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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Reihe C


C/2024/3497

29.5.2024

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11521 — DKV MOBILITY GROUP / SMART DIESEL / TAX REFUND)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2024/3497)

1.   

Am 21. Mai 2024 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

DKV Mobility Group („DKV Mobility“, Deutschland), letztlich kontrolliert von Herrn Jan Fischer,

Smart Diesel S.R.L. („Smart Diesel“, Rumänien), gemeinsam kontrolliert von der DKV Mobility Group und Herrn Ovidiu-Ioan Andrieș (über Smart Invest Holdco S.A.),

Tax Refund S.R.L. („Tax Refund“, Rumänien), gemeinsam kontrolliert von der DKV Mobility Group und Herrn Ovidiu-Ioan Andrieș (über Smart Invest Holdco S.A.).

DKV Mobility wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Smart Diesel und Tax Refund erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Die DKV Mobility Group vertreibt vor allem Tankkarten für konventionelle und alternative Kraftstoffe sowie Ladekarten für Elektrofahrzeuge. Außerdem bietet sie Maut- und Mobilitätslösungen (u.a. für das Parken, Mieten und Reparieren von Fahrzeugen sowie innovative digitale Lösungen) an und erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit Mehrwertsteuer- und sonstigen Steuererstattungen.

Smart Diesel betreibt die Ausgabe und den Weiterverkauf von Tankkarten und erbringt Mautdienstleistungen.

Tax Refund bietet Dienstleistungen im Bereich der Mehrwertsteuer- und sonstigen Steuererstattung an.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11521 — DKV MOBILITY GROUP / SMART DIESEL / TAX REFUND

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3497/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)