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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2024/4211 |
24.7.2024 |
P9_TA(2023)0408
Abbau von Ungleichheiten und Förderung der sozialen Eingliederung in Krisenzeiten für Kinder und ihre Familien
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. November 2023 zu dem Abbau von Ungleichheiten und die Förderung der sozialen Eingliederung in Krisenzeiten für Kinder und ihre Familien (2023/2066(INI))
(C/2024/4211)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und insbesondere auf Artikel 14, 24, 32 und 33, |
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unter Hinweis auf die europäische Säule sozialer Rechte (EPSR) und den zugehörigen Aktionsplan (1) mit seinen Kernzielen für 2030 und auf das sozialpolitische Scoreboard der EU, |
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unter Hinweis auf die Erklärung von Porto vom 8. Mai 2021 und die erneuerten Verpflichtungen des Sozialforums 2023 in Porto, |
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unter Hinweis auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung der im September 2015 in New York angenommenen Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, |
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unter Hinweis auf das am 20. November 1989 in New York verabschiedete Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, |
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unter Hinweis auf den Pakt der Vereinten Nationen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der am 16. Dezember 1966 in New York verabschiedet wurde, |
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unter Hinweis auf die 1961 in Turin angenommene Europäische Sozialcharta, |
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unter Hinweis auf das am 13. Dezember 2006 in New York verabschiedete Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, |
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unter Hinweis auf die Resolution der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 2019 über die Rechte des Kindes, |
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gestützt auf die Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (2), |
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unter Hinweis auf die Empfehlung (EU) 2013/112 der Kommission vom 20. Februar 2013 mit dem Titel „Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen“ (3), |
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unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2019 zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (4), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. September 2022 zur europäischen Pflegestrategie (COM(2022)0440), die Empfehlung des Rates vom 8. Dezember 2022 zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung: die Barcelona-Ziele für 2030 (5) und die Empfehlung des Rates vom 8. Dezember 2022 über den Zugang zu erschwinglicher und hochwertiger Langzeitpflege (6), |
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unter Hinweis auf den Bericht des UNICEF-Forschungsinstituts aus dem Jahr 2014 mit dem Titel „Children of the Recession: The impact of the economic crisis on child well-being in rich countries“ (Kinder der Rezession: Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf das kindliche Wohlbefinden in Industrieländern), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. November 2015 zur Verringerung von Ungleichheit mit besonderem Schwerpunkt auf Kinderarmut (7), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Januar 2021 zu dem Zugang zu angemessenem und erschwinglichem Wohnraum für alle (8), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. April 2021 zu der Europäischen Garantie für Kinder (9), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. April 2022 zu dem Schutz von Kindern und jungen Menschen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine fliehen, durch die EU (10), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2022 zu gemeinsamen europäischen Maßnahmen im Bereich der Pflege (11), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Oktober 2022 zur Reaktion der EU auf die steigenden Energiepreise in Europa (12), |
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unter Hinweis auf die Kurzdarstellung von Eurydice aus dem Jahr 2019 mit dem Titel „Key data on early childhood education and care in Europe“ (Schlüsselzahlen zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung in Europa), |
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unter Hinweis auf den Bericht von UNICEF aus dem Jahr 2020 mit dem Titel „Innocenti Report Card 16. Worlds of Influence – Understanding what shapes child well-being in rich countries“ (Innocenti-Report Card 16. Einflusssphären – was das Wohlergehen von Kindern in reichen Ländern prägt), |
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unter Hinweis auf den UNICEF-Jahresbericht von 2021 mit dem Titel „Protecting child rights in a time of crisis“ (Schutz der Rechte des Kindes in Krisenzeiten), |
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unter Hinweis auf den UNICEF-Jahresbericht von 2021 mit dem Titel „Where do rich countries stand on childcare?“ (Wo stehen die reichen Länder bei der Kinderbetreuung?), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. März 2021 mit dem Titel „EU-Kinderrechtsstrategie“ (COM(2021)0142), |
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unter Hinweis auf den Abschlussbericht der Kommission vom März 2020 mit dem Titel „Feasibility Study for a Child Guarantee“ (Machbarkeitsstudie zur Europäischen Garantie für Kinder), |
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unter Hinweis auf die Empfehlung (EU) 2021/1004 des Rates vom 14. Juni 2021 zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder (13), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. Juni 2023 über eine umfassende Herangehensweise im Bereich der psychischen Gesundheit (COM(2023)0298), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025“ (COM(2020)0152), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. Oktober 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategischer Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma“ (COM(2020)0620), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2021 mit dem Titel „Union der Gleichheit: Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030“ (COM(2021)0101), |
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unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 30. Januar 2023 für ein angemessenes Mindesteinkommen zur Sicherstellung einer aktiven Inklusion (14), |
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unter Hinweis auf den Bericht von Eurochild (2022) mit dem Titel „(In)visible children - Eurochild 2022 report on children in need across Europe“ ((Un)sichtbare Kinder – Bericht von Eurochild 2022 über Kinder in Not in ganz Europa), |
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unter Hinweis auf den Bericht von der Kinderrechtsorganisation Save the Children aus dem Jahr 2023 mit dem Titel „Guaranteeing Children's Future - How COVID-19, cost-of-living and climate crises affect children in poverty and what governments in Europe need to do“ (Sicherstellung der Zukunft der Kinder – Wie sich COVID-19, Lebenshaltungskosten und Klimakrisen auf Kinder in Armut auswirken und was die Regierungen in Europa tun müssen), |
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unter Hinweis auf den Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und von UNICEF aus dem Jahr 2021 mit dem Titel „Child Labour: Global estimates 2020, trends and the road forward“ (Kinderarbeit: Globale Schätzungen 2020, Trends und der Weg in die Zukunft), |
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unter Hinweis auf den Bericht von IAO und UNICEF aus dem Jahr 2023 mit dem Titel „More than a billion reasons: The urgent need to build universal social protection for children“ (Mehr als eine Milliarde Gründe: Das dringende Erfordernis, einen universellen Sozialschutz für Kinder aufzubauen), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Mai 2022 mit dem Titel „Eine digitale Dekade für Kinder und Jugendliche: die neue europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder“ (COM(2022)0212), |
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gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A9-0360/2023), |
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A. |
in der Erwägung, dass die Qualität der Umgebungen, in denen Kinder geboren werden, und ihre Lebensräume einen entscheidenden Einfluss auf ihre Lebensqualität, die Gleichheit ihrer Chancen, gesund aufzuwachsen, ihre allgemeine Entwicklung und die Entfaltung ihres Potenzials haben; in der Erwägung, dass sich das Gehirn eines Kindes laut der die ersten 1 000 Lebenstage betreffenden Kampagne von UNICEF in den ersten Lebensjahren mit einem beispiellosen Tempo entwickelt, was eine einzigartige Chance für die körperliche, geistige, kognitive, soziale und emotionale Entwicklung des Kindes darstellt; in der Erwägung, dass jedes Kind einzigartig ist und mit Respekt gegenüber seinen Besonderheiten, seinem Entwicklungstempo, seinen Interessengebiete und seinen Bedürfnissen behandelt werden sollte; in der Erwägung, dass das Kindesinteresse das Leitprinzip aller Maßnahmen sein sollte, die sich auf Kinder auswirken, wie im Übereinkommen über die Rechte des Kindes festgelegt; |
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B. |
in der Erwägung, dass sich Missbrauch und Vernachlässigung negativ auf die Entwicklung eines Kindes auswirken; in der Erwägung, dass Ungleichheiten, die in einem sehr jungen Alter entstehen, sich negativ auf die Chancen, das Wohlbefinden und die Gesundheit von Kindern auswirken können; in der Erwägung, dass diese Ungleichheiten lebenslange Folgen im Erwachsenenleben haben können und die Betroffenen daran hindern können, ihr Potenzial voll auszuschöpfen; in der Erwägung, dass die Verhinderung von Ungleichheit die beste Strategie ist, um langfristig Ungleichheiten zu verringern; |
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C. |
in der Erwägung, dass das Fehlen von zugänglichen, hochwertigen und auf das Kind ausgerichteten Dienstleistungen sowie von Unterstützung für Familien das Risiko für Kinderarmut und soziale Ausgrenzung erhöht; in der Erwägung, dass Familien mit vielfältigen und voneinander abhängigen Herausforderungen konfrontiert sind, denen nicht durch einen einzelnen Dienst oder eine einzelne Organisation abgeholfen werden kann, und dass es daher aneinander anschließender Dienste und einer angemessenen Koordinierung zwischen den Diensten bedarf, um die Transitionen im Leben eines Kindes vorzubereiten und zu erleichtern; |
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D. |
in der Erwägung, dass 2022 mehr als 19, 995 Millionen Kinder (24,7 % oder jedes vierte Kind) in der EU von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht waren; in der Erwägung, dass trotz einiger Unterschiede kein Mitgliedstaat frei von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung ist; in der Erwägung, dass dieses Risiko in einigen Mitgliedstaaten 30 % übersteigt; in der Erwägung, dass jüngste Zahlen einen Anstieg dieses Indikators in den letzten vier Jahren zeigen; in der Erwägung, dass Wohltätigkeitsorganisationen erst im Jahr 2022 einen Anstieg der Anträge auf Unterstützung durch Sozialdienste verzeichneten (15); |
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E. |
