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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2024/5367 |
17.9.2024 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Eine resiliente Wasserbewirtschaftung zur Bekämpfung der Klimakrise im Rahmen des europäischen Blauen Deals
(Initiativstellungnahme)
(C/2024/5367)
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POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN (AdR),
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1. |
betont, dass Wasser als lebensnotwendiges Gut zur Erhaltung der menschlichen Gesundheit, der Lebensmittelproduktion und der Ökosysteme sowie zur Klimaregulierung beiträgt, jedoch durch zahlreiche Probleme, wie die Verschmutzung durch Industriechemikalien, Pestizide, Nährstoffe, Arzneimittel und Kunststoffe sowie Unterwasserlärm, Rohstoffgewinnung und Abfall, und die tiefgreifenden Auswirkungen des Klimawandels bedroht ist; unterstreicht, dass Wasserknappheit nicht nur als natürliches Phänomen, sondern auch als Folge einer anhaltenden und weit verbreiteten unsachgemäßen Bewirtschaftung von Wasserressourcen betrachtet werden sollte; unterstreicht, dass die heutigen Wasserbewirtschaftungsmethoden nicht mehr geeignet sind und überprüft werden müssen, um im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung sowie Prävention von Naturkatastrophen für ein entschiedenes Handeln und durchgreifende Maßnahmen zu sorgen; |
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2. |
weist darauf hin, dass die Wasserwirtschaft in der EU stark von Klimawandel, Landwirtschaft, Industrialisierung und Verstädterung beeinflusst wird. (1) Als miteinander verknüpfte Herausforderungen im Bereich Wasser sind unter anderem Überschwemmungen, Hochwasser, Dürren, Hitzestress, Wasserknappheit, Verschmutzung von Oberflächen- und Grundwasser, Verlust an biologischer Vielfalt in Gewässern, der Umgang mit Abwasser und Siedlungsabflüssen und der steigende Meeresspiegel zu nennen. 2019 waren 29 % der Gebiete in der EU mindestens eine Saison von Wasserstress betroffen (2); fürchtet, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften angesichts der Wasserknappheit gezwungen sein werden, Dürrenotstände auszurufen, wodurch Spannungen in lokalen Gemeinschaften und Grenzregionen geschürt werden; |
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3. |
unterstreicht die negativen Auswirkungen von Dürren, Überschwemmungen und anderen Extremwetterereignissen auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU. Dadurch wird die Umsetzung der Kohäsionspolitik der Union beeinträchtigt und die Gefahr einer Verschärfung sozialer Ungleichheiten erhöht; |
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4. |
stellt fest, dass die Herausforderungen in der Wasserwirtschaft in den nächsten Jahren und Jahrzehnten aufgrund der Folgen des Klimawandels deutlich zunehmen werden und dass die Belastungsgrenze des Planeten bei Süßwasser bereits die sicheren Grenzen überschritten hat (3); betont, dass dringend abgestimmte Eindämmungs-, Anpassungs- und Resilienzmaßnahmen in allen Bereichen ergriffen werden müssen, um die kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen auf Wohlergehen und Gesundheit, Umwelt und Wirtschaft zu verringern und unter Kontrolle zu halten; fordert, dass die Wasserwirtschaft auf langfristigen Strategien beruht und den Übergang vom Krisenmanagement zum Risikomanagement z. B. durch einen stärkeren Fokus auf nachfrage- anstatt angebotsorientierten Maßnahmen und eine Bevorzugung der Nutzung von Wasser als Trinkwasser gegenüber anderen Nutzungsformen vollziehen sollte; |
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5. |
verdeutlicht, dass eine effizientere Wassernutzung unmittelbare Auswirkungen auf den Energieverbrauch und die Bekämpfung des Klimawandels hat; unterstreicht, wie wichtig es ist, in der Gesellschaft einen intelligenten Umgang mit Wasser zu gewährleisten (Water-Smart Society), indem Maßnahmen wie die Verhinderung von Wasserleckagen und die Beseitigung von Wasserverschwendung ergriffen werden; fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zusammenzuarbeiten und sie in geeigneter Weise zu unterstützen, auch wirtschaftlich, insbesondere im Rahmen der Verflechtungen zwischen Wasser, Energie, Lebensmitteln, menschlicher Gesundheit und Ökosystemen; |
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6. |
fordert die Europäische Kommission auf, eine umfassende Wasserstrategie auszuarbeiten, mit der wasserbezogene Herausforderungen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Branchen angegangen werden und mit der das Recht auf sauberes und angemessenes Wasser für alle geschützt wird. Die derzeitige Wasserpolitik der EU ist nach wie vor uneinheitlich und von einem Silo-Denken geprägt; gebraucht wird eine ganzheitliche Strategie, bei der verschiedene Aspekte der bestehenden Wasserbewirtschaftungspolitik sektorübergreifend miteinander verknüpft werden; |
