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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/4677

22.7.2024

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11621 – HANKOOK TIRE & TECHNOLOGY / HANON SYSTEMS)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2024/4677)

1.   

Am 12. Juli 2024 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Hankook Tire & Technology Co., Ltd. („Hankook Tire“, Korea), und

Hanon Systems Co., Ltd („Hanon Systems“, Korea).

Hankook Tire wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Hanon Systems erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen und Wertpapieren.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Hankook Tire ist ein börsennotiertes koreanisches Unternehmen und hauptsächlich in der Reifenherstellung tätig. Hankook Tire produziert und vertreibt weltweit Reifen für verschiedene Fahrzeugtypen wie Personenkraftwagen, Lastwagen, Busse und Industriefahrzeuge.

Hanon Systems ist ein börsennotiertes koreanisches Unternehmen, das in der Herstellung von Komponenten von Wärmemanagementsystemen für Automobile tätig ist. Zu den Kernprodukten von Hanon Systems zählen insbesondere Heiz- und Lüftungsmodule und Klimaanlagen.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11621 – HANKOOK TIRE & TECHNOLOGY / HANON SYSTEMS

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4677/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)