in der Erwägung, dass 2022 der Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Kinder (unter 18 Jahren) in der EU höher war als der der Erwachsenen, der bei 21,6 % lag; in der Erwägung, dass im Jahr 2022 Kinder in 18 der 27 EU-Mitgliedstaaten einem höheren Risiko von Armut oder sozialer Ausgrenzung ausgesetzt waren als Erwachsene; in der Erwägung, dass im Jahr 2022 mehr als ein Fünftel (22,4 %) der Personen in der EU, die in Haushalten mit unterhaltsberechtigten Kindern leben, von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht waren; in der Erwägung, dass im Jahr 2022 61,9 % der Kinder von Eltern mit einem niedrigen Bildungsniveau von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht waren, gegenüber 10,2 % der Kinder von Eltern mit einem hohen Bildungsniveau (16); |
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F. |
in der Erwägung, dass Kinderarmut ein mehrdimensionales Phänomen ist, das sich aus der Armut der Haushalte ergibt, und dass daher Familien mit niedrigem Einkommen und niedrigem Bildungsniveau, Familien mit nur einem Elternteil (die häufig aus Frauen und ihren Kindern bestehen), kinderreiche benachteiligte Familien, Familien, die in benachteiligten Regionen leben, Familien aus verschiedenen ethnischen Minderheiten sowie Familien mit behinderten Kindern oder Angehörigen einem größeren Risiko der Armut und der sozialen Ausgrenzung ausgesetzt sind und mit größerer Wahrscheinlichkeit die Armut von Generation zu Generation weitergeben; in der Erwägung, dass die Umverteilung des Reichtums (durch Löhne und Sozialtransfers) entscheidende Auswirkungen auf die soziale Ungleichheit sowie das Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung und folglich das Risiko von Kinderarmut hat; in der Erwägung, dass dieses Phänomen eine mehrdimensionale Reaktion mit einer Kombination von allgemeinen und gezielten Maßnahmen erfordert, um zu verhindern, dass sich Ungleichheiten gegenseitig verstärken; in der Erwägung, dass dies notwendigerweise die Schaffung von Arbeitsplätzen einschließt und dass hierdurch die Qualität und Stabilität der Beschäftigung sichergestellt und die sozialen Rechte, Antidiskriminierungsmaßnahmen sowie Familienleistungen und Kindergeld gewährleistet und gestärkt werden sollten; in der Erwägung, dass nationale Leistungen für Kinder eine wesentliche Maßnahme sind, um bedürftigen Familien zu helfen und den allgemeinen Zugang zu hochwertigen und erschwinglichen öffentlichen Dienstleistungen sicherzustellen; |
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G. |
in der Erwägung, dass 2022 16,8 % der EU-Bevölkerung in überbelegten Haushalten lebten und 9,3 % nicht in der Lage waren, ihre Wohnung angemessen warm zu halten; in der Erwägung, dass 8,3 % der EU-Bevölkerung 40 % oder mehr ihres Haushaltseinkommens für Wohnraum ausgaben; |
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H. |
in der Erwägung, dass 2022 56 % der Alleinerziehenden mit unterhaltsberechtigten Kindern in der EU nicht in der Lage waren, unerwartete Ausgaben zu bestreiten; in der Erwägung, dass im Jahr 2020 Familien mit einem alleinerziehenden Elternteil, insbesondere alleinerziehende Mütter, einem größeren Risiko von Armut oder sozialer Ausgrenzung ausgesetzt waren (42,1 % gegenüber 29,6 % der Familiengemeinschaften mit zwei Erwachsenen und drei oder mehr Kindern (17)); in der Erwägung, dass dies mit der Feminisierung der Armut, dem überdurchschnittlich hohen Frauenanteil bei prekären und schlecht bezahlten Arbeitsplätzen sowie Teilzeitarbeit, der Überlastung der Frauen mit Betreuungsaufgaben und dem Lohngefälle zwischen Männern und Frauen zusammenhängt; in der Erwägung, dass die Differenz bei der Beschäftigungsquote von kinderlosen Männern und Frauen 1 % beträgt; in der Erwägung, dass die Quote bei Personen mit einem Kind unter sechs Jahren 21 % beträgt und bei Personen mit drei Kindern auf 37 % ansteigt (18); |
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I. |
in der Erwägung, dass Kinder, die in Armut oder sozialer Ausgrenzung aufwachsen, mehr Schwierigkeiten haben, in der Schule erfolgreich zu sein, sich einer guten Gesundheit zu erfreuen und ihr Potenzial im späteren Leben in vollem Umfang auszuschöpfen; in der Erwägung, dass soziale Investitionen in die frühen Lebensjahre von Kindern erhebliche soziale und ökonomische Erträge generieren und dazu beitragen, den Zyklus von Generationen übergreifender Armut zu durchbrechen, weshalb sie nicht als Kosten betrachtet werden sollten; in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen von Kinderarmut und sozioökonomischen Benachteiligungen sowie deren Auswirkungen auf die berufstätigen Erwachsenen auf 3,4 % des jährlichen Bruttoinlandsprodukts der EU-Länder geschätzt werden; |
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J. |
in der Erwägung, dass Armut und soziale Ausgrenzung mit dem Migrations-, Minderheiten- oder Behindertenstatus von Kindern und ihren Eltern im Zusammenhang steht; in der Erwägung, dass Migrantenkinder in der von Armut bedrohten Gruppe überrepräsentiert sind; in der Erwägung, dass der Umstand, keine Staatsangehörigkeit oder keine Ausweisdokumente zu besitzen, für staatenlose Kinder den Zugang zu den grundlegendsten Rechten erschwert, etwa in Bezug auf den Geburtseintrag, die Bildung, die Gesundheitsversorgung, die soziale Sicherheit und die Wohnung, und dass diese Kinder dadurch größeren Risiken des Missbrauchs und der Ausbeutung ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass im April 2023 infolge des russischen Einmarschs fast 4 Millionen Nicht-EU-Bürger aus der Ukraine in einen EU-Mitgliedstaat geflohen sind; |
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K. |
in der Erwägung, dass knapp 83 % der Roma-Kinder (19) in der EU in von Armut bedrohten Haushalten leben; in der Erwägung, dass im Jahr 2021 jedes fünfte Roma-Kind in einem Haushalt ohne Leitungswasser lebte; in der Erwägung, dass der Anteil der Roma-Kinder, die von erheblicher materieller Entbehrung betroffen sind, den Anteil der schutzbedürftigen Kinder an der allgemeinen Bevölkerung bei Weitem übertrifft; in der Erwägung, dass 2022 sechs von zehn Roma-Kindern keinen Zugang zu hochwertigen Kinderbetreuungseinrichtungen hatten und vier von zehn Roma-Familien mit Kindern im Alter unter sechs Jahren keine Sozialhilfe oder sonstige Unterstützung erhielten; |
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L. |
in der Erwägung, dass die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, die steigenden Lebenshaltungskosten und der Krieg in der Ukraine die wirtschaftliche und soziale Vulnerabilität von Kindern und ihrer Familien verschärft haben, insbesondere was Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen betrifft, die von der Pandemie und den vorherigen Krisen am stärksten betroffen waren; in der Erwägung, dass durch die derzeitige globale soziale und wirtschaftliche Volatilität sowie die durch den Klimawandel verursachten Risiken die Wahrscheinlichkeit zunimmt, dass es zu neuen Krisen kommt; in der Erwägung, dass sich antizyklische Reaktionen auf die jüngsten Krisen bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung als wirksamer erwiesen haben als die in der Krise von 2008 bis 2013 befürworteten Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen auf der Grundlage von Sparmaßnahmen und Ausgabenkürzungen; |
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M. |
in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie die Schwierigkeiten von Kindern aufgrund der Unterbrechung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte, der Schließung von Schulen, der eingeschränkten Möglichkeiten, während des Lockdowns für Schutz vor häuslicher Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung zu sorgen, und der Unterbrechung grundlegender sozialer Dienste verschärft hat; in der Erwägung, dass von diesen Schwierigkeiten mehr Kinder in prekären Situationen betroffen waren, die nicht über die nötige Ausrüstung und Internetverbindung oder sogar den Strom für den Online-Schulunterricht verfügten und möglicherweise ihre eine tägliche warme Mahlzeit oder den Zugang zu Heizung eingebüßt haben; |
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N. |
in der Erwägung, dass der im Jahr 2021 angenommene Aktionsplan zur Europäischen Säule sozialer Rechte darauf abzielt, die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Kinder bis 2030 um mindestens fünf Millionen zu verringern; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten nationale Ziele für die Armutsbekämpfung angenommen haben; in der Erwägung, dass die Erreichung dieses Ziels bedeuten würde, dass dann zu diesem Zeitpunkt rund 15 Millionen Kinder in der EU weiterhin von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht wären; in der Erwägung, dass diese Zahl ohne angemessene Maßnahmen mit dem Auftreten neuer und miteinander verflochtener sozialer Krisen voraussichtlich weiter zunimmt; |
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O. |
in der Erwägung, dass die Beseitigung der Kinderarmut ein unverzichtbarer Schritt auf dem Weg zu einem fairen, gerechten und sozialen Europa für die heutigen und künftigen Generationen ist; in der Erwägung, dass der sozioökonomische Status niemals ein Hindernis für den Zugang von Kindern zu grundlegenden Diensten darstellen sollte; in der Erwägung, dass eine verstärkte Unterstützung erforderlich ist, um sicherzustellen, dass Kinder und Familien Zugang zu grundlegenden Diensten haben; |
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P. |
in der Erwägung, dass die EU-Finanzierung Investitionen auf nationaler Ebene ermöglicht, um Kinderarmut zu bekämpfen und die soziale Inklusion zu fördern; in der Erwägung, dass neben dem Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) auch andere Quellen unmittelbar oder mittelbar zur Finanzierung von Programmen herangezogen werden können, die das Leben von Kindern und ihren Familien in seinen unterschiedlichsten Dimensionen betreffen; |
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Q. |
in der Erwägung, dass alle Kinder, Eltern, Familien und Pflegende vor Diskriminierung geschützt werden sollten, beispielsweise vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Sprache, der sexuellen und/oder Geschlechtsidentität, der Religion oder Weltanschauung, der politischen oder ideologischen Überzeugungen, der nationalen, rassischen, ethnischen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, der sozioökonomischen Situation, einer Behinderung oder anderer besondere Bedürfnisse, des Alters oder sonstigen Status; |
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R. |
in der Erwägung, dass Familien immer vielfältiger werden; in der Erwägung, dass die politischen Maßnahmen zur Förderung von Kindern und für Familien nicht immer der Vielfalt der Familien und der familiären Lebensformen (z. B. Familien mit unverheirateten Eltern, Kinder von getrennt lebenden Eltern, die in zwei Haushalten leben, oder Kinder, die in großen Patchwork-Familien, Pflegefamilien oder Regenbogenfamilien leben) Rechnung tragen und nicht ausreichend an diese angepasst sind, was sich nachteilig auf den Lebensstandard der Familien, den Zugang zu Sozialschutzprogrammen und -leistungen und die Krisenfestigkeit der Familien auswirkt; in der Erwägung, dass die EU und die Mitgliedstaaten für den rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Schutz der Familien Sorge tragen müssen; |
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S. |
