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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2024/3713 |
12.6.2024 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.11549 — EFMS / PERMIRA / UNIVERSIDAD EUROPEA)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(C/2024/3713)
1.
Am 4. Juni 2024 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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EQT Fund Management S.à.t.l („EFMS“, Luxemburg), kontrolliert von EQT AB (pub) („EQT AB“, Schweden), |
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Permira Holdings Limited („Permira“, Guernsey), |
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Proyectos Educativos Europa, S.L. („Universidad Europea“, Spanien), derzeit unter der alleinigen Kontrolle von Permira. |
EFMS und Permira werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Universidad Europea erwerben.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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EFMS verwaltet einen bestimmten EQT-Fonds, der in erster Linie in Europa und Nordamerika Infrastrukturunternehmen kontrolliert und in solche Unternehmen investiert. |
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Permira ist eine Private-Equity-Gesellschaft, die über ihre Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen für Investmentfonds Anlageverwaltungsleistungen erbringt. Permira kontrolliert mehrere Portfolio-Unternehmen, die weltweit im Konsumgüter-, Dienstleistungs-, Gesundheits- und Technologiesektor tätig sind. |
3.
Universidad Europea ist in folgenden Geschäftsbereichen tätig: Die private Hochschule bietet vor allem in Spanien und Portugal Bachelor- und Masterstudiengänge sowie Karriereprogramme und Postgraduiertenprogramme in Präsenz- und Online-Formaten an.
4.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen infrage.
5.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.11549 — EFMS / PERMIRA / UNIVERSIDAD EUROPEA
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3713/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)