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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/4777

29.7.2024

Mitteilung an die Personen und die Einrichtung, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2010/788 des Rates, durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2024/2064 des Rates, und der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2065 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo unterliegen

(C/2024/4777)

Den in Anhang II des Beschlusses (GASP) 2010/788 des Rates (1), durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2024/2064 des Rates (2), und in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates (3), durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2065 des Rates (4), über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo aufgeführten Personen und der dort aufgeführten Einrichtung wird Folgendes mitgeteilt:

Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, dass diese Personen und diese Einrichtung in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen werden sollten, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2010/788 und der Verordnung (EU) 2020/2005 unterliegen. Die Gründe für die Aufnahme der betreffenden Personen und der betreffenden Einrichtung sind in den jeweiligen Einträgen in den genannten Anhängen aufgeführt.

Die betreffenden Personen die betreffende Einrichtung werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedstaats/der jeweiligen Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005) beantragen können, dass ihnen die Verwendung der eingefrorenen Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 4 der Verordnung).

Die betreffenden Personen und die betreffende Einrichtung können beim Rat bis zum 1. September 2024 unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannte Liste aufzunehmen, überprüft wird; entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten: Rat der Europäischen Union

Generalsekretariat

RELEX.1

Rue de la Loi 175/Wetstraat 175

B-1048 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIЁ

E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu

Den eingegangenen Bemerkungen wird bei der nächsten gemäß Artikel 9 des Beschlusses 2010/788/GASP durchzuführenden Überprüfung durch den Rat Rechnung getragen.


(1)   ABl. L 336 vom 21.12.2010, S. 30.

(2)   ABl. L, 2024/2064, vom 26.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2024/2064/oj.

(3)   ABl. L 193 vom 23.7.2005, S. 1.

(4)   ABl. L, 2024/2065, vom 26.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/2065/oj.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4777/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)