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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2024/3550 |
3.6.2024 |
Erklärung der Kommission zum Prüfverfahren nach Artikel 29 des Assoziierungsabkommens anlässlich der Annahme der Verordnung (EU) 2024/1392 des Europäischen Parlaments und des Rates über vorübergehende Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels in Ergänzung der Handelszugeständnisse für ukrainische Waren im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits
(C/2024/3550)
Die Kommission bestätigt, dass sie nach der Annahme der neuen autonomen Handelsmaßnahmen durch die beiden gesetzgebenden Organe die erforderlichen Schritte nach Artikel 29 des Assoziierungsabkommens unternehmen wird, um den Prozess der gegenseitigen Liberalisierung der Zölle im Wege von Konsultationen mit der Ukraine fortzusetzen.
Die Kommission wird das Europäische Parlament eng einbeziehen und es über den Fortgang dieser Konsultationen mit der Ukraine auf dem Laufenden halten. Sie wird etwaigen diesbezüglichen Stellungnahmen des Europäischen Parlaments gebührend Rechnung tragen.
Die Kommission erinnert daran, dass diese Arbeitsmodalitäten keinen Präzedenzfall für Überprüfungsklauseln in anderen Abkommen darstellen und nicht von Artikel 218 AEUV abweichen.
Das Ergebnis dieses Verfahrens wird sowohl der Ukraine als auch der EU, den Landwirten und Unternehmen wirtschaftliche Sicherheit und einen stabilen Handel bieten. Es wird auch einen wichtigen Schritt für den Wiederaufbau der Ukraine und die weitere Integration in den EU-Binnenmarkt im Rahmen des künftigen Beitritts des Landes zur Union darstellen.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3550/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)