zulassungskriterien erfüllen, insbesondere in Bezug auf die geforderten Abschlüsse und Berufserfahrungen sowie ihre Sprachkenntnisse. |
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Sicherheitsüberprüfung: Der Bewerber muss entweder über eine gültige Sicherheitsermächtigung bis zum Geheimhaltungsgrad „SECRET UE/EU SECRET“ verfügen oder bereit sein, sich dem nationalen Sicherheitsüberprüfungsverfahren zu unterziehen (um die Stelle ausüben zu dürfen). |
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Sprache: Alle Bewerbungen müssen in englischer Sprache abgefasst sein. Das Vorstellungsgespräch wird in Englisch und gegebenenfalls in einer anderen erforderlichen Sprache geführt. Englisch ist die Arbeitssprache für operative und administrative Tätigkeiten der EUStA gemäß dem Beschluss Nr. 2/2020 des Kollegiums der EUStA vom 30. September 2020 über interne Sprachenregelungen. |
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Antragsformular: Bewerbungen, die nicht unter Verwendung des EUStA-Bewerbungsformulars eingereicht werden, sowie unvollständige und/oder nicht lesbare Bewerbungen und Bewerbungen, die nicht im PDF-Format eingereicht werden, werden von der Bewertung ausgeschlossen und als nicht zulässig behandelt. |
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Berufserfahrung: Jeder beliebige Zeitraum darf nur einmal berücksichtigt werden (um angerechnet zu werden, dürfen sich die zu berücksichtigenden Jahre des Studiums bzw. der Berufserfahrung nicht mit anderen Zeiten des Studiums oder der Berufserfahrung überschneiden. Wenn der Bewerber beispielsweise eine Vollzeitstelle hatte und abends und an Wochenenden eine freiberufliche Beratertätigkeit ausübte, wird die für die letztgenannte Tätigkeit aufgewendete Zeit nicht auf diesen Zeitraum angerechnet). Teilzeitarbeitserfahrung wird im Verhältnis zum Prozentsatz der geleisteten Vollzeitarbeitsstunden gezählt; daher werden die Bewerber gebeten, den prozentualen Anteil der Teilzeitbeschäftigung anzugeben. Die allgemeine Wehrpflicht bzw. der entsprechende Zivildienst, der nach dem Erwerb der oben genannten Mindestqualifikation abgeleistet wurde, wird als Berufserfahrung angerechnet, sofern dies anhand eines amtlichen Dokuments nachgewiesen wird. Freiberufliche oder selbstständige Bewerber müssen entweder eine Bescheinigung über die Ausübung der Tätigkeit (oder eine gleichwertige Bescheinigung) oder eine Kopie des Eintrags in das zuständige Handelsregister oder ein anderes amtliches Dokument (etwa eine Steuererklärung) vorlegen, aus dem eindeutig die Dauer der entsprechenden Berufserfahrung hervorgeht. |
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Bildung: Es werden nur Qualifikationen berücksichtigt, die in den EU-Mitgliedstaaten erworben oder von den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten als gleichwertig anerkannt wurden. Bewerber, die niedrigere Abschlüsse von außerhalb der EU (z. B. Bachelor-Abschlüsse) zusammen mit höheren Abschlüssen einer Universität eines EU-Mitgliedstaats (z. B. Master-Abschlüsse) besitzen, benötigen möglicherweise keine Anerkennung ihrer niedrigeren Abschlüsse. Im Vereinigten Königreich erworbene Abschlüsse, die vor dem 31.12.2020 ausgestellt wurden, können auch ohne Gleichwertigkeitsnachweis anerkannt werden. Für Abschlüsse, die in Nicht-EU-Ländern erworben wurden, ist eine NARIC-Anerkennung erforderlich. Promotionszeiten können nur dann als Berufserfahrung angerechnet werden, wenn die Bewerber während der gesamten Dauer ihres Promotionsprogramms ein Stipendium oder ein Gehalt erhalten haben, wobei die Höchstdauer der Anerkennung drei Jahre beträgt, und wenn das Programm bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgreich abgeschlossen worden ist. |
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Weitere Unterlagen: Unterlagen wie z. B. beglaubigte Kopien der Abschlüsse/Zeugnisse, Referenzen und Nachweise der Berufserfahrung usw. sind nicht zu diesem Zeitpunkt, sondern erst in einer späteren Phase des Verfahrens auf Verlangen der EUStA einzureichen. |