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7. |
betont, dass durch Wasser übertragene und wasserbedingte Krankheiten, Wasserverschmutzung und Wasserknappheit, die Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben und durch den Klimawandel weiter verschärft werden, bekämpft werden müssen; begrüßt den Null-Schadstoff-Aktionsplan und die (gemeinsam von der Kommission und dem Europäischen Ausschuss der Regionen betriebene) Null-Schadstoff-Plattform der Interessenträger und fordert die nächste Kommission auf, die Arbeit dieser Plattform fortzusetzen; |
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8. |
weist auf den Zusammenhang zwischen Wasser und sämtlichen Zielen für nachhaltige Entwicklung hin und begrüßt, dass die Rolle von Wasser bei der Bekämpfung des Klimawandels im Konsens der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE-Konsens) im Rahmen der COP 28 anerkannt wird; fordert die EU auf, ihre Bemühungen zur Umsetzung der Wasser-Aktionsagenda und der auf der Wasserkonferenz 2023 der Vereinten Nationen eingegangenen Verpflichtungen – insbesondere zur Verwirklichung von Nachhaltigkeitsziel Nr. 6 (sauberes Wasser und Sanitärversorgung) – fortzusetzen; fordert die Kommission auf, in diesen internationalen Foren aktiv mit dem AdR zusammenzuarbeiten; |
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9. |
macht deutlich, wie wichtig gesunde Böden für die Wasserrückhaltung und -filtration sind; fordert die Kommission und die Legislativorgane auf, Wasserrückhaltung, Wasserfilterung und Bodenfeuchtigkeit zu einer zentralen Säule des Bodengesundheitsgesetzes zu machen, wobei die Boden- und Klimabedingungen der einzelnen Gebiete berücksichtigt werden sollten; unterstreicht, dass Rückhaltebecken, Sammelsysteme und eine Umgestaltung der Oberflächenstrukturen in ländlichen und städtischen Gebieten das langsame Versickern des Niederschlags statt dessen sofortiges Abfließen in die Kanalisation ermöglichen und so dazu beitragen sollten, Überschwemmungen zu vermeiden; weist darauf hin, dass der Flächenverbrauch und die Versiegelung natürlicher Böden mithilfe von Maßnahmen begrenzt werden müssen, mit denen der Wiederverwendung von Brachflächen und leerstehenden Gebäuden gegenüber der Neuerschließung und der Nutzung unerschlossener Flächen der Vorzug gegeben wird; hebt das Potenzial von Torfmooren und gesunden Wäldern als Kohlenstoffsenken und ihre Funktion bei der Filterung von Wasser und der Eindämmung von Überschwemmungen, Dürren und Waldbränden hervor; unterstreicht, wie wichtig es ist, im Rahmen der jeweiligen Entwicklungsstrategien die Rolle zu fördern, die landwirtschaftlichen Tätigkeiten bei einer korrekten Wasserbewirtschaftung zukommt; verweist erneut auf die Rolle der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur bei der Stärkung von Synergien zwischen Eindämmungs- und Anpassungsmaßnahmen, Katastrophenvorsorge und Wiederherstellung der Natur, um die drei großen Krisen unseres Planeten – Verlust an biologischer Vielfalt, Umweltverschmutzung und Klimawandel – zu bekämpfen; |
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10. |
fordert die nächste Kommission auf, der Annahme der Initiative für Wasserresilienz unverzüglich Vorrang einzuräumen, dem Thema Wasser in ihrer kommenden Amtszeit 2024-2029 strategische Priorität zuzuweisen und Wasser in allen einschlägigen Politikbereichen der EU durchgängig zu berücksichtigen; fordert im Hinblick darauf die Ernennung eines speziellen EU-Kommissars, der für das Ressort Wasser zuständig ist, um ein sektorübergreifendes Konzept für Wasser zu überwachen und zu verankern; |
Ein europäischer Konsens für eine Wasserstrategie
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11. |
bekräftigt die Forderung des AdR nach einer Verringerung des Wasserverbrauchs, kreislauforientierten Verfahren, einschließlich der Wiederverwendung von Wasser, und einem Ansatz zur effizienten Wassernutzung in Gebäuden sowie nach einer stärkeren EU-Regulierung auf Ebene der Einzugsgebiete (4) durch strengere Maßnahmen zum Schutz der Wasserressourcen, insbesondere unterirdischer Wasserressourcen von höherer Qualität; erinnert an die Empfehlungen des AdR aus dem Jahr 2016 zur Schaffung einer EU-Gesellschaft, die auf die intelligente Nutzung von Wasser ausgerichtet ist; (5) |
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12. |
merkt an, dass die strategische Bedeutung eines Ansatzes der EU für eine sichere Wasserversorgung und die Notwendigkeit verstärkter Maßnahmen der EU und auf globaler Ebene im Bereich Wasser vom Rat anerkannt wurden; (6) nimmt den Vorschlag mehrerer EU-Mitgliedstaaten für einen „REWaterEU“-Plan zur Kenntnis; nimmt die Entschließungen des Europäischen Parlaments zur COP 27 (7) und zur COP 28 (8) zur Kenntnis, in denen betont wird, wie wichtig die Schaffung von Gesellschaften mit intelligenter Wassernutzung ist, um die Klimaziele zu erreichen; |