in der Erwägung, dass der Rat am 14. Juni 2021 seine Empfehlung zur Europäischen Garantie für Kinder angenommen hat, um sicherzustellen, dass bedürftige Kinder Zugang zu grundlegenden Diensten wie beispielsweise zu kostenloser frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, kostenlosen Bildungsangeboten (einschließlich zusätzlicher Aktivitäten in Schulen und mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag), kostenloser Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessenem Wohnraum, haben; in der Erwägung, dass dieses Instrument eine Chance darstellt, Armut und Ungleichheit zu verringern und die soziale Inklusion von Kindern zu fördern; in der Erwägung, dass in der Europäischen Garantie festgelegt wurde, dass Kinder in prekären Situationen als vorrangig betrachtet werden sollten (20); in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaaten, um ihr Engagement für eine integrierte Politik zur Durchbrechung des Teufelskreises der Armut unter Beweis zu stellen, verpflichtet sind, einen angemessenen Betrag ihrer ESF+-Mittel der Umsetzung der nationalen Pläne im Rahmen der Garantie für Kinder zuzuweisen; in der Erwägung, dass drei Mitgliedstaaten bis Oktober 2023 ihre nationalen Aktionspläne noch nicht vorgelegt hatten; |
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T. |
in der Erwägung, dass gemäß dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes, das alle Mitgliedstaaten unterzeichnet haben, allen Kindern das Recht auf Bildung, Gesundheitsversorgung, Wohnraum, Schutz, Beteiligung an sie betreffenden Entscheidungen, Freizeit und Freizeitbeschäftigung, ausgewogene Ernährung und Betreuung in einem familiären Umfeld gewährt werden sollte; |
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U. |
in der Erwägung, dass der Rat die Empfehlung zur Überarbeitung der Barcelona-Ziele zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung angenommen hat, die einen Vorschlag zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung enthält; |
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V. |
in der Erwägung, dass in der EU im Jahr 2022 nur 35,7 % der Kinder unter drei Jahren Zugang zu einem formalen System der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) hatten (21), während der entsprechende Anteil bei Kindern zwischen drei Jahren und dem grundschulpflichtigen Mindestalter 88 % erreicht; in der Erwägung, dass nur sieben EU-Mitgliedstaaten einen Platz in einem FBBE-System für jedes Kind ab einem Alter von sechs Monaten garantieren; in der Erwägung, dass mehrere Mitgliedstaaten einen finanzierten Platz im Kinderbetreuungssystem erst ab dem Alter von drei Jahren garantieren; in der Erwägung, dass die Verfügbarkeit kostenloser frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung im Alter ab drei Jahren erheblich zunimmt und sich dieser Trend mit jedem weiteren Lebensjahr fortsetzt, sodass sie im letzten Jahr vor Beginn der Grundschulpflicht in ganz Europa nahezu flächendeckend ist (22); in der Erwägung, dass in Europa die Mehrheit der Familien für Kinder unter drei Jahren Schulgeld für den Zugang zu Dienstleistungen der FBBE zahlen muss; in der Erwägung, dass Familien aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen, Alleinerziehende und Familien aus weniger entwickelten Regionen und Territorien vom fehlenden Zugang zu diesen Dienstleistungen betroffen sind – oft aufgrund des Zusammenspiels von geringer Verfügbarkeit und hohen, versteckten und selbst zu tragenden Kosten –, was das Risiko einer frühen sozialen Ausgrenzung von Kindern erhöht; in der Erwägung, dass selbst in Ländern, in denen die durchschnittliche Verfügbarkeit von Dienstleistungen der FBBE hoch ist, Kinder, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, aufgrund eines Mangels an Kinderbetreuungseinrichtungen an der Teilnahme an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung gehindert sind; |
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W. |
in der Erwägung, dass die FBBE maßgebende Auswirkungen auf die Gesundheit sowie die kognitive und sozial-emotionale Entwicklung von Kindern hat; in der Erwägung, dass berufstätige Eltern, die keinen Zugang zu einer Kinderbetreuungseinrichtung haben, häufig gezwungen sind, Kinder in informelle Betreuung zu geben, wobei sie auch auf nicht zertifizierte Betreuungsnetze zurückgreifen; in der Erwägung, dass eine hochwertige inklusive FBBE gleiche Bildungschancen für diese Kinder gewährleistet und die Eingliederung von Eltern, insbesondere Müttern, in den Arbeitsmarkt fördert; in der Erwägung, dass inklusive Bildung dem breiten Spektrum von Bedürfnissen aller Schüler gerecht wird, indem sie die Beteiligung am Lernen, kulturelle Interaktionen und das Gemeinschaftsgefühl fördert; in der Erwägung, dass die entsprechenden Dienste mit angemessenen finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet sein müssen, um Kinder mit besonderen Schwierigkeiten zu erkennen und zu unterstützen; |
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X. |
in der Erwägung, dass die Ausgaben für die Bildung, insbesondere im Bereich der Schulmaterialien und der Beförderung der Schüler, in den meisten Ländern im Wesentlichen von den Haushalten getragen werden und dass diese Ausgaben einen der Hauptgründe für den Schulabbruch darstellen; in der Erwägung, dass die durchschnittliche Schulabbrecherquote in der EU bei 10 % liegt (23) und dass diese Zahl aber bei bestimmten Gruppen wie Roma-Kindern und Kindern mit Behinderungen höher ist; |
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Y. |
in der Erwägung, dass 2021 in der EU der medizinische Bedarf von 3,6 % der Kinder im Alter unter 16 Jahren nicht gedeckt wurde und für 4,4 % der Kinder eine Behinderung ausgewiesen wurde (24); in der Erwägung, dass selbst in Ländern, in denen das Recht auf Gesundheit gesetzlich verankert ist, weiterhin Ungleichheiten bestehen und viele Familien – vor allem aufgrund mangelhafter öffentlicher Dienste – keinen oder keinen zeitnahen Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung und nur einen äußerst eingeschränkten Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen haben, wie z. B. Konsultation von Hausärzten und Pflegefachkräften, Förderung der psychischen Gesundheit und psychosoziale Unterstützung oder zahnärztliche Versorgung; in der Erwägung, dass Kinder, die in eine Situation der Armut und sozialen Ausgrenzung hineingeboren werden, einem höheren Risiko vermehrter gesundheitlicher Probleme ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass in der EU die Ungleichheit zwischen städtischen und ländlichen Gebieten sowie zwischen stärker und weniger stark entwickelten Regionen beim Zugang zu hochwertigen Gesundheitsdiensten und -einrichtungen weiter zunimmt (25); |
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Z. |
in der Erwägung, dass die sexuelle Gesundheit von grundlegender Bedeutung für die allgemeine Gesundheit und das Wohlbefinden von Einzelpersonen, Paaren und Familien ist; in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten versuchen, den Zugang zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit und zu den damit verbundenen Rechten durch äußerst restriktive Gesetze weiter einzuschränken, durch die die Gesundheit von Frauen während der Schwangerschaft und bei der Geburt sowie die Gesundheit von Kindern gefährdet werden; |
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AA. |
in der Erwägung, dass die Impfung das wichtigste Instrument zur Prävention schwerer, ansteckender und bisweilen tödlicher Krankheiten ist; in der Erwägung, dass die Impfquoten für die Masernschutzimpfung – ein Indikator für allgemeine Impfprogramme für Kinder – in 14 von 35 OECD-Ländern gesunken sind (26); |
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AB. |
in der Erwägung, dass die psychische Gesundheit von Kindern von entscheidender Bedeutung ist, da sie es ihnen ermöglicht, Meilensteine in ihrer Entwicklung zu erreichen, zu lernen, mit Problemen umzugehen sowie soziale und emotionale Kompetenzen zu erwerben; in der Erwägung, dass negative Kindheitserlebnisse, Diskriminierung, unzureichender Zugang zu Diensten und ein instabiles Umfeld zu den Hauptursachen für die Entstehung psychischer Probleme im frühen Alter gehören; in der Erwägung, dass durch weitreichende Krisen wie die COVID-19-Pandemie die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden ganzer Generationen von Kindern gefährdet werden; in der Erwägung, dass die Prävalenz von psychischen Problemen bei Kindern aus einkommensschwachen Familien dreimal höher ist (27); |
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AC. |
in der Erwägung, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) betont, dass Stillen eine der wirksamsten Möglichkeiten ist, die Gesundheit und das Überleben von Kindern langfristig zu gewährleisten, und empfiehlt, dass Säuglinge in den ersten sechs Lebensmonaten ausschließlich gestillt werden sollten; in der Erwägung, dass jedoch weltweit nur zwei von fünf Säuglingen Zugang zum Stillen haben (28); |
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AD. |
in der Erwägung, dass Kinder mit Behinderungen und Kinder von Eltern mit Behinderungen immer noch Diskriminierung und der Verletzung ihrer Rechte durch fortbestehende Hindernisse in allen Lebensbereichen ausgesetzt sind, nämlich unzureichender Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen, zu einer ihren Bedürfnissen entsprechenden Ernährung und zu Möglichkeiten des Besuchs von und der Teilnahme an inklusiven Bildungsmaßnahmen sowie mangelnde Inklusion in Regelschulen, mangelnde Gesundheitsversorgung und mangelnde Räumlichkeiten, die ihren Mobilitäts- und emotionalen Bedürfnissen in angemessener Weise gerecht werden; in der Erwägung, dass diese Hindernisse und der Mangel an zugänglichen, hochwertigen Pflege- und Unterstützungsdiensten für Menschen mit Behinderungen und andere pflege- und unterstützungsbedürftige Personen in Krisenzeiten besonders deutlich zutage treten und zu einer zusätzlichen Belastung für informelle Pflegepersonen, insbesondere pflegende Angehörige, bei denen es sich in der Mehrzahl um Frauen handelt, führen; |
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AE. |
in der Erwägung, dass Armut ein wichtiger Risikomarker für die Aufnahme in eine alternative Betreuung ist, da sie die Vulnerabilität von Kindern und ihren Familien erhöht und zu einer Situation führen kann, in der die Eltern nicht mehr in der Lage sind, für eine angemessene Betreuung ihrer Kinder zu sorgen; in der Erwägung, dass schätzungsweise 345 000 Kinder in der EU noch in Einrichtungen leben (29) und im Jahr 2021 758 018 Kinder in alternativer Betreuung waren (30); in der Erwägung, dass Maßnahmen zum Kinderschutz, einschließlich einer Deinstitutionalisierung, auch von wesentlicher Bedeutung sind, damit Kinder ihre Rechte wahrnehmen und ihr Potenzial voll ausschöpfen können; in der Erwägung, dass die Einrichtungen qualifiziertes Personal benötigen, um qualifizierte Bildungsmöglichkeiten sicherzustellen sowie Missbrauch und Ausbeutung von Kindern zu bekämpfen; |
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AF. |
in der Erwägung, dass alle Kinder das Recht haben, vor Missbrauch, Gewalt und Vernachlässigung geschützt zu werden; in der Erwägung, dass Untersuchungen belegen, dass das Risiko von Missbrauch, Gewalt und Vernachlässigung zunimmt, wenn Familien unter finanziellem Druck stehen und es an angemessenen sozialen Diensten mangelt; |
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AG. |
in der Erwägung, dass in Europa jedes fünfte Kind Opfer von irgendeiner Form von Missbrauch oder sexueller Gewalt ist, wobei es zu den meisten Fällen von Missbrauch innerhalb der Familie oder in betreuungsbezogenen Einrichtungen kommt; in der Erwägung, dass etwa ein Viertel der Opfer des Menschenhandels in der EU Kinder sind, die meisten von ihnen Mädchen, die zum Zweck der sexuellen Ausbeutung entführt werden (31); |
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AH. |
in der Erwägung, dass Gewalt und Mobbing gegenüber Gleichaltrigen ein ernstes Problem ist, das die Beziehungen zwischen Kindern, insbesondere in Schulen, beeinträchtigt und negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen hat; in der Erwägung, 23 % der Schülerinnen und Schüler angegeben haben, mindestens einmal im Monat in der Schule belästigt worden zu sein (32); |