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Bewerbungsfrist: Nach Bewerbungsschluss eingegangene Bewerbungen werden von der EUStA nicht berücksichtigt. Bewerbern wird nachdrücklich empfohlen, mit der Einreichung ihrer Bewerbung nicht bis zum letzten Tag zu warten, da eine Überlastung der Leitungen oder eine Störung der Internet-Verbindung zu Übermittlungsproblemen führen können. Die EUStA kann nicht für Verzögerungen verantwortlich gemacht werden, die auf solche Probleme zurückzuführen sind. Bitte beachten Sie: Aufgrund der hohen Zahl von Bewerbungen, die in allen Auswahlverfahren eingegangen sind, werden nur die für ein Vorstellungsgespräch ausgewählten Bewerber kontaktiert. Alle Bewerber werden informiert, wenn ein Verfahren abgeschlossen ist. |
2. Auswahlverfahren
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1. |
Bewertung der Bewerbungen: Der Auswahlausschuss, in dem der Europäische Generalstaatsanwalt den Vorsitz führt, prüft die Bewerbungen der Bewerber anhand der Zulassungs- und Auswahlkriterien. |
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2. |
Vorstellungsgespräche und schriftliche Prüfungen: Die am besten geeigneten Bewerber, die dem gesuchten Profil am ehesten entsprechen und bei der Bewertung der Bewerbungen mindestens 60 % der Punkte erreicht haben, werden zu einem Vorstellungsgespräch mit dem Auswahlausschuss und zu einer schriftlichen Prüfung eingeladen. |
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3. |
Auswahlliste: Der Auswahlausschuss schlägt eine Liste angemessen qualifizierter Bewerber vor, die in eine Auswahlliste aufgenommen werden sollen, erstellt eine Rangfolge dieser Bewerber nach Präferenz und übermittelt diese Auswahlliste zusammen mit den entsprechenden Bewertungen dem Kollegium der EUStA. |
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4. |
Zweites Vorstellungsgespräch und Assessment Center: Die Bewerber auf der Auswahlliste können zu einem zweiten Gespräch vor dem Kollegium eingeladen werden. Sie können ferner gebeten werden, sich einer Prüfung in einem Assessment Center zu unterziehen. Dem Bewerber, der durch die Entscheidung des Kollegiums ausgewählt wurde, wird eine Stelle angeboten. |
Gemäß den Artikeln 11 und 11a des Statuts sowie gemäß Artikel 11 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) muss der erfolgreiche Bewerber vor der Einstellung eine Interessenerklärung abgeben.
Die Anstellungsbehörde der EUStA prüft, ob der erfolgreiche Bewerber ein persönliches Interesse hat, das seine Unabhängigkeit beeinträchtigen kann, oder ob ein sonstiger Interessenkonflikt in Bezug auf die angebotene Stelle besteht, und ergreift dementsprechend geeignete Maßnahmen.
Alle Anträge werden fair behandelt. Die Bewerber werden auf der Grundlage ihrer Qualifikationen und unter strikter Einhaltung des Grundsatzes der Chancengleichheit bewertet, um die bestmögliche Übereinstimmung zwischen dem Profil des Bewerbers und den Anforderungen der Stelle zu gewährleisten.
Den Bewerbern ist es strikt untersagt, im Zusammenhang mit diesem Auswahlverfahren direkt oder indirekt mit dem Auswahlausschuss Kontakt aufzunehmen. Die Anstellungsbehörde behält sich das Recht vor, Bewerber vom Auswahlverfahren auszuschließen, die diese Anweisung missachten.
3. Chancengleichheit
Die EUStA verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ohne jegliche Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung.
4. Datenschutzhinweis
Die EUStA verarbeitet die personenbezogenen Daten, die von den Bewerbern als Teil des Bewerbungsformulars und in allen eingereichten Unterlagen in jeder Phase des Auswahl- und Einstellungsverfahrens sowie in der diesbezüglichen Kommunikation übermittelt werden. Zweck dieser Verarbeitung ist die Beurteilung der Eignung von Bewerbern für eine Stelle bei der EUStA und die Verwaltung der Unterlagen im Zusammenhang mit der Auswahl und/oder Einstellung. Dies umfasst auch die Verarbeitung der übermittelten Daten für damit verbundene administrative Aspekte, wie z. B. finanzielle Erstattungen, Berechnung von Ansprüchen usw.