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13. |
begrüßt die Arbeiten des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) und der Gruppe des Europäischen Parlaments zum Thema Wasser im Hinblick auf einen europäischen Blauen Deal, mit denen sie sich für weitreichende Anstrengungen und eine Anpassung der EU-Wasserwirtschaft einsetzen, um den Bedarf frühzeitig zu erkennen, die Wasserressourcen zu schützen und wasserbezogene Risiken mithilfe eines Aktionsplans zu bewältigen; (9) |
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14. |
bedauert die Verzögerungen bei der Annahme der EU-Initiative für Wasserresilienz und fordert die Kommission nachdrücklich auf, wirksam mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Wirtschaftsakteuren und zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenzuarbeiten, um den Weg für eine ehrgeizige und ganzheitliche europäische Wasserstrategie zu ebnen und das Thema Wasser durch konkrete Maßnahmen und einen klaren Zeitplan durchgängig in allen Politikbereichen der EU zu berücksichtigen; |
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15. |
fordert, dass im Rahmen der EU-Initiative für Wasserresilienz die geltenden Rechtsvorschriften bewertet und neue Maßnahmen für die Anpassung an den Klimawandel umgesetzt werden, um die Bedürfnisse der verschiedenen Wassernutzer mit der derzeitigen und künftigen Verfügbarkeit von Wasser in Einklang zu bringen, nicht abgestimmte Bemühungen auf nationaler und subnationaler Ebene zu vermeiden, den Wasserkreislauf wiederherzustellen und wasserbezogene Ziele in die einschlägigen bereichsspezifischen Maßnahmen und Investitionsprogramme der EU einzubeziehen; |
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16. |
fordert eine bessere Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Bereich Wasser, einschließlich einer Überarbeitung der Badegewässerrichtlinie (10), der Nitrat- und Hochwasserrichtlinie (11) und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (12), sowie eine bessere Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (13); fordert die Kommission auf, sorgfältig zu prüfen, inwiefern Wechselwirkungen zwischen den Anforderungen der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (14) und der Verpflichtung der Wasserrahmenrichtlinie zur Vermeidung von Verschlechterungen bestehen, damit für Kohärenz zwischen den beiden Rechtsakten gesorgt wird und gleichzeitig alle Anreize für die Ergreifung ordnungsgemäßer technischer Behandlungsmaßnahmen gewahrt werden; fordert die Kommission auf, erforderlichenfalls gesetzgeberisch tätig zu werden; |
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17. |
zeigt sich besorgt über die langsame Umsetzung wasserpolitischer Maßnahmen aufgrund unzureichender Finanzmittel und einer mangelhaften Einbeziehung in verschiedene Politikbereiche; fordert eine verstärkte finanzielle Unterstützung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und wasserbezogener Akteure für Investitionsausgaben und betont, dass regionale Fonds und Finanzierungsinstrumente, darunter LIFE Europa, Interreg, Horizont Europa und die Finanzinstrumente der Europäischen Investitionsbank, besser aufeinander abgestimmt werden müssen; |
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18. |
weist darauf hin, dass die Wasserbewirtschaftung in den meisten Mitgliedstaaten in den institutionellen und politischen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften fällt, die somit die meisten EU-Rechtsvorschriften im Wasserbereich konkret ausgestalten; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Voraussetzungen für einen Beitrag der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Wasserwirtschaft zu schaffen, u. a. durch die Bereitstellung angemessener Finanzmittel, um eine gute Wasserqualität zu erreichen und die Resilienz der Wasserwirtschaft gegenüber dem Klimawandel zu erhöhen; |
Auf dem Weg zu einer inklusiven Wasserwirtschaft in der EU mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als zentrale Akteure
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19. |
stellt fest, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften wichtige Akteure bei der Wasserbewirtschaftung sind, u. a. bei der Preisfestsetzung und der Aufsicht über die Erbringung von Leistungen, und dass sie eine wichtige Rolle bei der Umsetzung umweltpolitischer Maßnahmen spielen; (15) weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften wesentlich dazu beitragen, öffentliche Akzeptanz für Klimamaßnahmen zu schaffen und Desinformation zu bekämpfen, und dass sie als Erste auf die Folgen des Klimawandels reagieren müssen; |
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20. |