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AI. |
in der Erwägung, dass die Risiken der allgegenwärtigen digitalen Technologien für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Kindern und ihren Familien nicht unterschätzt werden sollten; in der Erwägung, dass Kinder das Recht haben, vor den Marketing- und Werbepraktiken kommerzieller Betreiber, auch im digitalen Raum, geschützt zu werden; in der Erwägung, dass Kinder durch die Gestaltung aktueller Online-Produkte und -Dienste schon in jungen Jahren süchtig machenden Online-Inhalten ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass es Kindern an den grundlegenden Kompetenzen und dem nötigen Know-how mangelt, um Informationen auf sichere und vertrauensvolle Weise aufzunehmen; in der Erwägung, dass dies Folgen für die psychische Gesundheit von Kindern, darunter Schlafmangel, Angstzustände, Depressionen und Aufmerksamkeitsdefizit, und letztendlich langfristig auch für die Gehirnentwicklung hat; in der Erwägung, dass Kinder bei einer verstärkten Internetnutzung einem größeren Risiko von Online-Gefahren wie sexueller Ausbeutung, Cyber-Stalking und Cyber-Mobbing ausgesetzt sein können; in der Erwägung, dass ein Drittel der Mädchen und 20 % der Jungen im vergangenen Jahr einmal monatlich auf verstörende Inhalte gestoßen sind; in der Erwägung, dass 15 % der befragten LGBTQI+-Kinder im Alter zwischen 15 und 17 Jahren aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihres Geschlechts Cyber-Belästigung erfahren haben (33); |
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AJ. |
in der Erwägung, dass nur jedes vierte Kind der Ansicht ist, dass seine Rechte von der Gesellschaft im Allgemeinen geachtet werden (34); in der Erwägung, dass Kinder Schwierigkeiten beim Zugang zur Justiz haben, da die Struktur der Gerichtsverfahren nicht an ihre Bedürfnisse angepasst ist; |
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AK. |
in der Erwägung, dass 3,6 Millionen Kinder auf dem europäischen Kontinent einer Arbeit nachgehen (35), hauptsächlich in der Landwirtschaft und im Baugewerbe; in der Erwägung, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, Maßnahmen zur Abschaffung von Kinderarbeit in der Europäischen Union zu ergreifen und das Auftreten neuer Fälle von Kinderarbeit zu verhindern, insbesondere im Kontext von Krisen; |
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AL. |
in der Erwägung, dass Umweltprobleme wie Umweltverschmutzung, kontaminiertes Land und unsicheres Trinkwasser eine Gefahr für die Gesundheit aller Kinder darstellen, wobei Kinder, die in Armut und unter prekären Bedingungen leben, unverhältnismäßig stark betroffen sind; in der Erwägung, dass das Recht von Kindern auf eine sichere und saubere Umwelt sowie ihr Recht auf eine Zukunft ohne Umweltverschmutzung und auf Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels durch eine bessere, die Kinderrechte berücksichtigende Umsetzung der geltenden Umweltvorschriften in den Mitgliedstaaten gestärkt werden könnten; |
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AM. |
in der Erwägung, dass das Spielen die natürlichste und wirksamste Möglichkeit für Kinder ist, sich selbst, ihr soziales Umfeld und ihre natürliche Umwelt kennenzulernen und sich auf symbolische Weise auszudrücken; in der Erwägung, dass dies eine wesentliche Grundlage für ihre kognitive und emotionale Entwicklung, ihre funktionale Autonomie, ihre Lebensgewohnheiten, ihre Interaktion mit anderen und ihre Konfliktbewältigung darstellt; in der Erwägung, dass die Teilhabe von Kindern am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport unmittelbar zu ihrem Wohlbefinden beiträgt und ihnen hilft, sich zu entwickeln; |
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AN. |
in der Erwägung, dass finanzielle Zwänge der Teilnahme von Kindern aus benachteiligten Familien an nicht formalen Bildungsmaßnahmen und außerschulischen Aktivitäten im Wege stehen, was die sozialen Ungleichheiten in den frühen Lebensjahren verstärkt; |
Investitionen in die Verringerung der Ungleichheiten
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1. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die öffentlichen Investitionen in politische Maßnahmen, die sich unmittelbar und mittelbar auf das Leben der Kinder auswirken, indem sie den allgemeinen, inklusiven und erschwinglichen Zugang zu hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen wie Betreuung, FBBE, Bildung, Gesundheitsversorgung, Sozialleistungen, Wasser und sanitären Einrichtungen sowie den allgemeinen Zugang zu menschenwürdigem Wohnraum, Energie, Beförderungsmöglichkeiten und Kultur- und Freizeitaktivitäten und den einfachen und kostenlosen Zugang zu Grünflächen sicherstellen, ergänzt durch wirksame gezielte Lösungen, insbesondere in Bezug auf die am stärksten benachteiligten Kinder, erheblich zu erhöhen und für ihre Nachhaltigkeit und Angemessenheit zu sorgen; |
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2. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auf allen Ebenen Mechanismen zu stärken, die eine sinnvolle, sichere und integrative Beteiligung von Kindern, Familien, Betreuungspersonen und zivilgesellschaftlichen Organisation bei der Ausarbeitung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung dieser politischen Maßnahmen sicherstellen; betont, dass einem sektorübergreifenden Ansatz große Bedeutung zukommt, bei dem alle einschlägigen Interessenträger partnerschaftlich zusammenarbeiten, um eine integrierte Strategie zur Bekämpfung von Ungleichheiten in der Kindheit durch die Bereitstellung von Kinderschutz- und Familienfürsorgediensten zu entwickeln, für die Strukturinvestitionen und wirksame öffentliche Ausgaben unter Einsatz von EU- und nationalen Mitteln dringendst notwendig sind; |
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3. |
betont, dass Strategien zur sozialen Eingliederung die allgemeine Entwicklung von Kindern und die Entfaltung ihres Potenzials im Hinblick auf ihre körperliche Gesundheit und ihr Wohlbefinden, ihre sozialen Kompetenzen, ihre emotionale Entwicklung, ihre Kommunikationsfähigkeiten, ihre Allgemeinbildung sowie ihre kognitive und sprachliche Entwicklung ermöglichen müssen; |
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4. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen mit unbefristeten Beschäftigungsformen und innovativen Formen der Arbeit zu fördern, die mit soliden Arbeitnehmerrechten verbunden sind, die auf angemessenen und gerechten Löhnen basieren sowie den Zugang zum Sozialschutz und zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und solide Tarifverhandlungssysteme als zentralem Mechanismus zur Vertretung und Verteidigung der Arbeitnehmerrechte garantieren; ist der Ansicht, dass diese Maßnahmen auch notwendig sind, um die Attraktivität von Berufen im Gesundheits- und Sozialwesen zu verbessern und auf den aktuellen Arbeitskräftemangel zu reagieren; betont, dass es wichtig ist, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sicherzustellen, unter anderem durch Mutterschafts-, Vaterschafts-, Pflege- und Elternurlaub sowie flexible Arbeitsregelungen für Eltern und Pflegepersonen, einschließlich beispielsweise der Option einer Arbeitszeitverkürzung; |
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5. |
betont, dass die Unterbrechung des Schulbetriebs während der COVID-19-Krise die Ungleichheiten beim Lernen verschärft hat; fordert die Mitgliedstaaten auf, zusätzliche kurzfristige Lernprogramme, wie z. B. Sommerschulen oder Nachhilfeunterricht, einzurichten, um die gegenwärtigen Lerndefizite zu verringern, und dabei insbesondere Kinder aus benachteiligten Haushalten zu berücksichtigen; fordert die Mitgliedstaaten auf, digitale Kompetenzen in die Lehrpläne aller Bildungseinrichtungen aufzunehmen und Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern die erforderliche Ausbildung und Ausstattung zur Verfügung zu stellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rechte und den Schutz von Kindern in Krisenzeiten zu gewährleisten, insbesondere den fortgesetzten Zugang zu Basisdiensten; bestärkt die Mitgliedstaaten darin, die Wirksamkeit der in früheren Krisenzeiten ergriffenen Maßnahmen zu bewerten, um eine Reihe von Maßnahmen vorzubereiten, die im Falle neuer Krisen aktiviert, angepasst und gezielt angewandt werden können, wobei zu berücksichtigen ist, dass sich gezeigt hat, dass einige der während der Pandemie ergriffenen Maßnahmen (wie etwa das Arbeiten von Zuhause, Online-Unterricht und soziale Betreuung/Beratung), obwohl sie zu jener Zeit notwendig waren, negative Auswirkungen auf die Förderung der sozialen Inklusion von Kindern und ihren Familien gehabt haben; |
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6. |
erkennt die entscheidende Rolle von Familienleistungen und Kindergeld, insbesondere für benachteiligte Haushalte, als Teil gerechter und integrativer Sozialschutzsysteme an, die an die Vielfalt der Familienformen angepasst werden und allen, auch Flüchtlings- und Migrantenkindern und ihren Familien, einen zeitnahen Zugang zu Sozialschutz und angemessener Unterstützung im Einklang mit den Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten bieten müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Bewusstsein für die Anspruchsberechtigung auf Sozialleistungen zu schärfen, die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und den Zugang dazu zu erleichtern, um der geringen Inanspruchnahme entgegenzuwirken und gleichzeitig Stigmatisierung und Stereotypen über Armut zu bekämpfen; |
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7. |
fordert die EU-Haushaltsbehörden auf, die bevorstehende Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 zu nutzen, um den ESF+, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen, den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, das Programm InvestEU und die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) zu stärken und besser zu nutzen und so die strukturellen Maßnahmen und die soziale Unterstützung von Kindern und Familien unter Berücksichtigung des bereichsübergreifenden Charakters der Armut zu stärken; bekräftigt seine wiederholten Forderungen nach der dringenden Aufstockung der Mittel für die Europäische Garantie für Kinder mit einem eigenen Budget von mindestens 20 Mrd. EUR für den Zeitraum 2021-2027; besteht darauf, dass dieses eigene Budget in den überarbeiteten MFR und den verstärkten Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) aufgenommen wird; fordert die Kommission auf, alle verfügbaren Ressourcen für die wirksame Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder, zu denen auch der ESF+, die Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU) und die Aufbau- und Resilienzfazilität gehören, zur Verfügung zu stellen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Ressourcen in vollem Umfang zu nutzen; betont, dass die Verwendung dieser Mittel transparent sein sollte und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft und einschlägiger Interessenträger in die Planung, Umsetzung und Bewertung erfordert; bekräftigt seine Forderung, dass alle Mitgliedstaaten mindestens 5 % ihrer ESF+-Mittel für gezielte Maßnahmen und Strukturreformen zur Bekämpfung der Kinderarmut bereitstellen sollten; betont, dass dieser Schwellenwert nur ein Minimum darstellt und dass die Mitgliedstaaten aufgefordert sind, einen höheren Anteil der ESF+-Mittel zur Bekämpfung der Kinderarmut zu verwenden; |
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8. |
