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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Reihe C


C/2024/2503

5.4.2024

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11462 — CBK / EVOG / JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2024/2503)

1.   

Am 25. März 2024 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

EVO Payments International GmbH („EVOG“, Deutschland), letztlich kontrolliert von Global Payments Inc. („Global Payments“, USA),

Commerzbank AG („Commerzbank“, Deutschland).

EVOG und die Commerzbank werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über GP Acquiring Germany GmbH („JV Newco“) erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Die Commerzbank erbringt Bank- und Finanzdienstleistungen im EWR und weltweit,

EVOG und Global Payments erbringen Dienstleistungen im Bereich Kartenzahlungsabwicklung sowie Acquiring-Dienstleistungen im Europäischen Wirtschaftsraum und weltweit.

3.   

JV Newco wird in folgenden Geschäftsbereichen tätig sein:

JV Newco wird Acquiring-Dienstleistungen in Deutschland erbringen.

4.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

5.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11462 — CBK / EVOG / JV

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/2503/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)