macht darauf aufmerksam, dass sich die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aktiv für Wasserresilienz einsetzen, indem sie die städtische und ländliche Raumordnung reformieren, grüne und blaue Infrastrukturen und Räume erneuern bzw. schaffen, ihre Gewässer und Böden wiederherstellen und schützen und Pläne für Hochwasser- und Dürremanagement umsetzen, wie im Rahmen von Initiativen wie dem Bürgermeisterkonvent und der Vereinbarung für Grüne Städte deutlich wird; betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Durchführung dieser Maßnahmen gleichzeitig eine Zusammenarbeit mit Wasserversorgungsunternehmen, der Agrar- und Lebensmittelindustrie, Unternehmen, Stadtplanern, Bürgerinnen und Bürgern und lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Flusseinzugsgebieten fördern; betont, dass die Kommission die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung dieser Initiativen stärker finanziell und strukturell unterstützen muss; |
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21. |
ist besorgt über das Fehlen eines umfassenden und klaren europäischen Rahmens für die Anpassung an den Klimawandel, der auch angemessene Rechtsvorschriften und eine geeignete Verteilung der Zuständigkeiten umfasst, um ein Untätigbleiben zu vermeiden; im Rahmen der europäischen Wasserstrategie sollten diese Herausforderungen im Bereich der Wasserwirtschaft aktiv angegangen werden; |
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22. |
weist darauf hin, dass die Bewirtschaftung grenzüberschreitender Flusseinzugsgebiete verstärkt werden muss. Flüsse erstrecken sich über mehrere Länder, was zu einer größeren gegenseitigen Abhängigkeit der europäischen Regionen führt; fordert die Kommission auf, wasserbezogene Aspekte in ihre Nachbarschaftspolitik und regionale/internationale Initiativen einzubeziehen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Einzugsgebieten sowohl in Bezug auf qualitative als auch quantitative Wasseraspekte zu verstärken. Derzeit mangelt es an Vorschriften über die Menge an Flusswasser, doch nutzen viele europäische Regionen Flusswasser als Trinkwasserquelle; |
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23. |
fordert nachdrücklich eine verbesserte Wasserbewirtschaftung auf mehreren Ebenen in den Mitgliedstaaten, um die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Entwicklung von Strategien für die Wasserplanung und -bewirtschaftung zu unterstützen, die Abstimmung zwischen nationalen und subnationalen Maßnahmen sicherzustellen, die Wasserwirtschaft in die Raumplanung einzubeziehen und Instrumente für ein strukturiertes wechselseitiges Lernen zu schaffen, was zu einer stärkeren Verzahnung der Strategien auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene führen wird; |
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24. |
fordert die EU auf, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten nationale Wasserpläne erstellen, um der Bedarfslage in Bezug auf Trinkwasser, Natur, Industrie und Landwirtschaft von einer übergeordneten Warte aus Rechnung zu tragen. Gleichzeitig sollten solche Pläne auch die von Überschwemmungen ausgehenden Gefahren berücksichtigen; |
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25. |
weist darauf hin, dass der Mittelmeerraum die am stärksten von Wasserstress betroffene Region ist, in der etwa 30 % der Bevölkerung dauerhaftem Wasserstress und bis zu 70 % saisonalem Wasserstress ausgesetzt sind; (16) begrüßt die Arbeiten der Versammlung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Europa-Mittelmeer (ARLEM) des AdR im Rahmen ihres Berichts Building water resilience: the role of Mediterranean cities and regions; bekräftigt, dass Berggebiete, Gebiete in äußerster Randlage und Inselregionen besonders anfällig für Wasserstress sind und mit besonderen Problemen im Zusammenhang mit dem Zugang zu Trinkwasser sowie Entsorgung und Behandlung von Abwasser gegenüberstehen, (17) und dass diese Herausforderungen bei der Überprüfung bestehender und der Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften berücksichtigt werden sollten. Im Rahmen dieser Arbeiten sollte die EU die Möglichkeit einer Anpassung der Rechtsvorschriften an die örtlichen Gegebenheiten in den verschiedenen Mitgliedstaaten vorsehen; |
Den Grundsatz des Zugangs zu Wasser und Sanitärversorgung besser verwirklichen
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26. |
macht darauf aufmerksam, dass der Zugang zu einwandfreiem, physisch zugänglichem und erschwinglichem Wasser in ausreichender Menge und von annehmbarer Qualität sowie zu Sanitärversorgung ein Menschenrecht ist, (18) und weist darauf hin, dass die Neufassungen der Trinkwasserrichtlinie (19) und der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser darauf abzielen, dieses Recht in der EU zu gewährleisten; stellt jedoch mit Besorgnis fest, dass es in der EU trotz dieser Bemühungen nach wie vor Gebiete gibt, in denen dieses Recht nicht wirksam gewährleistet wird; gibt zu bedenken, dass 10 Millionen Menschen in Europa nach wie vor keinen Zugang zu grundlegender Sanitärversorgung haben; (20) ist der Ansicht, dass Wasser als natürliches Gemeingut betrachtet werden sollte, bei dem ein Gleichgewicht zwischen Effizienz und öffentlicher Aufsicht besteht; |
