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Amtsblatt |
DE Serie C |
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C/2024/2182 |
14.3.2024 |
URTEIL DES GERICHTSHOFS
vom 19. Oktober 2023
in der Rechtssache E-12/22
Dr. Maximilian Maier
(Niederlassungsfreiheit für Rechtsanwälte – Verfahrenshilfe – Niedergelassener europäischer Rechtsanwalt – Verbraucherschutz – Geordnete Rechtspflege – Abschließende Harmonisierung – Artikel 2 und 5 der Richtlinie 98/5/EG)
(C/2024/2182)
In der Rechtssache E-12/22, Dr. Maximilian Maier – ERSUCHEN des Verwaltungsgerichtshofs des Fürstentums Liechtenstein an den Gerichtshof nach Artikel 34 des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs um Auslegung der Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde, in der an das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum angepassten Fassung erließ der Gerichtshof, bestehend aus dem Präsidenten Páll Hreinsson sowie den Richtern Bernd Hammermann (Berichterstatter) und Siri Teigum (Ersatzrichterin), am 19. Oktober 2023 ein Urteil mit folgendem Tenor:
Die Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde, ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Bestimmung entgegensteht, die es verbietet, einen Rechtsanwalt, der den Beruf unter seiner ursprünglichen Berufsbezeichnung in einem anderen EWR-Staat als dem, in dem er die Qualifikation erworben hat, ständig ausübt, zum Verfahrenshilfe-Rechtsanwalt, Verfahrenshilfe-Verteidiger oder Amtsverteidiger zu bestellen, und die dadurch über die in Artikel 5 Absätze 2 und 3 der Richtlinie vorgesehenen Ausnahmen hinausgeht.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/2182/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)