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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2024/3470 |
10.6.2024 |
Beschluss des Gerichts vom 17. April 2024 – UC/Rat
(Rechtssache T-6/23) (1)
(Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo - Einfrieren von Geldern - Beschränkung der Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten - Aufnahme des Namens des Klägers auf die Liste der betroffenen Personen, Organisationen und Einrichtungen - Offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage)
(C/2024/3470)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Kläger: UC (vertreten durch Rechtsanwälte P. Bekaert und S. Bekaert)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (vertreten durch B. Driessen und M.-C. Cadilhac als Bevollmächtigte)
Gegenstand
Mit seiner Klage nach Art. 263 AEUV beantragt der Kläger die Nichtigerklärung zum einen des Durchführungsbeschlusses (GASP) 2022/2398 des Rates vom 8. Dezember 2022 zur Durchführung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo (ABl. 2022, L 316 I, S. 7) und zum anderen der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2397 des Rates vom 8. Dezember 2022 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo (ABl. 2022, L 316 I, S. 1), soweit diese Rechtsakte ihn betreffen
Tenor
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1. |
Die Klage wird als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen. |
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2. |
UC trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates der Europäischen Union einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten. |
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3470/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)