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27. |
weist darauf hin, dass diese Rechte durch den Verlust wichtiger Ökosystemleistungen wie Trinkwasser und biologische Vielfalt, der beispielsweise zu geringeren Ernteerträgen in der Landwirtschaft und geringeren Fangmengen in der Fischerei, zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder zum Wegfall natürlicher Filter im Wasserkreislauf führt, ausgehöhlt werden; betont, dass die langfristige Ernährungssicherheit und die Resilienz der Lebensmittelsysteme von der Verfügbarkeit sauberen Süßwassers abhängen; |
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28. |
unterstreicht, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die wichtigste Regierungs- und Verwaltungsebene für die Gewährleistung dieses Rechts sind, und fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften politisch und finanziell zu unterstützen, damit sie die erforderlichen Infrastrukturinvestitionen tätigen können und so das Nachhaltigkeitsziel Nr. 6 in der gesamten EU verwirklicht werden kann; |
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29. |
betont, dass viele lokale und regionale Gebietskörperschaften für die Festlegung von Tarifen und die Anwendung ermäßigter Tarife für finanziell schwächere Bürgerinnen und Bürger zuständig sind, die ihre Wasserrechnungen nicht bezahlen können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung der Wasserarmut zu verstärken und wirksame Instrumente umzusetzen, um die derzeitigen und zunehmenden Probleme im Zusammenhang mit der Erschwinglichkeit von Wasser anzugehen; dazu gehören u. a. auch die Stärkung eines gemeinsamen Ansatzes und der Austausch bewährter Verfahren auf EU-Ebene im Hinblick auf eine gerechte Gestaltung der Wasserpreise; |
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30. |
hält es angesichts der dynamischen Entwicklung der sicherheitspolitischen Lage in den letzten Jahren und des europäischen Interesses an der Beseitigung potenzieller Risiken für wichtig, dass die EU-Rechtsvorschriften eine starke übergreifende Zusammenarbeit zwischen den relevanten Strom-, Wasser-, Abwasser-, Gas- und Wärmeversorgern sicherstellen; fordert die zuständigen Behörden der lokalen, regionalen oder nationalen Ebene auf, dafür zu sorgen, dass die einschlägigen Vertreter der verschiedenen Versorgungsbereiche jährlich Notfallszenarien durchspielen; |
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31. |
bekräftigt, dass eine nachhaltige Zuweisung von Wasserressourcen, auch mithilfe von Wassersparzielen, stattfinden muss, um für eine gerechte Verteilung der Risiken von Engpässen auf die Wassernutzer zu sorgen; betont, dass bei einer vorübergehenden Aussetzung der Wasserversorgung oder Verringerung des Wasserdrucks stets vor allem die Bereitstellung ausreichender Mengen für die Bevölkerung gewährleistet sein sollte. Zugleich ist für die Aufrechterhaltung der für gesunde aquatische Ökosysteme wesentlichen ökologischen Mindestabflüsse, die Förderung der biologischen Vielfalt und eine angemessene Nutzung der Wasserressourcen zu sorgen; |
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32. |
betont, dass Spekulationsgeschäfte mit Wasser verhindert werden müssen, um einen gerechten Zugang, soziale Gerechtigkeit und eine nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung sicherzustellen; fordert ein Verbot des Handels mit Wasser als Ware auf den Finanzmärkten; hebt hervor, dass es einer Kombination aus öffentlicher Aufsicht und Beteiligung des Privatsektors bedarf, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Umstände der betreffenden Gemeinde oder Region zugeschnitten ist; |
Ein Handlungsaufruf zur Mobilisierung der gesamten Gesellschaft
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33. |
macht deutlich, dass es eines umfassenden Ansatzes bedarf, bei dem sowohl qualitative als auch quantitative Aspekte berücksichtigt werden, um Wasserversorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und Resilienz zu gewährleisten; dazu muss die gesamte Gesellschaft mobilisiert werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, durch langfristig ausgelegte nationale Aufklärungs- und Informationsprogramme, die sich an alle Interessenträger richten, eine inklusive Governance zu stärken; dabei sollte ein „Ein Wasser“-Konzept verfolgt werden, bei dem alle Interessenträger aus verschiedenen Wirtschaftszweigen in einer bestimmten Region am selben Tisch sitzen, wie z. B. bei den Reallaboren zum Thema Wasser; fordert die Kommission auf, den europäischen Klimapakt zu nutzen, um die Bürgerinnen und Bürger in die Lage zu versetzen, auf die Schaffung einer Gesellschaft mit intelligenter Wassernutzung hinzuwirken; |
