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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Reihe C


C/2024/5179

21.8.2024

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11686 – BAOSTEEL / BAOWU ALUMINUM / KOBELCO / KOBELCO BAO AUTOMOTIVE ALUMINIUM ROLLED PRODUCTS JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2024/5179)

1.   

Am 9. August 2024 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Baoshan Iron & Steel Co., Ltd. („Baosteel“), China, kontrolliert von China Baowu Steel Group Co., Ltd. („Baowu Parent“), China,

Baowu Aluminum Technology Co., Ltd. („Baowu Aluminum“), China, kontrolliert von Baowu Parent, China,

Kobelco (China) Holding Co., Ltd. („Kobelco“), China, kontrolliert von Kobe Steel, Ltd., Japan, und

ein neu gegründetes Gemeinschaftsunternehmen Kobelco Baosteel Automotive Aluminium Rolled Products Co., Ltd. (im Folgenden „JV“, vorläufige Bezeichnung), China.

Baosteel, Baowu Aluminum und Kobelco werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das JV erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Baosteel: Herstellung, Verarbeitung und Vertrieb von Stahl, Informationstechnologie, Kohlenstoffindustrie und Finanzbranche.

Baowu Aluminum: Herstellung, Verkauf und Entwicklung leistungsstarker hochlegierter Aluminiumbleche und -folien und anderer Produkte der tiefen Verarbeitung von Aluminium und Aluminiumlegierungen sowie Forschung in diesem Bereich,

Kobelco: Investitionen in China, Erbringung von Dienstleistungen für lokale Unternehmen der Kobe-Gruppe in China sowie Einkauf, Verkauf, Einfuhr und Ausfuhr.

3.   

Das JV wird in folgenden Geschäftsbereichen tätig sein: Das Gemeinschaftsunternehmen wird in China in der Herstellung und im Verkauf von flachgewalzten Aluminiumblechen für die Automobilindustrie tätig sein; hierbei handelt es sich um ein Hochpräzisionsprodukt aus Aluminium, das für die Herstellung von Blechteilen (einschließlich Außen-, Innen- und Verstärkungsblechen) für Karosserien verwendet wird.

4.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

5.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11686 – BAOSTEEL / BAOWU ALUMINUM / KOBELCO / KOBELCO BAO AUTOMOTIVE ALUMINIUM ROLLED PRODUCTS JV

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5179/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)