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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Reihe C


C/2024/4541

22.7.2024

Veröffentlichung eines Antrags auf Änderung eines traditionellen Begriffs im Weinsektor gemäß Artikel 28 Absatz 3 und Artikel 34 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor, das Einspruchsverfahren, Einschränkungen der Verwendung, Änderungen der Produktspezifikationen, die Löschung des Schutzes sowie die Kennzeichnung und Aufmachung

„Vino de calidad con indicación geográfica“

(C/2024/4541)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 22 Absatz 1 und Artikel 27 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/34 der Kommission (1) Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Monaten ab dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

ANTRAG AUF ÄNDERUNG DES TRADITIONELLEN BEGRIFFS

„Vino de calidad con indicación geográfica“

Eingangsdatum: 1. April 2024

Seitenanzahl (einschließlich dieser Seite): 3

Sprache des Antrags: Spanisch

Aktenzeichen: Ares(2024)2401972

Traditioneller Begriff, dessen Änderung beantragt wird: „Vino de calidad con indicación geográfica“

Antragsteller: Generaldirektion Lebensmittel, spanisches Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung

Vollständige Anschrift (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort, Land):

Po Infanta Isabel, 1, 28071 Madrid, Spanien

Staatsangehörigkeit: Spanisch

Telefon, Fax, E-Mail:

Telefon: +34 913475397,

Fax +34 913475410,

E-Mail: dgia@mapa.es; sgccala@mapa.es

Erläuterung der Änderung

Es handelt sich um eine Änderung der Bezeichnung des traditionellen Begriffs von „Vino de calidad con indicación geográfica“ in „Vino de calidad de“.

Dies ist kein neuer traditioneller Begriff, da die Bedingungen für die Verwendung, der Inhalt der Begriffsbestimmung und die Erzeugniskategorien, für die er gilt, gleich bleiben und lediglich eine geringfügige Änderung seines Namens vorgenommen wird: „Vino de calidad“ bleibt unverändert, wogegen „con indicación geográfica“ durch „de“ ersetzt wird.

Der traditionelle Begriff „Vino de calidad con indicación geográfica“ wurde in Spanien durch das Gesetz Nr. 24/2003 vom 10. Juli 2003 über Reben und Wein (https://www.boe.es/boe/dias/2003/07/11/pdfs/A27165-27179.pdf) geregelt, und zwar in Artikel 21 dieses Gesetzes. Dieses Gesetz wurde jedoch diesbezüglich durch das derzeit geltende Gesetz ersetzt, nämlich das Gesetz Nr. 6/2015 vom 12. Mai 2015 über geschützte Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben mit einem über die Autonome Gemeinschaft hinausgehenden territorialen Geltungsbereich, das in seiner dritten Zusatzbestimmung einen neuen Namen für diesen traditionellen Begriff erhält, wodurch „Vino de calidad con indicación geográfica“ in „Vino de calidad de“ ersetzt wurde (https://www.boe.es/buscar/pdf/2015/BOE-A- 2015-5288-consolidado.pdf).

Erläuterung der Gründe für die Änderung

Nach geltendem EU-Recht (Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 müssen alle traditionellen Begriffe „in den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats definiert und geregelt“ werden. Da dieser traditionelle Begriff seit 2015 mit einem anderen Namen bezeichnet wird, ist dies auch der Name, mit dem er im EU-Register erscheinen muss.

Name des Unterzeichneten: Generaldirektor Lebensmittel


(1)   ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 46, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2019/34/oj.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4541/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)