Amtsblatt |
DE Reihe C |
C/2024/3593 |
17.6.2024 |
Vorabentscheidungsersuchen des Fővárosi Törvényszék (Ungarn), eingereicht am 18. März 2024 – LEGO A/S/Pozitív Energiaforrás Kft.
(Rechtssache C-211/24)
(C/2024/3593)
Verfahrenssprache: Ungarisch
Vorlegendes Gericht
Fővárosi Törvényszék
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: LEGO A/S
Beklagte: Pozitív Energiaforrás Kft.
Vorlagefragen
1. |
Ist in einem Fall wie dem des Ausgangsverfahrens, in dem ein durch Art. 8 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 (1) des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (im Folgenden: Verordnung) geschütztes Geschmacksmuster von der Inhaberin in Bezug auf einen oder mehrere Bausteine eines Spielbaukastens der Beklagten, die dieselbe Funktion der Zusammenfügung wie die Steine des Geschmacksmusters der Klägerin erfüllen, geltend gemacht wird, eine gerichtliche Praxis mit dem Unionsrecht vereinbar, wonach die nationalen Gerichte bei der Bestimmung des Schutzumfangs des Geschmacksmusters der Klägerin im Sinne des Art. 10 der Verordnung
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2. |
Sofern in einem Fall mit den oben dargelegten Merkmalen davon auszugehen ist, dass sich der für das Geschmacksmuster der Klägerin gewährte Schutz auf eines oder einige wenige der in den Spielbaukästen der Beklagten enthaltenen Einzelteile erstreckt, bei denen es sich aber im Vergleich zur Gesamtzahl der Bausteine um eine geringe Zahl handelt, ist dann ein richterliches Ermessen mit dem Unionsrecht vereinbar, aufgrund dessen das Gericht unter Berücksichtigung des beschränkten Charakters der Rechtsverletzung, der geringen Schwere und des geringen Umfangs der Rechtsverletzung im Verhältnis zur Ware in ihrer Gesamtheit und der an einem ungehinderten Handel mit dem überwiegend nicht zu beanstandenden Spielbaukasten bestehenden Interessen, bei denen es sich um Umstände handelt, die als „fundierte Gründe“ im Sinne von Art. 89 Abs. 1 der Verordnung einzustufen sind, den Antrag ablehnt, die weitere Einfuhr des Spielbaukastens ins Inland zu verbieten? |
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3593/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)