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34. |
hebt hervor, dass es wichtig ist, Verschmutzung an der Quelle zu bekämpfen, und dass sich die Trinkwasserversorger auf hochwertige Wasserressourcen verlassen können müssen, um die Kosten für die Wasseraufbereitung so gering wie möglich zu halten und sauberes Trinkwasser sicherzustellen; fordert alle EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten auf, bei der Umsetzung des Verursacherprinzips zusammenzuarbeiten, um gegen Umweltverschmutzung u. a. durch Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), Pestizide, zunehmend besorgniserregende Kontaminanten und Mikroplastik vorzugehen; |
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35. |
betont, dass die Einbeziehung der Bürger der Eckpfeiler bei einem ganzheitlichen Ansatz für die EU-Wasserpolitik sein muss. Die Bürgerinnen und Bürger sollten zur Umsetzung und Gestaltung europäischer Lösungen beim Thema Wasser beitragen und für die Dringlichkeit der Wasserprobleme sensibilisiert werden; fordert eine EU-weite Sensibilisierungskampagne im Anschluss an die Europäische Grüne Woche 2024, in deren Mittelpunkt die Wasserresilienz steht; |
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36. |
hebt die Bedeutung des Zusammenhangs zwischen Wasser und Boden für die Wasserbewirtschaftung hervor; betont die Bedeutung kontinuierlicher Investitionen in Lösungen zur Minderung der Umweltauswirkungen, die etwa durch Bodenversalzung und Solemanagement entstehen und sich erheblich auf unsere Umwelt, Gesellschaft und Landwirtschaft auswirken; fordert die Kommission auf, einen wasser- und bodenorientierten Ansatz in ihre Politik einzubeziehen und von Ländern zu lernen, die diesen Grundsatz verfolgen. Eine auf Wasser und Boden ausgerichtete Raumplanung ermöglicht widerstandsfähigere und weniger anfällige Ökosysteme; |
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37. |
ist der Auffassung, dass Kunststoffe bei der Entsorgung auf Deponien giftige Chemikalien in den Boden und das Grundwasser abgeben. Bei schlechter Bewirtschaftung verschmutzen Kunststoffe Land, Wasserwege und Ozeane. Giftige Zusatzstoffe und Mikroplastik, die in Regen, Böden, Wasserstraßen, Ozeanen und auf Berggipfeln zu finden sind, können nicht durch Recycling, Deponierung oder Verbrennung beseitigt werden. Nur durch rechtsverbindliche Grenzwerte für die weltweite Herstellung von Kunststoffen für wesentliche Verwendungszwecke lässt sich etwas bewirken; |
Kreislaufwirtschaft und Wassereffizienz
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38. |
betont, dass die Internationale Handelskammer Wasser als Schlüsselfaktor für eine Kreislaufwirtschaft einstuft, da dadurch die Rückgewinnung von Rohstoffen erleichtert, die Lebensmittelversorgung verbessert, Wasserknappheit vorgebeugt und die Gefahr einer Eutrophierung verringert wird; appelliert an die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Umstellung auf wassereffiziente Materialien und Energierückgewinnung in allen industriellen Prozessen zu beschleunigen, um eine Industriesymbiose mit intelligenter Wassernutzung zu erreichen; |
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39. |
fordert die Kommission nachdrücklich auf, in der EU neben dem Grundsatz der Energieeffizienz einen Grundsatz der Wassereffizienz einzuführen, um eine wirksame Wiederverwendung von Wasser und Wassereinsparungen für landwirtschaftliche, industrielle und häusliche Zwecke zu ermöglichen; |
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40. |
weist darauf hin, dass insbesondere strategische Branchen für den ökologischen und den digitalen Wandel wasserintensive Industriezweige sind, und dass Wasserknappheit die Dekarbonisierung, das Wirtschaftswachstum und die strategische Autonomie der EU behindern kann; ruft die Kommission daher auf, in Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und einschlägigen Interessenträgern entsprechende Rechtsvorschriften zum Aufbau grüner Wirtschaftszweige mit intelligenter Wassernutzung, die den Grundsatz der Schadensvermeidung wahren, in den Bereichen Energie, Agrar- und Ernährungswirtschaft, Tourismus, Aquakultur, digitale Technologie und Bauwesen anzunehmen; |
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41. |
