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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/6080

21.10.2024

Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 29. Juli 2024 – BG/Ministero della Difesa

(Rechtssache C-522/24, Ministero della difesa)

(C/2024/6080)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Consiglio di Stato

Parteien des Ausgangsverfahrens

Beschwerdeführer: BG

Beschwerdegegner: Ministero della difesa

Vorlagefragen

1.

Steht die Richtlinie 2000/78/EG (1) in Anbetracht der Tatsache, dass die Verwaltung es nicht für erforderlich erachtet hat, den Militärangehörigen eine Impfung gemäß Art. 206bis des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 66/10 für den konkreten Einsatz aufzuerlegen, bei der sie die Haftung für die Wirkungen des Impfstoffs übernimmt, einer Umsetzung entgegen, die das Decreto-legge Nr. 172/21 zulässt, soweit es das Decreto-legge Nr. 44/21 durch die Einführung von [Art.] 4ter Abs. [1 Buchst.] b ändert, der einem Militärangehörigen eine Impfpflicht auferlegt, die im Widerspruch zu seiner persönlichen Meinung steht, weil die Vorschrift ihn zwingt, sich freiwillig einer solchen, noch experimentellen, medizinischen Behandlung auf eigenes Risiko und Gefahr zu unterziehen, weil diese Impfung eine zusätzliche Voraussetzung dafür ist, um im selben Arbeitsumfeld arbeiten zu können wie Zivilbeschäftigte, die sich einer solchen Impfung nicht unterziehen müssen, obwohl sie Aufgaben wahrnehmen, die unter dem Gesichtspunkt ihrer Kontagiosität und Infektiosität denen der Militärangehörigen ähneln?

2.

Steh[t] Art. 2 [Abs. 2 Buchst.] b der Richtlinie 200/78/EG in Anbetracht der Tatsache, dass nach italienischen Vorschriften über den Zugang zum Arbeitsplatz u. a. in stark frequentierten Bereichen wie öffentlichen Verkehrsmitteln, Stadien und Restaurants für Arbeitnehmer, die nicht im Decreto-legge Nr. 172/21 genannt sind, eine Impfbescheinigung oder ein innerhalb von 48 Stunden durchgeführter negativer Abstrichtest als gleichwertig angesehen werden, einer Vorschrift wie der des Decreto-legge Nr. 172/21 entgegen, soweit es das Decreto-legge Nr. 44/21 durch die Einführung von [Art.] 4ter Abs. 2 [Buchst.] b ändert, der einem Militärangehörigen eine Impfpflicht auferlegt, die im Widerspruch zu seiner persönlichen Überzeugung steht, weil diese Impfung eine notwendige Voraussetzung dafür ist, um in demselben Arbeitsumfeld arbeiten zu können, in dem sich Militärangehörige befinden, die es aus ihren persönlichen Überzeugungen für angemessen erachtet haben, sich auch ohne eine Impfpflicht impfen zu lassen, auch wenn der Militärangehörige bereit und ohnehin verpflichtet ist, alle 48 Stunden einen Abstrichtest vorzulegen, der eine fehlende Infektion mit Covid nachweist?

3.

Verletzt eine Vorschrift wie das Decreto-legge Nr. 172/21, das das Decreto-legge Nr. 44/21 ergänzt, das mit Art. 4ter Abs. 3 einen Beschäftigten, der wegen Verletzung der Impfpflicht freigestellt wird, daran hindert, rechtmäßig den Unterhalt für seine Familie zu bestreiten und für den Schutz und die Fürsorge zu sorgen, die für das Wohlergehen seiner minderjährigen Töchter notwendig sind, die Art. 1 und 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union?


(1)  Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. 2000, L 303, S. 16).


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6080/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)