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Amtsblatt |
DE Serie C |
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C/2024/2267 |
22.3.2024 |
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus seiner Sitzung vom 20.12.2023 zu einem Beschlussentwurf in der Sache AT.40735 – Online-Verkauf von Zugfahrkarten in Spanien – Sitzung per Videokonferenz – über „Skype for Business“
Berichterstatter: Irland
(C/2024/2267)
1.
Der Beratende Ausschuss teilt die von der Kommission in ihrem Beschlussentwurf nach Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geäußerten wettbewerbsrechtlichen Bedenken. 10 Mitgliedstaaten.
2.
Der Beratende Ausschuss teilt die im Beschlussentwurf dargelegte Auffassung der Kommission, dass das Verfahren im Wege eines Beschlusses nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates (1) abgeschlossen werden kann. 9 Mitgliedstaaten stimmen zu. 1 Mitgliedstaat enthält sich.
3.
Der Beratende Ausschuss teilt die im Beschlussentwurf dargelegte Auffassung der Kommission, dass die angebotenen Verpflichtungen geeignet, erforderlich und angemessen sind und für bindend erklärt werden sollten. 10 Mitgliedstaaten.
4.
Der Beratende Ausschuss teilt die im Beschlussentwurf dargelegte Auffassung der Kommission, dass unbeschadet des Artikels 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 angesichts der unterbreiteten Verpflichtungsangebote für ein Tätigwerden der Kommission kein Anlass mehr besteht. 9 Mitgliedstaaten stimmen zu. 1 Mitgliedstaat enthält sich.
5.
Der Beratende Ausschuss empfiehlt die Veröffentlichung seiner Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union. 10 Mitgliedstaaten.
(1) Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2003/1/oj).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/2267/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)