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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/3714

12.6.2024

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11525 — SGIF / EDF / PERFESCO)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2024/3714)

1.   

Am 5. Juni 2024 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Sustainable Growth Infrastructure Fund SCSp SICAV-RAIF („SGIF“, Luxemburg), verwaltet von Tochtergesellschaften der DWS Group GmbH & Co KGaA („DWS“, Deutschland), die letztlich von Deutsche Bank AG („DB“, Deutschland) kontrolliert wird,

EDF Pulse Holding SAS (Frankreich), kontrolliert von Électricité de France S.A. („EDF“, Frankreich), das im Eigentum der französischen Regierung steht,

Perfesco SAS (Frankreich), derzeit unter der alleinigen Kontrolle von EDF.

SGIF und EDF werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Perfesco erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

SGIF ist ein europäischer Infrastrukturfonds.

EDF ist ein französisches multinationales Stromversorgungsunternehmen.

3.   

Das Unternehmen Perfesco ist in folgenden Geschäftsbereichen tätig: Perfesco ist auf die Projektentwicklung in den Bereichen Energie- und Betriebseffizienz spezialisiert und ausschließlich in Frankreich tätig.

4.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

5.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11525 — SGIF / EDF / PERFESCO

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3714/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)