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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/6155

9.10.2024

Mitteilung an die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2019/1720 des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2024/2665 des Rates, und der Verordnung (EU) 2019/1716 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung 2024/2672 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua unterliegen

(C/2024/6155)

Die betroffenen Personen werden gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) auf folgende Informationen hingewiesen:

Rechtsgrundlagen für diese Verarbeitung sind der Beschluss (GASP) 2019/1720 des Rates (2), geändert durch den Beschluss (GASP) 2024/2665 des Rates (3), und die Verordnung (EU) 2019/1716 des Rates (4), durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2672 des Rates (5), über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua.

Der für diese Verarbeitung Verantwortliche ist der Rat der Europäischen Union, vertreten durch den Generaldirektor der Generaldirektion Außenbeziehungen (RELEX) des Generalsekretariats des Rates, und die mit der Verarbeitung betraute Stelle ist das Referat RELEX.1, das unter folgender Anschrift kontaktiert werden kann:

Rat der Europäischen Union

Generalsekretariat

RELEX.1

Rue de la Loi/Wetstraat 175

1048 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu

Der Datenschutzbeauftragte des Generalsekretariats des Rates kann folgendermaßen kontaktiert werden:

Datenschutzbeauftragter

data.protection@consilium.europa.eu

Ziel der Verarbeitung ist die Erstellung und Aktualisierung der Liste der Personen, die gemäß dem Beschluss (GASP) 2019/1720, geändert durch den Beschluss (GASP) 2024/2665, und der Verordnung (EU) 2019/1716, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2672, restriktiven Maßnahmen unterliegen.

Die betroffenen Personen sind die natürlichen Personen, die die Kriterien für die Aufnahme in die Liste gemäß dem Beschluss (GASP) 2019/1720, geändert durch den Beschluss (GASP) 2024/2665, und der Verordnung (EU) 2019/1716, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2672, erfüllen.

Die erhobenen personenbezogenen Daten umfassen die zur korrekten Identifizierung der betroffenen Person erforderlichen Daten sowie die Begründung und andere mit den Gründen für die Aufnahme in die Liste zusammenhängende Daten.

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind die gemäß Artikel 29 EUV erlassenen Beschlüsse des Rates und die gemäß Artikel 215 AEUV erlassenen Verordnungen des Rates, in denen natürliche Personen (betroffene Personen) benannt und das Einfrieren von Vermögenswerten und Reisebeschränkungen angeordnet werden.

Die Verarbeitung ist erforderlich für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a im öffentlichen Interesse liegt, und für die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen aus den oben genannten Rechtsakten, denen der für die Verarbeitung Verantwortliche gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2018/1725 unterliegt.

Die Verarbeitung ist aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses gemäß Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2018/1725 erforderlich.

Der Rat kann personenbezogene Daten betroffener Personen von den Mitgliedstaaten und/oder dem Europäischen Auswärtigen Dienst erhalten. Empfänger der personenbezogenen Daten sind die Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst.

Alle personenbezogenen Daten, die vom Rat im Rahmen autonomer restriktiver Maßnahmen der EU verarbeitet werden, werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gespeichert, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem die betroffene Person von der Liste der Personen, deren Vermögenswerte eingefroren wurden, gestrichen wurde oder die Gültigkeit der Maßnahme abgelaufen ist, oder, wenn beim Gerichtshof Klage erhoben wird, bis ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist. Personenbezogene Daten, die in beim Rat registrierten Dokumenten enthalten sind, werden vom Rat für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2018/1725 aufbewahrt.

Der Rat muss möglicherweise personenbezogene Daten über eine betroffene Person mit einem Drittland oder einer internationalen Organisation im Zusammenhang mit der Umsetzung der VN-Benennungen durch den Rat oder im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit in Bezug auf die Politik der EU im Bereich der restriktiven Maßnahmen austauschen.

Falls weder ein Angemessenheitsbeschluss vorliegt noch geeignete Garantien bestehen, unterliegt die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation gemäß Artikel 50 der Verordnung (EU) 2018/1725 der bzw. den folgenden Bedingung(en):

die Übermittlung ist aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses erforderlich;

die Übermittlung ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der betroffenen Person erfolgt ohne automatisierte Entscheidungsfindung.

Die betroffenen Personen haben das Recht auf Information und das Recht auf Zugriff auf ihre personenbezogenen Daten. Sie haben außerdem das Recht, ihre Daten zu berichtigen und zu vervollständigen. Unter gewissen Umständen haben sie das Recht, eine Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu erwirken, oder das Recht, gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen oder eine Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen.

Betroffene Personen können diese Rechte ausüben, indem sie eine E-Mail an den für die Verarbeitung Verantwortlichen mit Kopie an den Datenschutzbeauftragten (siehe oben) senden.

Die betroffenen Personen müssen ihrem Antrag eine Kopie eines Ausweisdokuments zur Bestätigung ihrer Identität (Personalausweis oder Reisepass) beifügen. Dieses Dokument sollte eine Identifikationsnummer, das Ausstellungsland, die Gültigkeitsdauer, den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum enthalten. Alle anderen Angaben auf der Kopie des Ausweisdokuments, wie etwa das Foto oder andere persönliche Merkmale, können unkenntlich gemacht werden.

Betroffene Personen haben das Recht, gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten (edps@edps.europa.eu) einzulegen.

Es wird empfohlen, dass die betroffenen Personen zunächst den für die Verarbeitung Verantwortlichen und/oder den Datenschutzbeauftragten des Rates kontaktieren und versuchen, auf diesem Weg Abhilfe zu schaffen.


(1)   ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39.

(2)   ABl. L 262 vom 15.10.2019, S. 58.

(3)   ABl. L, 2024/2665, 9.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2665/oj.

(4)   ABl. L 262 vom 15.10.2019, S. 1.

(5)   ABl. L, 2024/2672, 9.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/2672/oj.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6155/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)