Amtsblatt |
DE Reihe C |
C/2024/5064 |
26.8.2024 |
Vorabentscheidungsersuchen der Cour de cassation du Grand-Duché de Luxembourg (Luxemburg), eingereicht am 26. April 2024 – BF, CG/Caisse pour l’avenir des enfants
(Rechtssache C-303/24, Vochal (1) )
(C/2024/5064)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Cour de cassation du Grand-Duché de Luxembourg
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführer: BF, CG
Kassationsbeschwerdegegnerin: Caisse pour l’avenir des enfants
Vorlagefragen
1. |
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2. |
Ist die Voraussetzung des „Aufkommens für den Unterhalt“ eines Kindes, aus der sich die Eigenschaft als Familienangehöriger im Sinne der Bestimmungen des Rechts der Europäischen Union ergibt, wie sie vom Gerichtshof im Rahmen seiner Rechtsprechung zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer und zum Bezug einer sozialen Vergünstigung entwickelt worden ist, die ein Grenzgänger im Zusammenhang mit einer von ihm ausgeübten unselbständigen Tätigkeit in einem Mitgliedstaat für das Kind seines Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners, zu dem er in keinem Abstammungsverhältnis steht, erhält, allein oder in Verbindung mit dem Grundsatz der weiten Auslegung der Bestimmungen, die die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewährleisten sollen, dahin auszulegen, dass sie nicht erfüllt ist und somit den Anspruch auf den Erhalt der sozialen Vergünstigung ausschließt
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(1) Die vorliegende Rechtssache ist mit einem fiktiven Namen bezeichnet, der nicht dem echten Namen eines Verfahrensbeteiligten entspricht.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5064/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)