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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Reihe C


C/2024/2813

19.4.2024

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11508 — ARAMCO DIGITAL / LTIMINDTREE / JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2024/2813)

1.   

Am 10. April 2024 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Global Digital Integrated Solutions Company („Aramco Digital“, Saudi-Arabien), kontrolliert von Saudi Arabian Oil Company („Saudi Aramco“, Saudi-Arabien),

LTIMindtree Limited („LTIMindtree“, Indien), kontrolliert von Larsen & Toubro Limited (Indien),

ein neu gegründetes Gemeinschaftsunternehmen („Ziel-Gemeinschaftsunternehmen“, Saudi-Arabien).

Aramco Digital und LTIMindtree werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das Ziel-Gemeinschaftsunternehmen erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Aramco Digital ist ein Unternehmen für digitale Dienste, das intelligente Cloud-Infrastruktur aufbaut und Cloud-gestützte Dienste anbietet, von Cybersicherheits- und KI-Anwendungen bis hin zu Lösungen für intelligente Anlagen. Aramco Digital ist im Bereich der digitalen Transformation verschiedener Industriezweige in Saudi-Arabien tätig, z. B. in den Bereichen Energie, Petrochemie und verarbeitendes Gewerbe.

LTIMindtree erbringt weltweit verschiedene IT-, Beratungs- und Outsourcing-Dienste.

3.   

Das Ziel-Gemeinschaftsunternehmen wird folgende Geschäftstätigkeiten ausüben: Vermarktung und Bereitstellung von Managed IT-Services, Anwendungsentwicklung, Systemintegration und IT-Beratungsdiensten vor allem in Saudi-Arabien und, zu einem späteren Zeitpunkt, in der Region Naher Osten und Nordafrika.

4.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

5.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11508 — ARAMCO DIGITAL / LTIMINDTREE / JV

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/2813/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)