betont, dass bei den geplanten haushaltspolitischen Anpassungen der Mitgliedstaaten stets der notwendige Spielraum für wichtige soziale Investitionen zur Umsetzung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte und für die Erreichung der Ziele für die Verringerung der Kinderarmut sichergestellt werden sollte; |
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9. |
betont, dass die Verwaltung der europäischen Fonds sehr komplex ist, was sie für Organisationen mit weniger technischen Ressourcen unzugänglich macht; betont, dass flexiblere, vereinfachte Verwaltungsverfahren und Investitionen in technische Hilfe in der Nähe der Orte, an denen sie benötigt wird, dazu beitragen können, dass Menschen und mehr Organisationen, die Kinder und Jugendliche unterstützen, gestärkt werden; betont, dass gemäß der ESF-Verordnung (36) der Kofinanzierungssatz zur Unterstützung der am stärksten benachteiligten Personen 90 % betragen muss, was den Zugang zu dieser Finanzierung für Programme und Maßnahmen erleichtern sollte, die diesen Bevölkerungsgruppen helfen sollen, der Armut zu entkommen; |
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10. |
betont, dass eine universelle und langfristige Politik einen besseren Schutz vor den vielfältigen Ursachen von Armut und sozialer Ausgrenzung bietet, indem strukturelle Maßnahmen ergriffen werden, die erforderlichenfalls durch sofortige, einmalige oder vorübergehende gezielte Unterstützungsmaßnahmen ergänzt werden können, die dazu beitragen, die Resilienz und Autonomie der Familien zu stärken und den Bedürfnissen ihrer Kinder gerecht zu werden; |
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11. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, der Verfügbarkeit eines universellen Zugangs zu öffentlichen Diensten in abgelegenen Regionen mehr Aufmerksamkeit zu widmen, um die Unterschiede zwischen dem Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen zu verringern und allen Kindern einen gleichberechtigten Zugang zu hochwertiger Bildung, Infrastruktur und Gesundheitsversorgung zu bieten; |
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12. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, Rechtsvorschriften zum Schutz bzw. zur Erweiterung der mit Mutterschaft, Vaterschaft und Elternschaft verbundenen Rechte umzusetzen, die eine wirksamere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie eine ausgewogenere Verteilung von Betreuung und Hausarbeit ermöglichen, sodass Frauen nach der Schwangerschaft und dem Mutterschaftsurlaub wieder zur Arbeit zurückkehren können und eine angemessene Zeit und angemessene Möglichkeiten für das Stillen nach der Rückkehr zur Arbeit eingeräumt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, für strukturelle Investitionen in leicht zugängliche medizinische Einrichtungen zu sorgen, um die Qualität der pränatalen und postnatalen Versorgung zu stärken; betont, dass die Stärkung dieser Rechtsvorschriften das Potenzial hat, die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Diskriminierung und Lohndiskriminierung erheblich zu fördern; |
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13. |
begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Anerkennung der Elternschaft zwischen den Mitgliedstaaten; fordert den Rat auf, ihn rasch anzunehmen; weist erneut darauf hin, dass die Fragmentierung der Elternrechte in der EU eine wirtschaftliche, rechtliche und emotionale Belastung für Kinder und ihre Familien darstellt und dem Grundsatz des Kindeswohls widerspricht; |
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14. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, Beratungsstrukturen einzurichten, um Familien zu unterstützen und den Zugang von Kindern zur Justiz zu gewährleisten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auf Familien ausgerichtete Strategien und Maßnahmen zugunsten von Kindern zu fördern und dabei den Bedürfnissen und Bestrebungen der Familien Rechnung zu tragen, um den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken; |
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15. |
betont, dass Kinderarmut und soziale Ausgrenzung die Annahme eines Lebenszykluskonzepts erfordern, das dazu beiträgt, den generationenübergreifenden Kreislauf von Armutsrisiken zu durchbrechen und die unterschiedlichen Bedürfnisse der frühen Kindheit, der Grundschulzeit und des Jugendalters widerzuspiegeln, indem die Zahl der Ungleichheiten gemessen wird, die jedes Kind gleichzeitig erlebt, wodurch die am stärksten benachteiligten Kinder ermittelt und nicht nur Geldarmut, sondern auch multidimensionale Entbehrungen gemessen werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Kinder zu ermitteln, die einem größeren Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung ausgesetzt sind, einschließlich der Kinder in besonders prekären Situationen, um ihren effektiven und kostenlosen Zugang zu qualitativ hochwertigen Schlüsseldienstleistungen, wie z. B. FBBE, Bildung und schulischen Aktivitäten, Gesundheitsfürsorge, sowie zu einer gesunden Mahlzeit an jedem Schultag und einem effektiven Zugang zu gesunder Ernährung und angemessenem Wohnraum sicherzustellen; fordert die Kommission auf, unverzüglich eine ehrgeizige integrierte EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut auszuarbeiten; |
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16. |
fordert die Kommission auf, im Rahmen der jährlichen Zyklen des Europäischen Semesters (ES) für die Koordinierung der Wirtschafts- und Sozialpolitik Reformen zur Förderung der sozialen Inklusion und zur Verringerung von Ungleichheiten zu empfehlen, indem die öffentlichen Dienstleistungen gestärkt und die Sozialpartner auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene in die Gestaltung und Umsetzung nationaler Reformprogramme, Länderberichte und länderspezifische Empfehlungen einbezogen werden; fordert, dass die Entwicklungen bei den Indikatoren für Kinderarmut im Rahmen der ES überwacht werden, damit allen Mitgliedstaaten angemessene Informationen zur Bewältigung dieses Problems zur Verfügung gestellt werden können; betont darüber hinaus, dass Kürzungen bei den öffentlichen Dienstleistungen in einigen Mitgliedstaaten die Sozial- und Arbeitnehmerrechte untergraben haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Investitionen in die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit professioneller Pflegedienstleistungen zu erhöhen, um die Belastung informeller Pflegekräfte zu verringern und Mindestqualitätsstandards in der Pflege sicherzustellen; ist der Ansicht, dass unzureichende Investitionen in die Kinderpolitik einen Verstoß gegen internationale Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes darstellen; |
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17. |
bedauert, dass die Ziele zur Verringerung der Kinderarmut im Rahmen des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte wenig ehrgeizig sind, und stellt fest, dass dies nicht ausreichen wird, um alle schutzbedürftigen Kinder aus der Armut zu befreien; betont, dass die Auswirkungen von COVID-19, der Krieg in der Ukraine und die Krise in Bezug auf die Lebenshaltungskosten noch ehrgeizigere Ziele erfordern; bedauert, dass nur 19 Mitgliedstaaten nationale Ziele zur Verringerung der Kinderarmut festgelegt haben, die bis 2030 erreicht werden sollen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ehrgeizige Ziele für die Verringerung der Kinderarmut im Hinblick auf ihre Beseitigung zu verabschieden; |
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18. |
betont, dass innerhalb des ES ein Rahmen für soziale Konvergenz eingeführt werden muss, um soziale Ungleichgewichte bei gleichzeitiger Bewertung der Maßnahmen zugunsten von Kindern und die wirksame Umsetzung des EPRS, einschließlich eines Scoreboard-Systems, aufzudecken und zu korrigieren; fordert, dass die Ergebnisse des Rahmens für soziale Konvergenz in länderspezifischen Empfehlungen berücksichtigt werden; |
Starke öffentliche Maßnahmen zur Verringerung von Ungleichheiten
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19. |
betont angesichts der Schwierigkeiten beim Zugang zu FBBE in der gesamten Union, dass verstärkt in inklusive und hochwertige FBBE-Dienstleistungen investiert werden muss, ohne Kinder im Alter von 0-3 Jahren und Kinder aus wirtschaftlich und sozial benachteiligten Familien zu vernachlässigen, wodurch eine öffentliche und universelle Antwort von Beginn des Bildungsprozesses an geschaffen oder gestärkt wird und für alle Menschen gleiche Ausgangsbedingungen und ein gleichberechtigter Zugang zu Bildung sichergestellt werden; betont, dass es eine ausreichende Zahl von Kinderbetreuungsdiensten geben muss, die in der gesamten EU gleichermaßen zugänglich sind; bedauert, dass der Rat den Vorschlag der Kommission, sicherzustellen, dass mindestens 50 % der Kinder unter drei Jahren an der FBBE teilnehmen können, auf 45 % herabgestuft hat; |
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20. |
betont, dass die Qualität der FBBE-Dienstleistungen durch angemessene finanzielle und personelle Ressourcen und eine angemessene pädagogische Ausbildung von Mitarbeitern mit Kenntnissen der Kinderpsychologie und der Kinderchronobiologie verbessert werden muss, um die Gesamtentwicklung der Kinder sicherzustellen; betont, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass diese Mitarbeiter angemessen entlohnt werden und über Möglichkeiten zur beruflichen Entwicklung verfügen, um diese Verbesserungen zu ermöglichen; |
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21. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zugang zu FBBE-Dienstleistungen zu erleichtern, indem beispielsweise Eltern über verfügbare Plätze informiert werden oder bedürftige Familien bei Verwaltungsverfahren unterstützt werden, und diese Dienste an die Gegebenheiten des Arbeitsmarktes anzupassen; erinnert an die Pflicht der Mitgliedstaaten, den universellen Zugang zu öffentlichen Kinderbetreuungsdiensten sicherzustellen; stellt fest, dass private, häusliche und kooperative Einrichtungen, wenn dieser Zugang nicht ausreicht, in der Lage sein sollten, öffentliche FBBE-Dienstleistungen zu ergänzen, sofern sie die gleichen Qualitätsstandards für die Gesamtentwicklung von Kindern erfüllen; |
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22. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass alle Kinder Zugang zu formaler und nicht formaler, öffentlicher, inklusiver und hochwertiger Bildung haben, einschließlich außerschulischer Aktivitäten in jedem Alter, wodurch ihre emotionale, soziale, kognitive und körperliche Entwicklung gefördert wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, ein geeignetes Zahlenverhältnis zwischen Lehrern und Schülern mit bedarfsgerechter Gestaltung festzulegen, um die Sicherheit und das Wohlergehen von Kindern sicherzustellen, die Auswirkungen der Bildungssysteme bei der Schaffung von Chancengleichheit maximiert und die generationenübergreifenden Kreisläufe der Ausgrenzung durchbricht; |
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23. |
betont die Bedeutung von Investitionen in öffentliche und kostenlose Bildung, die einen individuellen Ansatz für Kinder aus sozial schwächeren Gruppen sicherstellen; betont, dass ein solcher Ansatz in Zusammenarbeit zwischen Lehrern, Sozial- und Bildungsfachleuten, Familien und Gemeinschaften entwickelt werden sollte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die schulische Segregation zu bekämpfen und Politiken, Strategien und Instrumente zur Förderung einer inklusiven Bildung zu entwickeln; stellt fest, dass in sehr begrenzten und spezifischen Situationen, wie etwa bei schweren Behinderungen, möglicherweise spezielle Klassen oder Schulen für Kinder angeboten werden müssen, wobei hervorzuheben ist, dass dies aufgrund des Risikos von Diskriminierung und Ausgrenzung, die mit Fachklassen oder Schulen einhergehen, als letztes Mittel ergriffen werden sollte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, insbesondere den Zugang zu inklusiver und hochwertiger Bildung für alle Menschen mit Behinderungen sicherzustellen, um die Schwierigkeiten, die sie betreffen, zu bewältigen; |
