|
Amtsblatt |
DE Reihe C |
|
C/2024/6226 |
28.10.2024 |
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 12. September 2024 (Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado Contencioso-Administrativo de Barcelona – Spanien) – Sagrario, Joaquín, Prudencio/Subdelegación del Gobierno en Barcelona
(Rechtssache C-63/23, Sagrario) (1)
(Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Einwanderungspolitik - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Art. 16 Abs. 3 - Verweigerung der Verlängerung des Aufenthaltstitels des Zusammenführenden - Folgen - Verweigerung der Verlängerung des Aufenthaltstitels von Familienangehörigen - Von ihnen nicht zu vertretender Grund - Vorhandensein minderjähriger Kinder - Art. 15 Abs. 3 - Voraussetzungen für die Gewährung eines eigenen Aufenthaltstitels - Ausdruck „besonders schwierige Umstände“ - Bedeutung - Art. 17 - Individualisierte Prüfung - Anspruch auf rechtliches Gehör)
(C/2024/6226)
Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Juzgado Contencioso-Administrativo de Barcelona
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Sagrario, Joaquín, Prudencio
Beklagte: Subdelegación del Gobierno en Barcelona
Tenor
|
1. |
Art. 15 Abs. 3 Satz 2 der Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung ist dahin auszulegen, dass er einer mitgliedstaatlichen Regelung nicht entgegensteht, in der nicht vorgesehen ist, dass die zuständige nationale Behörde, gestützt auf das Vorliegen „besonders schwierige[r] Umstände“ im Sinne dieser Bestimmung, Familienangehörigen eines Zusammenführenden einen eigenen Aufenthaltstitel gewähren muss, wenn sie ihren Aufenthaltstitel aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen verloren haben oder sich minderjährige Kinder unter ihnen befinden. |
|
2. |
Art. 17 der Richtlinie 2003/86 ist dahin auszulegen, dass er einer mitgliedstaatlichen Regelung entgegensteht, die es der zuständigen nationalen Behörde gestattet, eine Entscheidung zu erlassen, mit der die Verlängerung des Aufenthaltstitels, der Familienangehörigen eines Zusammenführenden erteilt wurde, verweigert wird, ohne zuvor eine individualisierte Prüfung ihrer Situation und eine Anhörung vorgenommen zu haben. Betrifft diese Entscheidung ein minderjähriges Kind, müssen die Mitgliedstaaten alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, damit dieses Kind eine seinem Alter oder seiner Reife entsprechende echte und wirksame Möglichkeit hat, gehört zu werden. |
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6226/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)