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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/3935

19.6.2024

MITTEILUNG DER KOMMISSION

Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen: Zustimmung der Mitgliedstaaten zu den nach Artikel 108 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgeschlagenen zweckdienlichen Maßnahmen

(C/2024/3935)

In den Randnummern 197-198 der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen (1) schlug die Kommission den Mitgliedstaaten nach Artikel 108 Absatz 1 AEUV vor, zweckdienliche Maßnahmen zu ergreifen und ihre bestehenden Risikofinanzierungsbeihilferegelungen gegebenenfalls zu ändern, um sie innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung der Leitlinien im Amtsblatt der Europäischen Union mit den Bestimmungen der Leitlinien in Einklang zu bringen. Die Mitgliedstaaten wurden ersucht, innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung der Leitlinien im Amtsblatt der Europäischen Union ihre Zustimmung zu den vorgeschlagenen zweckdienlichen Maßnahmen zu erteilen.

Nach der Verordnung (EU) 2015/1589 des Rates (2) hat die Kommission die ausdrückliche uneingeschränkte Zustimmung aller Mitgliedstaaten, in denen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen Beihilferegelungen bestanden, zu den zweckdienlichen Maßnahmen festgehalten.


(1)  Mitteilung der Kommission – Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen (ABl. C 508 vom 16.12.2021, S. 1).

(2)  Verordnung (EU) 2015/1589 des Rates vom 13. Juli 2015 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 248 vom 24.9.2015, S. 9).


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3935/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)