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24. |
hebt die Erfahrung einiger Mitgliedstaaten hervor, die sicherstellen, dass Lehrbücher und Lehrmaterialien sowie Schultransporte und gesunde Mahlzeiten, Bildungs- und Kulturausflüge und die Betreuung kostenlos zur Verfügung gestellt werden; empfiehlt, dieses System auf alle Mitgliedstaaten auszudehnen, da es für einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung sorgt und eine wichtige Unterstützung für die Haushalte der bedürftigsten Familien darstellt; fordert die Mitgliedstaaten auf, bewährte Verfahren zu diesen Erfahrungen und Programmen auszutauschen; empfiehlt den Mitgliedstaaten, den Zugang zu gesunden kostenlosen Schulmahlzeiten zumindest für Kinder in gefährdeten Situationen ohne Stigmatisierung oder direkte oder indirekte Diskriminierung zu gewähren; betont, dass bedürftige Kinder auch an den Tagen, an denen sie nicht in der Schule sind, eine gleichwertige kostenlose Mahlzeit erhalten sollten; |
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25. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, den universellen Zugang zur öffentlichen, erschwinglichen und hochwertigen mütterlichen, neugeborenen und pädiatrischen Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, einschließlich Primärprävention, Immunisierungsprogramme und Grundversorgung, Zugang zu Diagnose, Behandlung und Rehabilitation sowie Zugang zu den unterschiedlichsten medizinischen und therapeutischen Fachbehandlungen, die Frauen das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit, Mutterschaftspflege und Hausbesuche in der Vor- und Nachsorgezeit garantieren und den Zugang zu Familienärzten, Krankenpflegern, Zahnärzten, Ernährungswissenschaftlern, Sprach- und Sprachtherapeuten, Ophthalmologen, Familienberatungsdiensten und Psychologen sowie anderen psychischen Gesundheitsexperten gewährleisten, unabhängig vom ethnischen, sozialen oder administrativen Status der Eltern; hebt den Wert von Impfungen für Kinder und das Erfordernis hervor, gegen Fehlinformationen über den Nutzen von Impfungen vorzugehen; ist besorgt über den anhaltenden Mangel an Arzneimitteln für Kinder und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für eine ausreichende Produktion und Lagerung wichtiger Arzneimittel für die pädiatrische Grundversorgung zu sorgen; |
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26. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, Partnerschaften zwischen Bildungs-, Gesundheits- und Sozialdiensten aufzubauen, um Kindern, die sie benötigen, den Zugang zu Betreuung und Unterstützung zu erleichtern, beispielsweise bei der Durchführung systematischer Hör- und Sehtests für Kinder direkt in der Schule; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Informationsaustausch zwischen verschiedenen Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsdiensten über den Entwicklungsbedarf von Kindern mit vorheriger Zustimmung ihrer Eltern zu erleichtern und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass das Recht auf Privatsphäre der Kinder und ihrer Familien und das Wohl des Kindes geachtet werden; |
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27. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Strategien angemessen zu konzipieren, zu finanzieren und umzusetzen, um sicherzustellen, dass Kinder und ihre Familien Zugang zu gesunden und erschwinglichen Lebensmitteln haben; weist darauf hin, dass der nach wie vor eingeschränkte Zugang zu frischen, erschwinglichen und gesunden Lebensmitteln Gesundheitsprobleme verschärft, insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen und sozial schwache Menschen, die in schlecht angebundenen und versorgten Gebieten leben; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, gesunde Lebensmittel in ihre Strategien für die öffentliche Gesundheit aufzunehmen, indem sie die Diversifizierung der Ernährung und erforderlichenfalls Nahrungsergänzungsmittel fördern, um Kinder vor den negativen Auswirkungen von Mangelernährung oder Unterernährung zu schützen; fordert Maßnahmen, um Anreize für die Verfügbarkeit von gesunden und erschwinglichen Lebensmitteln zu schaffen und gleichzeitig den Konsum von zuckerhaltigen und dickmachenden Lebensmitteln und Getränken durch Kinder und Jugendliche zu verhindern; |
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28. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, eine reibungslose Zusammenarbeit und eine angemessene finanzielle Unterstützung für Nichtregierungsorganisationen im Bereich der Nahrungsmittelhilfe sicherzustellen und zu verstärken sowie die Zusammenarbeit mit den einschlägigen Strukturen im öffentlichen und privaten Sektor zu intensivieren, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der derzeitigen Krise effizienter zu bekämpfen und die betroffenen Familien besser zu unterstützen; betont, dass der derzeitigen Krise im Bereich der Nahrungsmittelhilfe, mit der sowohl relevante Strukturen als auch wirtschaftlich schwache Familien und ihre Kinder konfrontiert sind, dringend Aufmerksamkeit gewidmet werden muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen des EU-Programms für gegenseitiges Lernen Wissen und Erfahrung zur Unterstützung der Erwerbstätigkeit von Eltern auszutauschen; |
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29. |
ist der Meinung, dass die psychischen Probleme, die sich aus Armut und sozialer Ausgrenzung ergeben, in der Strategie der Kommission für psychische Gesundheit und den nationalen Aktionsplänen nicht ausreichend berücksichtigt wurden; fordert die Mitgliedstaaten auf, Familien in prekären Situationen durch individualisierte und maßgeschneiderte Sozialdienste sowie psychische und psychosoziale Unterstützung zu unterstützen; |
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30. |
Nimmt Kenntnis von der Mitteilung der Kommission vom 11. Mai 2022 mit dem Titel „Eine digitale Dekade für Kinder und Jugendliche: die neue europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder“ und fordert eine übergreifende Strategie, die darauf abzielt, die psychische Gesundheit von Kindern vor einer übermäßigen Exposition gegenüber und einem übermäßigen Konsum von Online-Inhalten zu schützen; |
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31. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Stillen im Einklang mit den Empfehlungen der WHO aktiv zu fördern; |
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32. |
begrüßt die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 als konkrete Möglichkeit zur Gewährleistung der gleichen Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihrer uneingeschränkten Teilhabe an der Gesellschaft; betont, dass sichergestellt werden muss, dass Behinderungen bei der Gestaltung, Umsetzung und Überwachung von EU-Strategien und -Initiativen gebührend berücksichtigt werden, insbesondere die Hindernisse und Herausforderungen, mit denen Kinder konfrontiert sind; fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag (37) für einen Rahmen für herausragende Sozialdienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu beschleunigen und dafür zu sorgen, dass durch diesen Rahmen auch der Zugang von Kindern mit Behinderungen und Kindern mit Eltern mit Behinderungen zu herausragenden Sozialdienstleistungen verbessert wird; betont, dass pflegebedürftige Kinder mit Behinderungen und/oder kognitiven Störungen vor allem in Krisenzeiten besondere und gezielte Maßnahmen sowie spezielle Bildungs- und Betreuungsangebote benötigen, um Ungleichheiten und mangelnder sozialer Integration entgegenzuwirken; |
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33. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, spezifische Maßnahmen zur Unterstützung von Eltern mit Behinderungen und Eltern von Kindern mit Behinderungen zu entwickeln und für zugängliche Informationen über die ihnen zur Verfügung stehende Unterstützung zu sorgen; nimmt die Vorteile von familienzentrierten frühkindlichen Maßnahmen zur Kenntnis und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese in alle relevanten Politikbereiche, wie etwa die Politik zum Schutz der Rechte von Kindern und Menschen mit Behinderungen, einzubeziehen und den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren in diesem Bereich zu fördern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Behindertenperspektive einzubeziehen und Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisationen bei der Planung von Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Lebensstandards und sozialen Schutzes für Menschen mit Behinderungen in geeigneter Weise zu konsultieren, insbesondere in Zeiten von Krisen und Übergängen; |
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34. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, die Wirksamkeit der Sozialdienstleistungen und des Sozialschutzes zu verbessern, unter anderem durch Beseitigung des Arbeitskräftemangels und Investitionen in ihre berufliche Entwicklung durch Weiterbildungsmöglichkeiten sowie die Gewährleistung einer angemessenen Entlohnung und menschenwürdiger Arbeitsbedingungen; |
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35. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Europäische Kindergarantie so weit wie möglich als soziale Reaktion zu nutzen, die die soziale Integration und Eingliederung von Kindern und Familien, die unter Armut und sozialer Ausgrenzung leiden, insbesondere derjenigen bestimmter Zielgruppen und in den entlegensten Gebieten, fördert; betont, dass die verfügbaren Mittel eindeutig nicht ausreichen, um die bestehenden strukturellen Probleme anzugehen, die durch die kumulativen Auswirkungen aufeinanderfolgender Krisen und das Fehlen öffentlicher Investitionen verschärft wurden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Investitionen zu erhöhen und die Kinderschutzsysteme und Sozialdienstleistungen zu stärken, damit die Kindergarantie im Kontext neuer Krisen und der wachsenden Zahl (38) bedürftiger Kinder rasch umgesetzt werden kann; |
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36. |
fordert die Mitgliedstaaten, die ihren nationalen Aktionsplan im Rahmen der Europäischen Kindergarantie noch nicht veröffentlicht haben, erneut auf, dies zu tun, damit bedürftige Kinder unverzüglich davon profitieren können; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Aktionspläne regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren, ihr politisches Engagement mit umfassenden ehrgeizigen Maßnahmen zu erfüllen und Überwachungs- und Evaluierungssysteme einzuführen, indem klare, sektorübergreifende und vergleichbare Kennzahlen festgelegt, in eine effiziente und wirksame Datenerhebung und spezifischere Ziele investiert und die Ziele der Kindergarantie berücksichtigt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, Kohärenz und Synergien zwischen der Europäischen Kindergarantie als Strategie zur Bekämpfung der Armut und der verstärkten Jugendgarantie als aktive Arbeitsmarktpolitik sicherzustellen, um die gesamte Altersspanne von der Geburt bis zum Erwachsenenalter abzudecken; |
