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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/4274

1.7.2024

Mitteilung an die natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2024/385 des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2024/1837 des Rates, und der Verordnung (EU) Nr. 2024/386 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1838 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen diejenigen, die gewaltsame Aktionen der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen, unterliegen

(C/2024/4274)

Den im Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/385 des Rates (1), geändert durch den Beschluss (GASP) 2024/1837 des Rates (2), und in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2024/386 des Rates (3), durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1838 des Rates (4) über restriktive Maßnahmen gegen diejenigen, die gewaltsame Aktionen der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen, aufgeführten Personen wird Folgendes mitgeteilt:

Der Rat der Europäischen Union hat beschossen, dass diese Personen, Organisationen und Einrichtungen in die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen werden sollten, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2024/385 und der Verordnung (EU) 2024/386 über restriktive Maßnahmen gegen diejenigen, die gewaltsame Aktionen der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihad unterstützen, erleichtern oder ermöglichen, unterliegen. Die Gründe für die Aufnahme der betreffenden Personen, Organisationen und Einrichtungen sind in den jeweiligen Einträgen in den genannten Anhängen aufgeführt.

Diese Personen, Organisationen und Einrichtungen werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des bzw. der betreffenden Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 2024/386) beantragen können, dass ihnen die Verwendung der eingefrorenen Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 4 der Verordnung).

Die betroffenen Personen, Organisationen und Einrichtungen können beim Rat unter Vorlage entsprechender Nachweise vor dem 30. August 2024 beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannte Liste aufzunehmen, überprüft wird; entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

Rat der Europäischen Union

Generalsekretariat

RELEX.1

Rue de la Loi 175/Wetstraat 175

1048 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu

Die betroffenen Personen, Gruppen, Organisationen und Einrichtungen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.


(1)   ABl. L, 2024/385, vom 19.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/385/oj.

(2)   ABl. L, 2024/1837, vom 28.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1837/oj.

(3)   ABl. L, 2024/386, vom 19.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/386/oj.

(4)   ABl. L, 2024/1838, vom 28.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/1838/oj.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4274/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)