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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/4714

5.8.2024

Vorabentscheidungsersuchen des Sofiyski rayonen sad (Rayongericht Sofia, Bulgarien), eingereicht am 29. April 2024 – YL/„Elektrorazpredelitelni mrezhi Zapad“ EAD

(Rechtssache C-310/24, Elektrorazpredelitelni mrezhi Zapad)

(C/2024/4714)

Verfahrenssprache: Bulgarisch

Vorlegendes Gericht

Sofiyski rayonen sad

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: YL

Beklagte: „Elektrorazpredelitelni mrezhi Zapad“ EAD

Vorlagefragen

1.

Ist die Wendung „Gebühren … einschließlich Energie für Verluste“ im Sinne von Art. 46 Abs. 2 Buchst. d der Richtlinie (EU) 2019/944 (1) und Art. 18 Abs. 8 der Verordnung (EU) Nr. 2019/943 (2) dahin auszulegen, dass sie auch den verbrauchten, aber von der Messeinrichtung nicht erfassten Strom einschließt, wenn die fehlende oder fehlerhafte Erfassung des Stroms beim Verbraucher

a)

auf Fremdeinwirkung

b)

nicht auf Fremdeinwirkung

beruht und die Ursache dafür vom Netzbetreiber oder Stromversorger nicht rechtzeitig beseitigt wurde, so dass die Abrechnung auf einer „geschätzten“ Strommenge für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum beruht, dessen Ende davon abhängt, wann der Versorger den technischen Fehler festgestellt hat?

2.

Ist die Verpflichtung der Regulierungskommission nach Art. 59 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2019/944 dahin auszulegen, dass der Grundsatz der Festlegung transparenter Kriterien für die Übertragungs- oder Verteilungstarife oder die entsprechenden Methoden gewahrt ist, wenn der Tarif die Kosten des Betreibers im Fall eines Ausfalls der Messeinrichtung (nicht aufzeichnende oder technisch fehlerhafte Messeinrichtung) in Höhe der geschätzten Verluste für einen geschätzten Zeitraum deckt, wenn der Grund für den Ausfall

a)

auf Fremdeinwirkung,

b)

nicht auf Fremdeinwirkung

beruht und die Ursache dafür vom Netzbetreiber oder Stromversorger, der Eigentümer der Messeinrichtung ist, nicht rechtzeitig beseitigt wurde?

3.

Ist Art. 18 Abs. 1 und 7 der Verordnung Nr. 2019/943 dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der die Stromkosten eines Verbrauchers auf der Grundlage einer Schätzung seines Stromverbrauchs für einen geschätzten Zeitraum ohne Überprüfung der von ihm tatsächlich verbrauchten Strommenge bestimmt werden, wenn ein Ausfall der Messeinrichtung vorliegt, der

a)

auf Fremdeinwirkung,

b)

nicht auf Fremdeinwirkung beruht?

4.

Ist Art. 27 der Richtlinie 2011/83/EU (3) dahin auszulegen, dass der Verbraucher den Preis einer geschätzten Strommenge in einem geschätzten Zeitraum zahlen muss, wenn die Messeinrichtung den tatsächlichen Stromverbrauch nicht aufzeichnet, sie sich außerhalb des Grundstücks des Verbrauchers befindet und ihr Ausfall

a)

auf Fremdeinwirkung,

b)

nicht auf Fremdeinwirkung beruht?

5.

Ist Art. 10 Abs. 4 der Richtlinie 2019/944 dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die den Stromversorger/Netzbetreiber dazu ermächtigt, die Strommenge neu zu berechnen, indem er sie durch eine geschätzte Strommenge ersetzt, die in einem geschätzten Zeitraum verbraucht worden sein soll, wenn die Messeinrichtung nicht ordnungsgemäß misst, sich außerhalb der Reichweite des Verbrauchers befindet und ihr Ausfall

a)

auf Fremdeinwirkung,

b)

nicht auf Fremdeinwirkung beruht?


(1)  Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (ABl. 2019, L 158, S. 125).

(2)  Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl. 2019, L 158, S. 54).

(3)  Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. 2011, L 304, S. 64).


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4714/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)