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37. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die soziale Unterstützung speziell für arbeitslose oder in Armut lebende Eltern zu erhöhen, insbesondere durch ein garantiertes Mindesteinkommen; fordert die Kommission auf, unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips eine Rahmenrichtlinie über Mindesteinkommen vorzuschlagen, in der gemeinsame Mindeststandards und Methoden festgelegt werden, um zugängliche, förderliche und angemessene Mindesteinkommenssysteme zu gewährleisten; |
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38. |
betont das Recht auf menschenwürdige, erschwingliche, inklusive, energieeffiziente und hochwertige Unterkünfte, die den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien entsprechen und ihr Wohlbefinden, ihre Privatsphäre und ihre Lebensqualität gewährleisten; bedauert die Wohnungsbaupolitik, die in mehreren Mitgliedstaaten Familien aus den Städten vertreibt, die Sozialisierungsmechanismen verzerrt und die primären Unterstützungsnetze schwächt und damit die Ausgrenzung von Kindern verstärkt; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine öffentliche Wohnungspolitik zu fördern, die der Immobilienspekulation entgegenwirkt, in sozialen und nachhaltigen Wohnraum zu investieren und das Recht darauf zu garantieren; fordert die Kommission auf, einen ehrgeizigen Plan zu entwickeln, um den Wohnungsbedarf aller EU-Bürger zu decken, die Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus zu unterstützen und gleichzeitig den Zugang zu Wohnbeihilfen zu erleichtern und die Obdachlosigkeit bis 2030 durch präventive und auf die Bereitstellung von Wohnraum ausgerichtete Strategien zu beseitigen; weist darauf hin, dass die Verschlechterung des Wohnungsbestands – was sich auf die Energieeffizienz auswirkt – und die steigenden Energiepreise Kinder und ihre Familien gefährden; |
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39. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, die Auswirkungen der Inflation und des Anstiegs der Lebenshaltungskosten auf die verschiedenen sozioökonomischen Gruppen zu bewerten, um gezielte Maßnahmen für die am stärksten gefährdeten Haushalte zu entwickeln, insbesondere in Bezug auf Nahrungsmittel, Energie, Verkehr, Internetanbindung und andere wesentliche Güter unter Berücksichtigung eines kinder- und geschlechtsspezifischen Ansatzes, um die Auswirkungen der steigenden Lebenshaltungskosten auf Kinder und ihre Familien zu verringern und ihm finanziell entgegenzuwirken; fordert die Mitgliedstaaten auf, gezielte Maßnahmen zur Bewältigung dieser Auswirkungen zu entwickeln und die Anpassung der Sozialleistungen und Arbeitsentgelte an die Inflation zu erleichtern; |
Bekämpfung von Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung
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40. |
verurteilt alle Formen von Gewalt, Missbrauch, Ausbeutung und Vernachlässigung, auch online, in Bezug auf Kinder sowie Gewalt gegen Frauen, häusliche und geschlechtsbezogene Gewalt; fordert die Mitgliedstaaten auf, integrierte Präventions- und Schutzsysteme für Kinder und andere Opfer zu entwickeln, zu stärken und umzusetzen, um Gewalt, Missbrauch, Ausbeutung und Vernachlässigung zu beseitigen; betont, dass diese Systeme in Zusammenarbeit mit allen einschlägigen öffentlichen Diensten (einschließlich Schulen und Gesundheitseinrichtungen) entwickelt werden sollten, um eine rasche Reaktion zu ermöglichen, die Kinder schützt und stärkt und ihr Wohl fördert; fordert die Mitgliedstaaten auf, der Gewalt unter Kindern, einschließlich Cybergewalt und Mobbing, besondere Aufmerksamkeit zu widmen und bewährte Verfahren in diesem Bereich auszutauschen, um wirksame Maßnahmen zu entwickeln, um negative Folgen für Kinder zu verhindern; |
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41. |
verurteilt alle Formen von Diskriminierung; betont, dass Diskriminierung direkte Auswirkungen auf Kinder und ihre Familien hat, indem sie ihren Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Wohnraum und zu wesentlichen Dienstleistungen behindern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren, um der Stigmatisierung, Stereotypisierung und sozialer Ausgrenzung von Kindern und Familien in prekären Situationen ein Ende zu setzen, damit die Menschen verstehen, dass Familien möglicherweise keine Kontrolle über die Umstände haben, die sie anfällig machen; |
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42. |
bedauert, dass der Kreislauf der Armut in Roma-Familien häufig dazu führt, dass Roma-Kinder im Vergleich zu Nicht-Roma-Kindern in den Sozialschutzeinrichtungen überrepräsentiert werden; hebt hervor, dass Roma-Kinder und ihre Familien in Krisenzeiten oft die ersten sind, die darunter leiden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Umsetzung der Kindergarantie den einzigartigen Herausforderungen, mit denen Roma-Kinder konfrontiert sind, die oft extreme Armut, Ausgrenzung und Diskriminierung in allen Lebensbereichen erleben, besondere Aufmerksamkeit zu widmen; fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Umsetzung des Strategischen Rahmens der EU für die Roma wirksamen Maßnahmen und spezifischen Aktionen zur Verbesserung des Status der Familie und der Lebensbedingungen, der Gesundheit und des Wohlbefindens von Kindern und des frühen Lernens sowie zur Förderung einer verantwortungsvollen Elternschaft Vorrang einzuräumen; |
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43. |
betont die Notwendigkeit, in die Unterstützung und Betreuung von Flüchtlings- und Migrantenkindern, insbesondere von unbegleiteten Minderjährigen und staatenlosen Kindern und ihren Familien, zu investieren und ausreichende und qualifizierte Betreuungspersonen, hochwertige Aufnahmeeinrichtungen und aufnahmebereiter Gemeinden sicherzustellen, um Ungleichheiten zu verringern und die soziale Eingliederung von Kindern und ihren Familien zu fördern; betont, dass sichergestellt werden muss, dass alle betroffenen Strategien und Beschlüsse mit der EU-Strategie für die Rechte des Kindes in Einklang stehen; empfiehlt, dass der Eingliederungsprozess für unbegleitete Kinder und junge Asylsuchende die Unterbringung in einem Heim auf ein Minimum reduziert; |
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44. |
empfiehlt den Mitgliedstaaten, eine proaktive sozialpolitische Maßnahmen zu entwickeln, um die Ursachen der Heimunterbringung von Kindern zu bekämpfen und sicherzustellen, dass Kinder nicht aufgrund von Armut und Ausgrenzung in Heimen untergebracht werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass die Heimunterbringung von Kindern und Jugendlichen nur als letztes Mittel erfolgt, und in die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in alternativen Betreuungssystemen zu investieren, um den Übergang von der Heimunterbringung zur familiären und gemeindenahen Betreuung zu erleichtern, wobei die Verpflichtungen aus dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, dem UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes und anderen wichtigen Menschenrechtsinstrumenten uneingeschränkt zu beachten sind; |
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45. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, den Problemen der Kinderarbeit in Europa besondere Aufmerksamkeit zu schenken und die möglichen Auswirkungen von Haushaltskürzungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Sozialpolitik und der Unterstützung von Familien auf die Kinderarbeit zu bewerten; begrüßt in diesem Sinne die Empfehlungen (39) zur Beseitigung der Ursachen von Kinderarbeit; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Arbeitsaufsichtsbehörden über angemessene Ressourcen verfügen, um Daten zu erheben, Kinderarbeit zu überwachen und Präventiv- und Abhilfemaßnahmen durchzuführen; |
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46. |
fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, sich aktiv an der Bekämpfung des Kinderhandels für jede Form der Ausbeutung, darunter Arbeit, Zwangsehe, illegale Adoption, kriminelle Handlungen und sexuelle Ausbeutung, zu beteiligen; |
Das Recht jedes Kindes auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt, Teilhabe und Spiel
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47. |
hebt die Tatsache hervor, dass Umweltverschmutzung und Klimawandel unverhältnismäßig starke Auswirkungen auf untere Einkommensgruppen haben und dass es in der Folge häufiger zu gesundheitlichen Problemen, einer geringeren Lebenserwartung und weniger Lebenschancen für Kinder kommt; betont, dass es wichtig ist, Wohn-, Betreuungs- und Bildungseinrichtungen an Klimanotfälle anzupassen und einen kindersensiblen Ansatz zu verfolgen, der auch die Einbindung dieser Einrichtungen in damit verbundene Aktivitäten und den Erwerb der für den Klimawandel erforderlichen Fähigkeiten einschließt; fordert die Mitgliedstaaten auf, dies bei der Ausarbeitung ihrer Pläne zur Anpassung an den Klimawandel und zur Eindämmung des Klimawandels zu berücksichtigen, indem sie spezifische Lösungen für Kinder und Jugendliche einbeziehen, sicherstellen, dass das Recht auf eine sichere und saubere Umwelt respektiert wird, und die jüngeren Generationen dafür sensibilisieren; |
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48. |
betont das Recht auf Kultur, Sport und Freizeit sowie auf Zugang zu Freiflächen und einer gesunden Umwelt für alle Kinder, wie es in der UN-Kinderrechtskonvention verankert ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, geeignete außerschulische und Freizeitaktivitäten zu fördern, die es allen Kindern unabhängig von ihrem sozioökonomischen Hintergrund und ihrer familiären Situation ermöglichen, ihre Zeit nach der Schule und in den Ferien mit körperlich und geistig anregenden Aktivitäten zu verbringen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die verfügbaren europäischen Mittel einzusetzen, um die gleichberechtigte Beteiligung von Kindern aus benachteiligten Haushalten an außerschulischen und Freizeitaktivitäten zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten auf, Strategien festzulegen, die Eltern befähigen, ihre Kinder außerhalb der Kinderbetreuung während ihrer gesamten Kindheit, insbesondere in der frühen Kindheit, zu unterstützen; |
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49. |
hebt die Bedeutung einer verstärkten EU-Strategie für den Sport hervor, die Kinder und Jugendliche dazu ermutigt, unabhängig von ihrem sozioökonomischen Hintergrund und unabhängig von ihrem Alter und ihrem Fitnessniveau an Sport und Sporterziehung teilzunehmen; betont, dass Sport bei der Verbesserung der gesundheitlichen Widerstandsfähigkeit von Kindern und der Prävention chronischer Krankheiten eine zentrale Rolle spielt; bekräftigt, dass der Mannschaftssport eine treibende Kraft für die soziale Eingliederung ist; |
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50. |
empfiehlt der Kommission und den Mitgliedstaaten, Leitlinien zu entwickeln, um die Beteiligung von Kindern am politischen Entscheidungsprozess zu unterstützen, indem sie Mechanismen einrichten, die die Beteiligung von Kindern an Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, fördern und es Kindern ermöglichen und sie dazu ermutigen, ihre Meinung auf der Basis von Informationen zu äußern, um sicherzustellen, dass diese Meinung bei den wichtigsten sie betreffenden Entscheidungen berücksichtigt wird; |
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51. |
empfiehlt der Kommission und den Mitgliedstaaten, in ihrer Kinderpolitik oder bei Maßnahmen, die Auswirkungen auf Kinder haben, das Recht auf Spiel- und Freizeitaktivitäten als strukturelles Element der allgemeinen Entwicklung von Kindern hervorzuheben, indem Infrastrukturen und Programme eingerichtet werden, die der Bedeutung dieses Rechts Rechnung tragen;
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52. |
beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln. |
(1) COM(2021)0102.
