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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/4010

17.7.2024

P9_TA(2023)0290

Hartes Vorgehen gegen die Medien und gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung in Kirgisistan

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Juli 2023 zu dem harten Vorgehen gegen die Medien und gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung in Kirgisistan (2023/2782(RSP))

(C/2024/4010)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Kirgisistan,

gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass Kirgisistan seit der Erlangung der Unabhängigkeit 1991 als die demokratischste Nation in Zentralasien gilt und es dort eine lebendige Zivilgesellschaft und freie Medien gibt;

B.

in der Erwägung, dass sich die Einhaltung demokratischer Standards und die Lage der Menschenrechte in Kirgisistan in den vergangenen Jahren in alarmierender Art und Weise verschlechtert haben; in der Erwägung, dass das Land in der Rangliste 2023 von Reporter ohne Grenzen, in der 180 Länder verzeichnet sind, um 50 Plätze auf Rang 122 zurückgefallen ist;

C.

in der Erwägung, dass unter Rückgriff auf eine Reihe von Gesetzen hart gegen unabhängige Medien und jene, die von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen, vorgegangen wird; in der Erwägung, dass Radio Asattyk (Azattyk Ünalgysy) zur Schließung gezwungen wurde, gegen Kaktus Media strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden sollen, der Investigativjournalist Bolot Temirow rechtswidrig nach Russland ausgewiesen und der Direktor des Fernsehsenders Next TV, Taalaibek Duischenbijew, unrechtmäßig verurteilt wurde, weil er über den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine berichtet hatte;

D.

in der Erwägung, dass Kirgisistan im Februar 2023 Mitglied des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen wurde;

1.

fordert die Staatsorgane Kirgisistans auf, die Grundfreiheiten, insbesondere die Medienfreiheit und die Meinungsfreiheit, im Einklang mit dem Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Union und Kirgisistan zu achten und zu wahren;

2.

fordert die Staatsorgane Kirgisistans und die Mitglieder des Dschogorku Kengesch Kirgisistans (Oberster Rat, Parlament Kirgisistans) auf, das umstrittene Gesetz über Falschinformationen aufzuheben und zurückzuziehen und die Entwürfe der Gesetze über ausländische Vertreter, die Massenmedien und den Schutz von Kindern vor schädlichen Informationen sowie das sogenannte Gesetz gegen LGBTI-Propaganda – die allesamt mit den internationalen Verpflichtungen Kirgisistans unvereinbar sind – zu überarbeiten;

3.

fordert die Staatsorgane Kirgisistans auf, alle willkürlich inhaftierten Menschenrechtsverteidiger, Medienschaffenden und Journalisten umgehend freizulassen; fordert die staatlichen Stellen in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, alle Anklagepunkte gegen Bolot Temirow und Taalaibek Duischenbijew fallen zu lassen; fordert zudem, dass alle Anklagepunkte gegen sämtliche Menschenrechtsverteidiger fallen gelassen werden, auch gegen Gulnara Dschurabajewa, Klara Sooronkulowa, Rita Karassartowa und Assja Sassykbajewa, die Transparenz in Bezug auf die Entscheidung der Regierung gefordert haben, den Stausee Kempir-Abad im Zuge eines Gebietstauschs an Usbekistan zu übergeben;

4.

fordert die Staatsorgane nachdrücklich auf, Radio Asattyk und andere Medien nicht länger unter beispiellosem Druck zu setzen und für ein sicheres Arbeitsumfeld für Organisationen der Zivilgesellschaft, Journalisten und Medienschaffende zu sorgen;

5.

bedauert, dass die Bürgerbeauftragte Atyr Abdrachmatowa unlängst vorzeitig ihres Amtes enthoben wurde; hält es für äußerst wichtig, dass das Land die Grundsätze betreffend die Stellung nationaler Institutionen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte (Pariser Grundsätze) uneingeschränkt einhält;

6.

fordert die Organe der Union und insbesondere die EU-Delegation in Kirgisistan auf, bei ihrem gesamten Austausch mit den Staatsorganen Kirgisistans weiter zum Ausdruck zu bringen, dass die Union zutiefst besorgt über die Verschlechterung der Menschenrechtslage im Land ist;

7.

fordert die Kommission auf, neu zu bewerten, ob Kirgisistan mit Blick auf seine Verpflichtungen im Rahmen internationaler Übereinkommen auch künftig in den Genuss der Vorteile des Allgemeinen Präferenzsystems Plus kommen sollte;

8.

fordert die Regierung Kirgisistans auf, die Sanktionen, die die Union gegen Russland wegen seines Angriffskriegs gegen die Ukraine verhängt hat, nicht zu umgehen;

9.

beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der EU-Sonderbeauftragten für Zentralasien und den Mitgliedstaaten sowie dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und den Staatsorganen Kirgisistans zu übermitteln.

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4010/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)