weist angesichts begrenzter und zunehmend knapper Wasserressourcen darauf hin, dass der Verhinderung von Wasserleckagen bei der Förderung der Wassereffizienz Vorrang eingeräumt werden sollte. Der Zugang zu Wasser und Sanitärversorgung ist ein Menschenrecht, daher sind Leckagen in großem Umfang angesichts einer zunehmenden Wasserknappheit nicht hinnehmbar. Es fehlt an einem Bewusstsein für Wasserleckagen, was auf unzureichende Investitionen in die Wartung und Erneuerung der Wasserinfrastruktur zurückzuführen ist; (21) betont, dass viele lokale und regionale Gebietskörperschaften zwar in die Weiterentwicklung und Modernisierung der Infrastruktur investieren, jedoch nach wie vor nur begrenzte Finanzmittel für langfristige Investitionen bereitstehen; hier wird eine erhebliche Mobilisierung von Mitteln erforderlich sein; unterstreicht daher, dass Investitionen in Infrastrukturen, Dienstleistungen und neue Technologien im Rahmen der derzeitigen und künftigen europäischen Struktur- und Investitionsfonds sowie im Rahmen von NextGenerationEU, einschließlich seines Folgeinstruments nach 2026, gefördert werden müssen; |
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42. |
macht deutlich, dass die Zukunft der Landwirtschaft und die künftige Ernährungssicherheit weitgehend von der Verfügbarkeit von Wasser abhängen; betont, dass im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Verfahren zur nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen gestärkt werden müssen, um a) durch naturbasierte Lösungen langfristige Resilienz zu gewährleisten; b) die Wasserrückhaltung in der Landschaft zu verbessern, auch mithilfe landwirtschaftlicher Verfahren mit reduzierter Bodenbearbeitung oder der Schaffung von Dauergrünland und anderer Systeme für die natürliche Versickerung; c) Verschmutzung zu bekämpfen; d) auf weniger wasserintensive Kulturen umzustellen; e) die Wiederverwendung von Wasser und die Senkung des Verbrauchs zu fördern, auch durch die Einführung von Expertensystemen für die Bewässerungsberatung, die auf der Grundlage von Daten über die klimatische Wasserbilanz die Nutzer über den genauen Bewässerungszeitpunkt und die entsprechende Wassermenge informieren; f) wenig effiziente Bewässerungssysteme durch andere mit geringerem Wasserverbrauch zu ersetzen; fordert, dass diese Verfahren durch angemessene Investitionen in innovative landwirtschaftliche Verfahren weiter unterstützt werden, um den negativen Auswirkungen auf die natürliche Umwelt und dem Klimawandel entgegenzuwirken und gleichzeitig die biologische Vielfalt zu schützen und eine nachhaltige Erzeugung in der EU zu fördern, die dazu beiträgt, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte und Agrarunternehmen sicherzustellen und ländliche Gemeinschaften neu zu beleben; |
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43. |
betont, wie wichtig es ist, nachhaltigen Wasserbewirtschaftungsverfahren Vorrang einzuräumen, bei denen der Schwerpunkt auf der Erhaltung der Integrität der Süßwasserökosysteme liegt; weist darauf hin, dass der Bau von Rückhaltebecken zwar als folgerichtiger Ansatz zur Gewährleistung der Wasserversorgungssicherheit erscheinen mag, solche Maßnahmen jedoch nur eine begrenzte Lösung darstellen, da sie das natürliche Gleichgewicht der Süßwasserökosysteme erheblich stören und zudem ihre Fähigkeit beeinträchtigen, die Wasserressourcen auf natürliche Weise wieder aufzufüllen; |
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44. |
unterstreicht, dass ein gerechtes Steuersystem für Wassergroßverbraucher angestrebt werden muss, das ihren fairen Beitrag sicherstellt und ihnen gleichzeitig einen Anreiz für eine aktive Verringerung des Wasserverbrauchs bietet; betont die Notwendigkeit eines europäischen Plans zur Verbesserung der Wassereffizienz von Wassergroßverbrauchern bei gleichzeitiger Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit; |
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45. |
fordert die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten auf, naturbasierten Lösungen Vorrang einzuräumen; spricht sich dafür aus, graue Lösungen nur dann anzuwenden, wenn die erforderlichen Wasserversorgungsdienste durch grüne Lösungen nicht mit ausreichender und kontinuierlicher Verlässlichkeit bereitgestellt werden können; (22) |
Digitalisierung
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46. |
fordert die Kommission auf, Anreize für die Digitalisierung im Wassersektor zu setzen, die Vorteile der Vernetzung von Menschen, Geräten und Prozessen zu nutzen und engmaschige Netze zu schaffen, mit denen das Wassersystem und die ihm zugrunde liegende Infrastruktur ganzheitlich überwacht werden können; diese Überwachung sollte an den verschiedenen Quellen ansetzen und sich bis hin zu den einzelnen Endnutzern erstrecken, sodass ein kontinuierlicher Datenfluss entsteht, der in innovative Entscheidungshilfesysteme auf verschiedenen Regierungs- und Verwaltungsebenen einfließt, insbesondere um die Interoperabilität auf Ebene der Einzugsgebiete sicherzustellen; hält es gleichzeitig für wichtig, Informationssicherheit, Ethik und Integrität zu gewährleisten; |
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47. |
