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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/5849

7.10.2024

Klage, eingereicht am 24. August 2024 – EV u. a./Rat

(Rechtssache T-446/24)

(C/2024/5849)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: EV, EW, EY (vertreten durch Rechtsanwältin H. over de Linden)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Die Kläger beantragen,

Art. 3 ea Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EU) 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (1) (im Folgenden: angefochtene Verordnung), und Art. 4ha Abs. 3 Buchst. a des Beschlusses (GASP) 2024/1744 des Rates vom 24. Juni 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (2) (im Folgenden: angefochtener Beschluss), für nichtig zu erklären, soweit sie die Hinzufügung von Nachbildungen von historischen Schiffen zu den bestehenden Artikeln der angefochtenen Rechtsakte betreffen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:

1.

Erster Klagegrund: Verstoß gegen das wesentliche Verfahrenserfordernis der Begründungspflicht.

2.

Zweiter Klagegrund: Offensichtlicher Beurteilungsfehler und Fehlen einer soliden Tatsachengrundlage.

3.

Dritter Klagegrund: Rechtswidrigkeit.

4.

Vierter Klagegrund: Verstoß gegen Eigentumsrechte und Verletzung des Rufs der Kläger.

5.

Fünfter Klagegrund: Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

6.

Sechter Klagegrund: Verstoß gegen die unternehmerische Freiheit.

7.

Siebter Klagegrund: Verstoß gegen das Recht auf gute Verwaltung und Verstoß gegen das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und auf ein faires Verfahren.


(1)  ABl. L, 2024/1745.

(2)  ABl. L, 2024/1744.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5849/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)