European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/4403

8.7.2024

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11531 – CINVEN / ALTER DOMUS)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2024/4403)

1.   

Am 28. Juni 2024 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

The Eighth Cinven Fund („Cinven VIII“), verwaltet von Cinven Limited und Teil von Cinven (2) („Cinven“, Guernsey), und

Alter Domus Global S.à r.l. („Alter Domus“, Luxemburg).

Cinven VIII wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von Alter Domus erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Cinven VIII ist ein Investmentfonds und Teil von Cinven, einer Private-Equity-Gesellschaft, die für eine Reihe von Investmentfonds Anlageverwaltungsdienste erbringt.

Alter Domus erbringt Fondsverwaltungsdienste und zugehörige Leistungen für internationale Private-Equity-, Infrastruktur- und Immobilienunternehmen, private Schuldenverwalter, multinationale Unternehmen, Privatkunden und Emittenten am Kapitalmarkt.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (3) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11531 – CINVEN / ALTER DOMUS

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   „Cinven“ bezeichnet, je nach Kontext, eine oder alle der folgenden Gesellschaften: Cinven Holdings Guernsey Limited, Cinven Partnership LLP und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen (nach UK Companies Act 2006) und/oder von einem der vorstehenden Unternehmen verwaltete oder beratene Fonds wie für die Zwecke der EU-Fusionskontrollverordnung gebildet.

(3)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4403/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)