stellt fest, dass Daten zwar verfügbar sind, aber aus vielen unterschiedlichen Quellen stammen; fordert, dass eine intelligente quantitative Wasserbewirtschaftung und ein ebensolcher Wasserschutz durch Überwachung, verbesserte Transparenz und einen verstärkten Datenaustausch im privaten und öffentlichen Sektor sowie zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und allen beteiligten Akteuren unterstützt werden sollten, um eine multidisziplinäre Zusammenarbeit auf der relevantesten Ebene zu fördern und eine gemeinsame Datenplattform zur Erfassung quantitativer und qualitativer Wasserparameter auf EU-Ebene einzurichten; |
Forschung und Innovation
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48. |
weist darauf hin, dass Zusammenarbeit und Partnerschaft in Forschung und Innovation für die Bewältigung von Wasserrisiken von entscheidender Bedeutung sind; betont, dass bewährte Verfahren aus Europa, wie etwa die Reallabore zum Thema Wasser, von der UNESCO anerkannt werden, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, solche Partnerschaften in Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu unterstützen. Da sich die Voraussetzungen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterscheiden, muss betont werden, dass jede Region ihren besonderen Gegebenheiten entsprechend Rechnung tragen muss; |
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49. |
stellt fest, dass die Gefahr einer Fehlleitung von Wasserinvestitionen im Rahmen von Forschung und Innovation besteht; (23) fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Forschung und Innovation im Bereich Wasser zu fördern, wichtige wasserbezogene Partnerschaften wie Water4all zu unterstützen und die Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Entwicklung von Lösungen anzuregen, bei denen weder Menschen noch Regionen zurückgelassen werden; fordert eine eigene Horizont-Europa-Mission für ein Europa mit intelligenter Wassernutzung in einer wasserresilienten Welt; |
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50. |
stellt fest, dass es im Wassersektor an qualifizierten Fachkräften mangelt; hält es für dringend erforderlich, erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, um die Verfügbarkeit von Fachkräften in der EU sicherzustellen und neue Formen der kontinuierlichen und lebenslangen beruflichen Qualifikation zu schaffen; fordert spezielle Pläne für die Umschulung und Ausbildung von Arbeitnehmern und Wissenschaftlern im Wassersektor. |
Brüssel, den 20. Juni 2024
Der Präsident
des Europäischen Ausschusses der Regionen
Vasco ALVES CORDEIRO
(1) https://climate.ec.europa.eu/system/files/2023-12/SWD_2023_932_1_EN.pdf.
(2) Europäische Umweltagentur (EUA), 2023.
(3) Anzahl der Überschreitungen der Belastungsgrenze des Planeten, in den Jahren 2010 and 2021 – Europäische Umweltagentur (europa.eu).
(4) Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union (ABl. C 172 vom 5.7.2008, S. 49).
(5) Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Effiziente Bewirtschaftung der Wasserressourcen: ein Konzept für innovative Lösungen (ABl. C 207 vom 30.6.2017, S. 45).
(6) https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/03/23/european-council-conclusions-23-march-2023/.
(7) https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-9-2022-0461_DE.html.
(8) https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-9-2023-0458_DE.html.
(9) https://www.eesc.europa.eu/de/agenda/our-events/events/eu-blue-deal.
(10) Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG (ABl. L 64 vom 4.3.2006, S. 37).
(11) Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. L 375 vom 31.12.1991, S. 1).
(12) Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 164 vom 25.6.2008, S. 19).
(13) Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1)
(14) Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L 135 vom 30.5.1991, S. 40).
(15) The governance of water services in Europe, EurEau (eureau.org).
(16) Water scarcity conditions in Europe (Water exploitation index plus) (europa.eu).
(17) COM(2022) 198 final (europa.eu).
(18) https://digitallibrary.un.org/record/687002/files/A_RES_64_292-EN.pdf?ln=en.
(19) Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (ABl. L 435 vom 23.12.2020, S. 1).
(20) Kommunales Abwasser – Europäische Kommission (europa.eu).
(21) Der Begriff „Fehlanpassung“ bezeichnet Maßnahmen, die mit der Absicht ergriffen wurden, die Auswirkungen des Klimawandels einzudämmen, letztendlich aber dazu führen, dass Risiken und Anfälligkeiten zunehmen.
(22) Multisource project, policy brief: integrated nature-based solutions for water-smart cities, März 2023, EU-Förderprojekt Nr. 101003527.
(23) https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/dfc5df4f-0073-11ee-87ec-01aa75ed71a1/language-en.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5367/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)