Amtsblatt |
DE Reihe C |
C/2024/5118 |
26.8.2024 |
Klage, eingereicht am 12. Juli 2024 – CeramicSpeed Sport/EUIPO – Golec (OSPW System)
(Rechtssache T-352/24)
(C/2024/5118)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: CeramicSpeed Sport A/S (Holstebro, Dänemark) (vertreten durch Rechtsanwalt K. Kvistgaard-Aaholm)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Marcin Golec (London, Vereinigtes Königreich)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Internationale Registrierung der Wortmarke OSPW System mit Benennung der Europäischen Union – Internationale Registrierung Nr. 1 381 429 mit Benennung der Europäischen Union
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 10. Mai 2024 in der Sache R 1782/2023-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit mit ihr die streitige Marke für teilweise nichtig erklärt wurde; |
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die angefochtene Entscheidung dahin abzuändern, dass die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung, gegen die die Beschwerde eingelegt wurde, aufrechterhalten wird; |
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dem EUIPO und gegebenenfalls dem anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten der Verfahren vor dem Gericht und der Beschwerdekammer aufzuerlegen. |
Angeführte Klagegründe
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Verstoß gegen Art. 52 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009; |
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Verstoß gegen Art. 52 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009; |
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Verstoß gegen Art. 94 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates. |
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5118/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)