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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Reihe C


C/2024/3812

13.6.2024

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11519 — COGNE ACCIAI SPECIALI / MANNESMANN STAINLESS TUBES)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2024/3812)

1.   

Am 5. Juni 2024 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 (1) des Rates bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

—

Cogne Acciai Speciali S.p.A. („Cogne Acciai Speciali“, Italien), kontrolliert von Walsin Lihwa Corporation (Taiwan),

—

Mannesmann Stainless Tubes GmbH („Mannesmann Stainless Tubes“, Deutschland), kontrolliert von Salzgitter AG (Deutschland).

Cogne Acciai Speciali wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Mannesmann Stainless Tubes erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—

Cogne Acciai Speciali ist ein Hersteller von Langprodukten aus Edelstahl (z. B. Walzdraht und Stabstahl) sowie Halbzeug aus Edelstahl und Nickelbasislegierungen (z. B. Blöcke und Knüppel),

—

Mannesmann Stainless Tubes ist ein Hersteller von Rohren aus Edelstahl- und Nickelbasislegierungen sowie – in begrenztem Umfang – aus Kohlenstoffstahl.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11519 — COGNE ACCIAI SPECIALI / MANNESMANN STAINLESS TUBES

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3812/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)