Amtsblatt |
DE Reihe C |
C/2024/5849 |
7.10.2024 |
Klage, eingereicht am 24. August 2024 – EV u. a./Rat
(Rechtssache T-446/24)
(C/2024/5849)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: EV, EW, EY (vertreten durch Rechtsanwältin H. over de Linden)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Kläger beantragen,
— |
Art. 3 ea Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EU) 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (1) (im Folgenden: angefochtene Verordnung), und Art. 4ha Abs. 3 Buchst. a des Beschlusses (GASP) 2024/1744 des Rates vom 24. Juni 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (2) (im Folgenden: angefochtener Beschluss), für nichtig zu erklären, soweit sie die Hinzufügung von Nachbildungen von historischen Schiffen zu den bestehenden Artikeln der angefochtenen Rechtsakte betreffen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:
1. |
Erster Klagegrund: Verstoß gegen das wesentliche Verfahrenserfordernis der Begründungspflicht. |
2. |
Zweiter Klagegrund: Offensichtlicher Beurteilungsfehler und Fehlen einer soliden Tatsachengrundlage. |
3. |
Dritter Klagegrund: Rechtswidrigkeit. |
4. |
Vierter Klagegrund: Verstoß gegen Eigentumsrechte und Verletzung des Rufs der Kläger. |
5. |
Fünfter Klagegrund: Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. |
6. |
Sechter Klagegrund: Verstoß gegen die unternehmerische Freiheit. |
7. |
Siebter Klagegrund: Verstoß gegen das Recht auf gute Verwaltung und Verstoß gegen das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und auf ein faires Verfahren. |
(1) ABl. L, 2024/1745.
(2) ABl. L, 2024/1744.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5849/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)