(2) ABl. L 188 vom 12.7.2019, S. 79.
(3) ABl. L 59 vom 2.3.2013, S. 5.
(4) ABl. C 189 vom 5.6.2019, S. 4.
(5) ABl. C 484 vom 20.12.2022, S. 1.
(6) ABl. C 476 vom 15.12.2022, S. 1.
(7) ABl. C 366 vom 27.10.2017, S. 19.
(8) ABl. C 456 vom 10.11.2021, S. 145.
(9) ABl. C 506 vom 15.12.2021, S. 94.
(10) ABl. C 434 vom 15.11.2022, S. 50.
(11) ABl. C 47 vom 7.2.2023, S. 30.
(12) ABl. C 132 vom 14.4.2023, S. 65.
(13) ABl. L 223 vom 22.6.2021, S. 14.
(14) ABl. C 41 vom 3.2.2023, S. 1.
(15) Eurodiaconia und Caritas Europa, „ Survey on energy poverty/cost-of-living crisis “, 2022.
(16) Eurostat, „ 1 in 4 children in the EU at risk of poverty or social exclusion “ (Jedes vierte Kind in der EU ist von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht), 28. Oktober 2021.
(17) Eurostat, „ 1 in 4 children in the EU at risk of poverty or social exclusion “ (Jedes vierte Kind in der EU ist von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht), 28. Oktober 2021.
(18) Eurofound, „Living and Working Conditions in Europe 2021“ (Leben und Arbeiten in Europa 2021), S. 73.
(19) Im Einklang mit dem Strategischen EU-Rahmen für die Roma 2020-2030 umfasst die Verwendung von „Roma“ als Oberbegriff ein breites Spektrum verschiedener Menschen mit Romani-Hintergrund, darunter Roma, Sinti, Kalé, Romanichal und Boyash/Rudari. Er umfasst auch Gruppen wie Aschkali, Ägypter, Jenische, Dom, Lom, Rom und Abdal sowie Reisende, einschließlich „ethnic Travellers“ oder Personen, die unter dem Verwaltungsbegriff „gens du voyage“ geführt werden, sowie Menschen, die sich als „Gypsies“, „Tsiganes“ oder „Tziganes“ bezeichnen, – ohne dass damit den Gruppen ihre besonderen Merkmale abgesprochen werden sollen. Dieser Definition sollte im gesamten Bericht Rechnung getragen werden.
(20) Die Verwendung des Begriffs „Kinder in prekären Situationen“ oder „Kinder aus benachteiligten Verhältnissen/Haushalten“ in diesem Bericht bezieht sich auf die in der Kindergarantie verankerte Definition, die folgende Gruppen umfasst: obdachlose Kinder oder Kinder, die von schwerer wohnungsbezogener Entbehrung betroffen sind; Kinder mit Behinderungen; Kinder mit psychischen Gesundheitsproblemen; Kinder mit Migrationshintergrund oder Kinder, die einer ethnischen Minderheit angehören, insbesondere Roma; Kinder in alternativen Formen der Betreuung, insbesondere in Betreuungseinrichtungen; Kinder in prekären familiären Verhältnissen.
In diesem Bericht umfasst diese Definition auch LGBTIQ+-Kinder.
(21) Eurostat, „ Kinder in formaler Kinderbetreuung oder Bildung nach Altersklassen und zeitlicher Nutzung - % der Population in der Altersklasse - EU-SILC Erhebung “, 29.9.2023; Die Daten entsprechen der Summe der Prozentsätze der Kinder unter drei Jahren, die 1-29 Stunden pro Woche in formaler Kinderbetreuung sind, und der Kinder, die mehr als 30 Stunden pro Woche in formaler Kinderbetreuung sind.
(22) Europäische Kommission, Kurzdarstellung von Eurydice, „ Key Data on Early Childhood Education and Care in Europe “ (Schlüsselzahlen zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung in Europa), 2019.
(23) Eurostat, „ Early leavers from education and training “ (Frühzeitige Schul- und Ausbildungsabgänger), 2023.
(24) Eurostat, „ Health statistics - children “ (Gesundheitsstatistiken – Kinder), 2023.
(25) Eurostat, „ Urban-rural Europe – quality of life in rural areas “ (Städtisches-ländliches Europa – Lebensqualität im ländlichen Raum), 2022;
OECD iLibrary, „Delivering Quality Education and Health Care to All: Preparing Regions for Demographic Change – Chapter 4. Delivering quality health services in rural communities “ (Bereitstellung hochwertiger Bildung und Gesundheitsversorgung für alle: Vorbereitung der Regionen auf den demografischen Wandel – Kapitel 4. Bereitstellung hochwertiger Gesundheitsdienste in ländlichen Gemeinschaften), 5.3.2021.
(26) UNICEF, „Innocenti Report Card 16. Worlds of Influence – Understanding What Shapes Child Well-being in Rich Countries“ (Innocenti-Report Card 16. Einflusssphären – was das Wohlergehen von Kindern in reichen Ländern prägt), 2020, S. 4.
(27) Save the Children Europe, „ Guaranteeing Children’s Future: How COVID-19, cost-of-living and climate crises affect children in poverty and what governments in Europe need to do “ (Sicherstellung der Zukunft der Kinder – Wie sich COVID-19, Lebenshaltungskosten und Klimakrisen auf Kinder in Armut auswirken und was die Regierungen in Europa tun müssen), 2023.
(28) UNICEF, „ Breastfeeding practices worldwide “ (Stillpraktiken weltweit), 2020.
(29) Lerch, V. und Severinsson, A.N., „Feasibility Study for a Child Guarantee: Target Group Discussion Paper on Children in Alternative Care“ (Machbarkeitsstudie für eine Kindergarantie: Zielgruppen-Diskussionspapier zu Kindern in alternativer Betreuung), 2019.
(30) UNICEF und Eurochild, November 2021, „Children in alternative care: Comparable statistics to monitor progress on deinstitutionalisation across the European Union“ (Kinder in alternativer Betreuung: Vergleichbare Statistiken zur Überwachung der Fortschritte bei der Deinstitutionalisierung in der gesamten Europäischen Union).
(31) Europäische Kommission, EU-Kinderrechtsstrategie, 24. März 2021.
(32) OECD, „PISA 2018 Results: What School Life Means for Students’Lives’; on average across the OECD countries“ (Ergebnisse der PISA-Studie 2018: Was das Schulleben für das Leben der Schülerinnen und Schüler bedeutet; Durchschnitt aller OECD-Länder).
(33) Europäische Kommission, EU-Kinderrechtsstrategie, 2021, S. 18.
(34) Europäische Kommission, EU-Kinderrechtsstrategie, 2021, S. 4.
(35) Diese Zahl entspricht der Summe der Zahlen Nord-, Süd-, West- und Osteuropas: Internationale Arbeitsorganisation, „ Child labour statistical profile: Europe and Central Asia “ (Statistisches Profil der Kinderarbeit: Europa und Zentralasien), 2021.
(36) Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 21).
(37) Europäische Kommission, Mai 2022, ‚ Check progress on the Strategy for the Rights of Persons with Disabilities ‘.
(38) Save the Children Europe, 2023, ‚ Guaranteeing Children’s Future: How COVID-19, cost-of-living and climate crises affect children in poverty and what governments in Europe need to do ‘.
(39) ILO–UNICEF, 2021, ‚Child Labour: Global estimates 2020, trends and the road forward‘.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4211/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)