Im Rahmen dieser Verarbeitung werden die personenbezogenen Daten ausgewählten Mitarbeitern der Personalabteilung, der Finanz- und Beschaffungsabteilung und im Falle von Einsprüchen oder Beschwerden dem Juristischen Dienst zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird sie den Mitgliedern des Auswahlausschusses, der Anstellungsbehörde und den jeweiligen unterstützenden Bediensteten zugänglich gemacht. Schließlich kann sie im Zusammenhang mit und zum Zweck von Prüfungen, Inspektionen und internen Ermittlungen auch mit anderen Parteien geteilt werden, sei es mit internen Behörden oder durch Aufsichtsbehörden.
Die zu diesem Zweck erhobenen personenbezogenen Daten werden nicht länger als drei (3) Jahre nach der finanziellen Entlastung für das Jahr, in dem die Einstellung abgeschlossen wurde, aufbewahrt, um den Prüfpflichten nachzukommen, es sei denn, laufende Gerichtsverfahren, Untersuchungen oder Prüfungen erfordern ihre weitere Aufbewahrung. Führte das Verfahren zur Beschäftigung eines Bewerbers, werden einige der darin enthaltenen Unterlagen und personenbezogenen Daten in die Personalakte übertragen und unterliegen der dafür geltenden Regelung.
Die Verarbeitung ist erforderlich, um geeignete Bewerber für die Besetzung freier Stellen bei der EUStA auszuwählen und einzustellen und ihr somit die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen. Die Rechtsgrundlage, die derzeit umgesetzt wird und für das Auswahl- und Einstellungsverfahren der EUStA verbindlich ist, sind das Statut der Beamten der Europäischen Union und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union sowie deren Durchführungsbestimmungen. Der für diese Verarbeitung administrativer personenbezogener Daten geltende Rechtsrahmen für Datenschutzzwecke ist die Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (1).
Der Bewerber hat das Recht, jederzeit Auskunft über seine personenbezogenen Daten sowie deren Berichtigung, Einschränkung oder Löschung zu verlangen. Um diese Rechte auszuüben, Unterstützung bei der Ausübung dieser Rechte zu beantragen, Fragen dazu zu stellen oder eine Beschwerde einzureichen, können sie sich an den für die Verarbeitung der Daten Verantwortlichen oder den Datenschutzbeauftragten der EUStA wenden. Sie haben auch das Recht, sich an den Europäischen Datenschutzbeauftragten zu wenden, um eine Beschwerde einzureichen.
Bei dem für die Verarbeitung Verantwortlichen handelt es sich um die EUStA, die für dieses vom Leiter der Personalabteilung koordinierte Verfahren per E-Mail unter EU-EPPO-RECRUITMENT@ec.europa.eu kontaktiert werden kann.
Der Datenschutzbeauftragte kann unter EPPO-DPO@eppo.europa.eu kontaktiert werden.
An den Europäischen Datenschutzbeauftragte können Sie sich unter edps@edps.europa.eu wenden.
5. Beschwerden
Bewerber, die der Ansicht sind, dass ihre Interessen durch eine Entscheidung im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren verletzt wurden, können innerhalb der vorgesehenen Frist eine Verwaltungsbeschwerde gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union bei folgender Anschrift einreichen:
Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA)
An die Anstellungsbehörde (das Kollegium) über den Europäischen Generalstaatsanwalt als Vorsitzender des Kollegiums,
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EPPO/2024/AD/019 — Administrative Director |
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11, Avenue John F. Kennedy |
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L-1855 Luxembourg |
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LUXEMBOURG |
E-Mail: eppo-executiveoffice@eppo.europa.eu
Die Beschwerde muss innerhalb von drei (3) Monaten eingelegt werden. Die zwingende Frist für die Einleitung eines solchen Verfahrens beginnt zu dem Zeitpunkt der Mitteilung der den Bewerber beschwerenden Maßnahme.
(1) Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39.)
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6309/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)